Ich habe mich eventuell falsch ausgedrückt. Ich gehe bei so etwas nicht von einem "Giftköder" aus der gezielt gegen Hunde/Katzen/wasweisich ausgelegt wurde (steht ja sicherlich nicht so drauf). Sondern von dem Auslegen einer Substanz die, auch?, gegen Menschen gerichtet ist. Somit ist man im Bereich der, versuchten, gef. KV.
Und hierbei ist auch der Versuch strafbar. Man kann/könnte das ganze auch noch weiter spinnen mit versuchtem Mord.
Fakt ist: Zeigt man einen solchen Fund an (evtl. auch die Person) ermittelt die StA.
Ja, dann wird ermittelt ob ein mensch zu schaden hätte kommen können. Fertig. Kein Mensch hätte das im Feld gegessen, Fall abgeschlossen.
Ob Tiere Haustiere zu schaden kommen können interessiert erst, wenn ein Tier gestorben ist. Darum geht es in der Petition. Damit die Verfolgung auch bei Tieren erfolgt und nicht nur wenn es Menschen betreffen könnte. Und es gibt auch giftköder, die gezielt für hunde und katzen plaziert werden bei denen kein mensch zu schaden kommen kann. Diese werden nicht mehr verfolgt, da ja kein mensch zu schaden kommen konnte.