Trotzdem ist es nicht erlaubt als Privatperson dieses auszulegen.
https://www.tierrecht-anwalt.de/hunderecht-tv/giftkoeder-rechtliches/giftkoeder-strafen-schadenersatz.html
17 TierSchG stellt Tierquälerei unter Strafe. Es handelt sich nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB). Folglich ist der Versuch der Tat nur dann strafbar, wenn das Gesetz den Versuch ausdrücklich unter Strafe stellt (§ 23 Abs. 1 StGB). Eine gesetzliche Bestimmung, die zur Versuchsstrafbarkeit führt, fehlt immer noch, was insbesondere aus folgenden Erwägungen nicht länger hingenommen werden kann