Home / Forum / Versicherungen & Recht / Giftköder auslegen ist nicht strafbar. Das MUSS sich ändern

Verfasser-Bild
Lucy
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 56
zuletzt 3. Feb.

Giftköder auslegen ist nicht strafbar. Das MUSS sich ändern

Hallo Zusammen, leider ist nach aktuellem Stand das Auslegen von Giftködern nicht strafbar. Die versuchte Tötung wird in unserem Tierschutzgesetz nicht aufgeführt. Erst wenn ein Tier wirklich zu Schaden kommt, kann der Verursacher dazu belangt werden. Es gibt eine Petition, die diese Änderung in unserem Gesetz fordert. In der Schweiz und Österreich ist das schon lange geschehen. Bitte unterstützt die Petition und unterschreibt, damit auch nur der Versuch einer Tötung endlich härtere Konsequenzen mit sich zieht. Für mehr Infos, den Text der Petition lesen. Hier ist alles erklärt https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_11/_09/Petition_117845.nc.html
 
Beitrag-Verfasser
Barbara
Hilfreichste Antwort
Anzeige
Hey zusammen! 🌟
Für mich ist die Dogorama Hunde-Krankenversicherung Premium Plus einfach die BESTE! 🐾💖 Sie übernehmen bis zu 100% der Kosten – ohne Höchstgrenze! 😍 Unbegrenzte Erstattung bei OPs und jedes Jahr eine 100€ Gesundheitspauschale für Impfungen und Entwurmungen. 🐶💉
Aktuell gibt’s auch noch 6 Wochen Dogorama Club kostenlos dazu! Einfach mega! 🎉✨

Liebe Grüße,
Barbara
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Anna
11. Dez. 23:31
Das wusste ich gar nicht. Guter Hinweis.👍
 
Beitrag-Verfasser-Bild
christin
12. Dez. 01:33
unterzeichnet ! Der Beitrag sollte von mehr Leuten gelesen werden, ist eine wichtige Sache!
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Lucy
12. Dez. 04:06
unterzeichnet ! Der Beitrag sollte von mehr Leuten gelesen werden, ist eine wichtige Sache!
Gerne teilen auch auf anderen Plattformen. Ist wirklich wichtig und Jeder Hundehalter sollte sich beteiligen
 
Beitrag-Verfasser
Matze
12. Dez. 07:38
Ich kann mir nicht vorstellen das es für "Laien" erlaubt sein soll bzw nicht verboten sein soll "Gift" auszulegen. Egal aus welchem Grund. Auch Schädlingsbekämpfer benötigen hierzu eine spezielle Genehmigung.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
christin
12. Dez. 07:53
Ich kann mir nicht vorstellen das es für "Laien" erlaubt sein soll bzw nicht verboten sein soll "Gift" auszulegen. Egal aus welchem Grund. Auch Schädlingsbekämpfer benötigen hierzu eine spezielle Genehmigung.
es geht darum das es nicht als Straftat geahndet wird, wenn irgendwelche Spinner wieder meinen fleischbällchen mit rsttengift auszulegen. Rattengift ist überall freiverkäuflich.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
christin
12. Dez. 07:54
Ich kann mir nicht vorstellen das es für "Laien" erlaubt sein soll bzw nicht verboten sein soll "Gift" auszulegen. Egal aus welchem Grund. Auch Schädlingsbekämpfer benötigen hierzu eine spezielle Genehmigung.
geh auf Amazon usw. jeder kann das Zeug wahrlos kaufen.
 
Beitrag-Verfasser
Matze
12. Dez. 07:57
Trotzdem ist es nicht erlaubt als Privatperson dieses auszulegen. https://www.tierrecht-anwalt.de/hunderecht-tv/giftkoeder-rechtliches/giftkoeder-strafen-schadenersatz.html
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
12. Dez. 08:07
Trotzdem ist es nicht erlaubt als Privatperson dieses auszulegen. https://www.tierrecht-anwalt.de/hunderecht-tv/giftkoeder-rechtliches/giftkoeder-strafen-schadenersatz.html
Also wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, ja es ist srafbar, wenn das Tier getötet wird. Und genau hier greift die Petition: auch der versuch der Tötung soll bestraft werden. Also der Moment wo noch niemand zu schaden kam und man „nur“ die giftköder gefunden hat. Aktuell beschreibt auch die anwaltsseite, dass ein Hund zu Schaden kommen muss und eine Anzeige aufgegeben werde, bevor Paragraph 17 greift. Korrigiert mich gerne wenn ich die beiden links falsch verstanden habe.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
christin
12. Dez. 08:10
Trotzdem ist es nicht erlaubt als Privatperson dieses auszulegen. https://www.tierrecht-anwalt.de/hunderecht-tv/giftkoeder-rechtliches/giftkoeder-strafen-schadenersatz.html
17 TierSchG stellt Tierquälerei unter Strafe. Es handelt sich nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB). Folglich ist der Versuch der Tat nur dann strafbar, wenn das Gesetz den Versuch ausdrücklich unter Strafe stellt (§ 23 Abs. 1 StGB). Eine gesetzliche Bestimmung, die zur Versuchsstrafbarkeit führt, fehlt immer noch, was insbesondere aus folgenden Erwägungen nicht länger hingenommen werden kann
 
Beitrag-Verfasser
Matze
12. Dez. 08:11
Wozu legt man sowas aus? Um einen "Schaden" zuzufügen. Wenn nur durch Zufall kein "Schaden" entsteht kann dieses ja nicht straflos sein. Das würde ja das ganze Rechtssystem auf den Kopf stellen. Deswegen muss der Versuch schon strafbar sein.