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Verfasser
Madnetic
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 19
zuletzt 3. Juni

Gewaltätiger Übergriff auf meinen Hund

Eine Franz. Bulldogge kam an der Flexileine (voll ausgefahren) zu meinem Hund (Husky-Mix). Ich war im Gespräch mit jemandem der im Auto saß und habe den Hund erst nicht bemerkt. Meine Hündin hat einen Satz nach vorne gemacht (nach dem beschnuppern mit der anderen Hündin) - meine war heiß und an einer kurzen Lederleine - da ich den Hund erst nicht bemerkt habe, hatte ich die Leine nicht fest in der Hand und ließ die Leine los. Es kam zu einem kurzen Gerangel zwischen den Hündinnen. Die französische Bulldogge jaulte und zog sich zurück. Meine Hündin ließ ab und blieb an Ort und Stelle stehen. Daraufhin kam die Besitzerin der Franz. Bulldogge zu meiner Hündin, nahm diese am Halsband und schlug ihr mehrfach mit der Faust auf den Kopf. Dabei schrie sie meine Hündin laut an. Meine Hündin war total verängstigt. Es gibt auch einen Zeugen - den Autofahrer. Kann ich rechtlich gegen die Frau vorgehen? Ich wusste in der Situation gar nicht was ich tun sollte. Ich nahm die Leine meiner Hündin umgehend wieder in die Hand, konnte die Frau aber nicht von meiner Hündin fern halten. Nicht nur wegen meinem Hund, sondern auch wegen ihrem eigenen Hund. Ich kann nicht ausschließen, dass sie so ein Verhalten gegenüber ihrem eigenen Hund zeigt.
 
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Madnetic
26. Mai 10:17
Danke für eure ganzen Antworten und Ratschläge. :) in der Situation fühle ich mich gerade hilflos. Eure Antworten machen mir Hoffnung. Ich werde mich mit einem Anwalt besprechen. Die Mutter der Besitzerin ist meine Nachbarin. Die Besitzerin selbst wohnt weiter weg und kommt nur zu Besuch hierher. Aber vielleicht wäre es sinnvoll eine Einstweilige Verfügung zu beantragen mit einem Näherungsverbot. Danke euch allen :)
 
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A.
26. Mai 11:57
In dem Moment war keine Verletzung zu sehen. Sie hat sich ein paar Tage später gemeldet und wollte die Versicherungsdaten haben, da sie beim Tierarzt gewesen sei und ihre Hündin am Ohr eine Verletzung gehabt hatte. Ich habe ihr deshalb die Versicherungsdaten zukommen lassen.
Das wäre was gewesen wo sie bei mir lange hätte warten können. DAS hätte sie erst mal beweisen müssen. Ein paar Tage später....in der Zwischenzeit hätte sich ihr Hund mit 20 anderen Hunden beißen können und die Verletzung stammt nicht aus eurer Begegnung. Du hast als Zeugen den Autofahrer. Also kannst du den Übergriff beweisen, auch noch im Nachhinein.
 
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Ivonne
26. Mai 12:34
das Wohlbefinden meines Hundes wäre mir an erster Stelle wichtig. Das waren ja keine leichten Schläge sonderm mit der Faust. Da tut mir dein Hund echt wahnsinnig leid. Wenn du beim Tierarzt bist kannst du die Kosten für die Untersuchung mit einbringen, wenn du zum Anwalt gehst. Wenn man darüber nachdenkt was Schläge mit der Faust auf einen kleinen Kopf bewirken kann. Jedenfalls wünsche ich deinem Hund gute Besserung🍀und das es nicht wieder zu so einem Vorfall kommt.
 
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Madnetic
26. Mai 12:55
Vielen Dank für eure Unterstützung und euren Rat. :)
 
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Heike
26. Mai 13:02
Zuerst mal, dass sie deinen Hund mit der Faust auf den Kopf geschlagen hat geht gar nicht ! Man muss aber auch andere Fakten, die ich aus deinem Bericht herauslese sehen. Du warst unaufmerksam, hast nicht gesehen, dass der Hund sich nähert. Dein Hund machte einen Satz nach vorne und du hast die Leine losgelassen, in dem Moment gilt dein Hund als nicht angeleint, der andere Hund war angeleint, wenn auch an der ausgefahrenen Flexi. Es gab ein Gerangel bei dem ihr Hund von deinem Hund verletzt wurde (wenn es denn so stimmt). Sie könnte ihren Angeiff auf deinen Hund als Selbstverteidigung um ihren Hund zu schützen auslegen. Lass dich beim Anwalt beraten, aber erzähl da auch ehrlich den genauen Ablauf, er kann dann einschätzen wie die Chancen sind. Ein Annäherungsverbot halte ich für sehr weit hergeholt.
 
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Mela
26. Mai 13:13
Würde ich auf jeden Fall zur Anzeige bringen. Nur weil du unaufmerksam warst gibt das Niemandem! das Recht einfach drauf zu schlagen. 🤬 Hoffentlich erholt ihr euch schnell von dem Schock. Dein armer Hund😥
 
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A.
2. Juni 17:21
Zuerst mal, dass sie deinen Hund mit der Faust auf den Kopf geschlagen hat geht gar nicht ! Man muss aber auch andere Fakten, die ich aus deinem Bericht herauslese sehen. Du warst unaufmerksam, hast nicht gesehen, dass der Hund sich nähert. Dein Hund machte einen Satz nach vorne und du hast die Leine losgelassen, in dem Moment gilt dein Hund als nicht angeleint, der andere Hund war angeleint, wenn auch an der ausgefahrenen Flexi. Es gab ein Gerangel bei dem ihr Hund von deinem Hund verletzt wurde (wenn es denn so stimmt). Sie könnte ihren Angeiff auf deinen Hund als Selbstverteidigung um ihren Hund zu schützen auslegen. Lass dich beim Anwalt beraten, aber erzähl da auch ehrlich den genauen Ablauf, er kann dann einschätzen wie die Chancen sind. Ein Annäherungsverbot halte ich für sehr weit hergeholt.
Den anderen Hund an der langen Flexi laufen lassen, obwohl es wohl offensichtlich war, dass das eine Herrchen wegen einem Gespräch den Rücken zu dreht, ist auch fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzliches Herbeiführen eines Unfalls. Da hat man dann als Hundeführer doppelt aufmerksam zu sein. Wäre sie aufmerksam gewesen, wäre vermutlich nichts passiert. Am Fahrrad gibt's z.B. ne Klingel; es spricht also nichts dagegen, anderweitig auf sich aufmerksam zu machen, wenn man sich von einem toten Winkel aus zu Fuß näherd
 
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Madnetic
2. Juni 22:09
Den anderen Hund an der langen Flexi laufen lassen, obwohl es wohl offensichtlich war, dass das eine Herrchen wegen einem Gespräch den Rücken zu dreht, ist auch fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzliches Herbeiführen eines Unfalls. Da hat man dann als Hundeführer doppelt aufmerksam zu sein. Wäre sie aufmerksam gewesen, wäre vermutlich nichts passiert. Am Fahrrad gibt's z.B. ne Klingel; es spricht also nichts dagegen, anderweitig auf sich aufmerksam zu machen, wenn man sich von einem toten Winkel aus zu Fuß näherd
Oh, darauf bin ich noch gar nicht gekommen. Das stimmt! Ich habe einen Anwalt involviert und halte euch auf dem Laufenden. :)
 
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Mona
3. Juni 00:29
Kommt drauf an. Wenn deine Hündin geschädigt hat in irgendeiner Form der Angriff reicht würde ich die Füße still halten. Denn wenn die andere Seite auch anzeige erstattet müssen dir die Konsequenzen für deinen Hund klar sein.
Das finde ich ist quatsch! Egal welcher Hund in welcher Form auch immer angefangen ist dabei vollkommen egal. Es geht ja um die Frau, die nicht das Recht hat (vorallem mit der Faust auf dem Kopf,) auf einen Hund zu schlagen. Sie darf nicht mal ihren eigenen Hund schlagen! Also ich würde definitiv zur Polizei gehen