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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 4. Nov.

Gesetzliche Abschaffung von genereller Kettenhaltung

Ich habe mehrfach gelesen, dass ein Gesetz verabschiedet wurde, dass die generelle Kettenhaltung für Hunde verbietet! Bisher mussten bestimmte Auflagen erfüllt werden ( mindestens 6 m lange Kette z. B.). Ich finde nirgends, ab genau WANN das Gesetz rechtskräftig ist! Ich setze mich seit fast einem Jahr für einen Rottweiler in meiner Umgebung ein, der ein solches Dasein fristet, um eine dämliche Scheune mitten im Nirwana zu bewachen... Tag und Nacht😢! Immer! Vet-Amt, Ordnungsamt Wissen Bescheid, können aber nicht viel unternehmen, da die Auflagen erfüllt sind😫. Bis auf Futterzeiten, ist der Hund immer alleine. Nur dann wird er von der Kette genommen und darf bissel auf dem Gelände rumlaufen. Gassigehen in Wald und Feld.... wahrscheinlich kennt er das gar nicht😔. Meine Frage und Bitte an euch: weiß jemand, wann genau das Gesetz (zumindest in HESSEN) in Kraft tritt? Der arme Hund würde sich um Hilfe freuen❤️
 
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Barbara
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Liebe Grüße,
Barbara
 
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Kerstin
2. Sept. 20:43
Wenn ich jetzt richtig recherchiert habe, wurde das Gesetz am 25.6. vom Bundesrat abgenickt. Fehlt jetzt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Sowas kann Tage, aber auch Monate dauern. Habe dort jetzt nichts gefunden. Würde da an deiner Stelle ein Auge drauf behalten. Wenn da dann nichts anderes steht, tritt das Gesetz/Verordnung 14 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.
 
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Dogorama-Mitglied
2. Sept. 20:45
Wenn ich jetzt richtig recherchiert habe, wurde das Gesetz am 25.6. vom Bundesrat abgenickt. Fehlt jetzt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Sowas kann Tage, aber auch Monate dauern. Habe dort jetzt nichts gefunden. Würde da an deiner Stelle ein Auge drauf behalten. Wenn da dann nichts anderes steht, tritt das Gesetz/Verordnung 14 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.
Oh, ich danke dir sehr🙂! Weißt du, an welcher Stelle man anrufen kann?
 
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Sonja
3. Sept. 00:03
Oh, ich danke dir sehr🙂! Weißt du, an welcher Stelle man anrufen kann?
Würde es mal beim Veterinäramt, Ordnungsamt versuchen, Wenn's falsch ist werden die dich schon weiterleiten, (tun die Ämter ja gern 🙊😉)
 
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Jens
3. Sept. 11:26
Es handelt sich um die Novellierung der "Tierschutz-Hundeverordnung". Bzgl. deiner Frage explizit um Paragraph 7 "Anbindehaltung". Danach ist diese grundsätzlich verboten. Anbinden ist nur noch temporär "aus bestimmten Gründen" an einer anderen Stelle als der ständigen Stelle der dauerhaften Haltung erlaubt. Der Bundesrat hat unter Bedingungen zur Änderungen zugestimmt. Daher tritt es nicht in Kraft, bevor die Änderungen aufgenommen wurden. Passiert ist dies wohl noch nicht. https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA210602498&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp#:~:text=Bundesrat%20stimmt%20Tierschutzverordnungen%20zu%20%2D%20aber,sowie%20bei%20Nutztiertransporten%20verbessern%20sollen.
 
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Dogorama-Mitglied
3. Sept. 11:53
Du bist mir hier schon häufiger negativ aufgefallen. Macht dich nicht gerade sympathisch. Im Tierschutzgesetz steht aber auch, dass ein Hund ausreichend Kontakt zu Menschen oder anderen Hunden haben muss. Das hört sich für mich aber nicht so an, wenn 2x tgl. jemand zum Füttern vorbei kommt. Und auch Rottweiler sind Rudeltiere, die Sozialleben benötigen. Ich frage mich immer, wie man als Hundehalter solche Äußerungen tätigen kann wie du es machst.
 
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Dogorama-Mitglied
3. Sept. 12:03
Älteres Semester? 😄😄 Ich bin jünger als du. Ja, Hunde sind Nutztiere und wurden zu bestimmten Zwecken gezüchtet. Deshalb muss man sie trotzdem nicht scheiße behandeln. Gelände einzäunen, Kette wegschmeißen und 2. Hund dazuholen würden die Lebensbedingungen verbessern und der Rotti könnte trotzdem noch seine Aufgabe erfüllen
 
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Manu
3. Sept. 14:23
Irrtum das war vor rund 100 Jahren. Mittlerweile sind Hunde als Haustiere eingestuft und dienen seit Kriegsende weder als Nutztiere noch als Nahrung. Und noch einen guten Rat< vor Inbetriebnahme des Mundwerk s HIRN einschalten I I>
 
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Dogorama-Mitglied
3. Sept. 17:10
Würde es mal beim Veterinäramt, Ordnungsamt versuchen, Wenn's falsch ist werden die dich schon weiterleiten, (tun die Ämter ja gern 🙊😉)
Danke🙂
 
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Dogorama-Mitglied
3. Sept. 17:12
Warum bist du so unfreundlich? Im Tierschutzgesetz steht auch, dass ein Hund soziale Kontakte haben muss und das ist da nicht der Fall.
 
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Dogorama-Mitglied
3. Sept. 17:13
Du bist mir hier schon häufiger negativ aufgefallen. Macht dich nicht gerade sympathisch. Im Tierschutzgesetz steht aber auch, dass ein Hund ausreichend Kontakt zu Menschen oder anderen Hunden haben muss. Das hört sich für mich aber nicht so an, wenn 2x tgl. jemand zum Füttern vorbei kommt. Und auch Rottweiler sind Rudeltiere, die Sozialleben benötigen. Ich frage mich immer, wie man als Hundehalter solche Äußerungen tätigen kann wie du es machst.
Seh ich genauso, danke