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Anke
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 16
zuletzt 31. Dez.

Freilaufende läufige Hündin

Was kann ich machen, wenn ein Bauer seine läufige Hündin frei laufen lässt und unseren Rüden von unseren Grundstück abholt?
 
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Barbara
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Barbara
 
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Silke
30. Dez. 09:37
Habt ihr schon das Gespräch mit dem Bauern gesucht? Wenn das nichts bringt wird euch nicht so viel mehr übrig bleiben als euren Hund oder das Grundstück so zu sichern das er keine Möglichkeit hat euer Grundstück zu verlassen.
 
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Anke
30. Dez. 10:29
Habt ihr schon das Gespräch mit dem Bauern gesucht? Wenn das nichts bringt wird euch nicht so viel mehr übrig bleiben als euren Hund oder das Grundstück so zu sichern das er keine Möglichkeit hat euer Grundstück zu verlassen.
Unser Grundstück ist eigentlich ganz gut gesichert. Wir haben einen rund um unser Grundstück gesetzt. Wir haben auch ein Gespräch gesucht und haben jetzt Hofverbot. Das war jetzt der 3 Vorfall.Die Hündin hat auch zweimal Welpen 🐶 bekommen,von denen wir nicht Einen sehen konnten. Die ganze Siedlung ist am Schimpfen 😩, aber keiner macht was. Wir sind die Einzigen. Es geht ja um das Leben von Tier und Mensch,denn wir haben rundum Straßen
 
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Anke
30. Dez. 10:30
Ich habe den Zaun vergessen
 
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Uschi
30. Dez. 12:13
Unser Grundstück ist eigentlich ganz gut gesichert. Wir haben einen rund um unser Grundstück gesetzt. Wir haben auch ein Gespräch gesucht und haben jetzt Hofverbot. Das war jetzt der 3 Vorfall.Die Hündin hat auch zweimal Welpen 🐶 bekommen,von denen wir nicht Einen sehen konnten. Die ganze Siedlung ist am Schimpfen 😩, aber keiner macht was. Wir sind die Einzigen. Es geht ja um das Leben von Tier und Mensch,denn wir haben rundum Straßen
Veterinäramt einschalten...
 
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Anke
30. Dez. 12:16
Dankeschön 👍Daran hatte ich noch nicht gedacht .
 
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Uschi
30. Dez. 12:17
Dankeschön 👍Daran hatte ich noch nicht gedacht .
Gerne👍🏻
 
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Silke
30. Dez. 12:18
Veterinäramt einschalten...
Wenn die Hündin nicht aggressiv und sonst in einem ordentlichen Zustand ist werden die kaum was machen.
 
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Andreas
30. Dez. 12:35
Veterinäramt wird nur bei schlechter Haltung etc. tätig werden, dass schätze ich auch so ein. Ich würde das Ordnungsamt einschalten, wenn wie erkennbar direkte Ansprache etc. nichts bringt. Kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an, ob von der (freilaufenden) Hündin eine Gefährdung zB des Straßenverkehrs, einer KiTa/Schule etc ausgeht. Dann kommt es auf die individuelle Friedfertigkeit des Hundes nicht an, weil pauschal von einem freilaufenden Hund ein Gefährdungspotential ausgeht. Ansonsten würde ich dem Bauern Ungelegenheiten machen, dass Tier einfangen und dem Tierschutz übergeben zB, so dass er zumindest ein bisschen „Aufwand“ hat, sonst stört ihn ja nichts und süße Hundewelpen bekommt man immer gut los und macht vielleicht noch einen schönen Euro mit (ohne Deckgebühr o. Ä. zahlen zu müssen), er wird für die Aufzucht sicher keinen großen (finanziellen) Aufwand betreiben. Wenn ihr gar den Verdacht habt, dass er die Würfe tötet, auf jeden Fall den Tierschutz ins Boot holen. Bis dahin bleibt wohl nicht viel übrig, als eure Rüden zu sichern.
 
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Silke
30. Dez. 12:42
Unser Grundstück ist eigentlich ganz gut gesichert. Wir haben einen rund um unser Grundstück gesetzt. Wir haben auch ein Gespräch gesucht und haben jetzt Hofverbot. Das war jetzt der 3 Vorfall.Die Hündin hat auch zweimal Welpen 🐶 bekommen,von denen wir nicht Einen sehen konnten. Die ganze Siedlung ist am Schimpfen 😩, aber keiner macht was. Wir sind die Einzigen. Es geht ja um das Leben von Tier und Mensch,denn wir haben rundum Straßen
Und eigentlich ist eigentlich kein Wort.😉 Wer einen intakten Rüden hält muss immer in jeder Situation dafür sorgen können das er nicht die Möglichkeit hat ungewollt zu einer läufigen Hündin zu kommen. Das Verhalten von dem Bauern ist natürlich trotzdem nicht ok.
 
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Andreas
30. Dez. 12:50
Wieso ungewollt? Der Rüde will ja 😊 Sorry, aber der musste sein, weil du ja so großen Wert auf sprachliche Präzision legst 😊 Niemand kann allerdings von der TE verlangen, ihr Grundstück wie einen Hochsicherheitstraktzu sichern, weil Andere bzw. hier ein Anderer ihre eigenen Aufsichtspflichten ignorieren. Verhältnismäßigkeit darf da durchaus beachtet werden.