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Martina
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Anzahl der Antworten 82
zuletzt 28. März

Darf ein Hund in der Garage gehalten werden?

In meiner Nachbarschaft bellt seit einigen Wochen ein Hund in einer Garage. Bei mir ist der Eindruck entstanden, er wird da eingesperrt und nur zum Gassigehen rausgeholt. Mir tut er so leid! Kennt sich hier jemand aus: • ist das überhaupt zulässig? • welche Möglichkeiten gibt es, da einzuschreiten? Danke für eure Einschätzung. Viele, die hier mit ihren Hunden gehen, waren sehr beunruhigt. Wir haben uns Gedanken gemacht und uns unsre Entscheidung nicht leicht gemacht.
 
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Petra
24. Okt. 16:03
Da die Kommentare hier etwas „entgleisen“ teilweise, werde ich außer der Information, daß das Veterinäramt benachrichtigt wurde, weiter nichts mehr kommentieren. Gefragt war, ob ihr Informationen habt, ob sowas zulässig ist und was man tun kann. Danke für alle sachlichen Informationen dazu.
Hallo, da der Thread für weitere Diskussionen geöffnet bleiben soll, es kann sich informiert und wieder geschrieben werden. VG
 
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Dogorama-Mitglied
24. Okt. 21:48
Wow, habt ihr euer Auto lieb 😄 Bodenheizung in der Garage? Dekadente Nachbarschaft 😁
Wie interessant, dass viele unsere Garage so ungewöhnlich finden und das Thema immer wieder aufkommt 😄 Ich wollte damit lediglich sagen, dass es nicht nur wie von Denise verallgemeinert (etwas unhöflich) behauptet, Garagen ohne Tageslicht und Frischluftzufuhr gibt. Daher sieht der Gesetzgeber vielleicht keinen Unterschied zwischen Haltung in der Garage und im Haus. Niemand von uns kennt die betreffende Garage. (Nochmal zur Klarstellung bevor weitere undurchdachte Kommentare kommen: ich heiße ausschließliche Garagenhaltung definitiv nicht gut.) Es hat nichts mit Dekadenz zu tun. Wir haben ganz durchschnittliche Gehälter. Und eine Garage ist doch so viel mehr als ein Lagerraum für Autos und Fahrräder. Auch ist es kein neues, modernes Phänomen. Fast alle Garagen hier im Umkreis aus den 80ern und jünger haben Fenster. Dass man sich so daran aufhängen kann, ist mir ein Rätsel.
 
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Monika
24. Okt. 22:48
Wie interessant, dass viele unsere Garage so ungewöhnlich finden und das Thema immer wieder aufkommt 😄 Ich wollte damit lediglich sagen, dass es nicht nur wie von Denise verallgemeinert (etwas unhöflich) behauptet, Garagen ohne Tageslicht und Frischluftzufuhr gibt. Daher sieht der Gesetzgeber vielleicht keinen Unterschied zwischen Haltung in der Garage und im Haus. Niemand von uns kennt die betreffende Garage. (Nochmal zur Klarstellung bevor weitere undurchdachte Kommentare kommen: ich heiße ausschließliche Garagenhaltung definitiv nicht gut.) Es hat nichts mit Dekadenz zu tun. Wir haben ganz durchschnittliche Gehälter. Und eine Garage ist doch so viel mehr als ein Lagerraum für Autos und Fahrräder. Auch ist es kein neues, modernes Phänomen. Fast alle Garagen hier im Umkreis aus den 80ern und jünger haben Fenster. Dass man sich so daran aufhängen kann, ist mir ein Rätsel.
War auch gar nicht so ernst gemeint, darum ja auch der Smiley
 
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Eli
25. Okt. 20:05
Grundsätzlich ist selbst die Haltung im Keller erlaubt, wenn man sich an die Richtlinien hält, ich würde immer erstenmal die Halter ansprechen, vielleicht gibt es da auch einen einfachen Hintergrund. Beispielsweise kein echter Hund sondern eine Bellanlage gegen Einbrecher. Einfach mal miteinander reden anstatt immer gleich anzuscheisen, wenn es dann doch der Fall sein sollte das es ein tatsächlicher Hund ist, kann man den Besitzer auch gleich drauf hinweisen das man das weitermeldet auch mit dem entsprechenden Hinweis das Kontaktaufnahme stattgefunden hat und diese in Leere verlief. Ein Anruf beim Amt ist schnell gemacht, aber Leute falsch verdächtigt kann richtig dumm ausgehen und man hat sinnlos Stress mit jemanden woman hätte einfach miteinander reden brauchen.
Ist es nicht :) im TierSchG steht drin, dass Tageslicht einfallen muss
 
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Volker
29. Okt. 14:03
Es ist definitiv nicht gestattet. Abgesehen vom Tierschutz, der gar nicht zum Tragen kommen muss, ist eine Garage ausschließlich zur Nutzung der PKW-Unterbringung gestattet. Allenfalls Zubehör, Reinigungsmittel und andere Dinge, die im direkten Bezug zum Fahrzeug stehen, dürfen dort untergebracht werden. Eine Garage darf nicht als Lagerplatz missbraucht werden. Und schon gar nicht als Stallung, wozu auch ein Zwinger gehört.
 
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Danuta
6. Feb. 10:44
Ganz einfach Tierschutz anrufen oder Polizei, lieber einmal mehr reagieren als garnicht !!!
 
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Netty
25. März 11:21
Hi, bin gerade über dieses Thema gestolpert. Wie ist es ausgegangen? Hast du den Tierschutz o die Polizei angerufen? Oder lebst der Hund immer noch in der Garage?
 
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Racheli
25. März 20:59
Bitte sofort bei Tierschutz Verein melden!!!!
 
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Martina
28. März 13:19
Das Thema kann geschlossen werden. Der Welpe scheint nicht mehr dort zu leben, er wurde von niemandem mehr gesehen oder gehört seit Monaten.
 
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Netty
28. März 14:22
Das Thema kann geschlossen werden. Der Welpe scheint nicht mehr dort zu leben, er wurde von niemandem mehr gesehen oder gehört seit Monaten.
Das ist gut zu hören, den thread schließen kannst nur du, oder du must es .Melden, das dogorana das macht, sonst läuft der thread endlos weiter, Es könnte sogar sein, daß jemand mit gleichem Thema keinen thread eröffnen kann, da dogorama doppelte thread löscht. Also den neuen thread, mit der Begründung: das Thema gibt es schon. Ist mir mit einem anderen Thema so ergangen