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Dogorama
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Anzahl der Antworten 335
zuletzt 10. Juni

Braucht ein Hund wirklich einen großen Garten? Das Marburger Amtsgericht findet: „Ja“

Hallo zusammen! Wir haben einen spannenden Fall entdeckt, den wir gern mit euch teilen würden. 💭 In Marburg wurde kürzlich ein dramatischer Gerichtsfall verhandelt. Nach einer Scheidung entschied das Amtsgericht, dass ein Hund zum Ex-Mann umziehen muss, weil dieser einen größeren Garten hat. Dabei spielten auch andere emotionale und praktische Aspekte eine Rolle, doch das Gericht sah den Garten als ausschlaggebend an. Der Marburger Fall auf einen Blick: Nach der Trennung eines Paares beanspruchten beide Ex-Partner das „Sorgerecht“ für ihren Berner Sennenhund/Rottweiler-Mix. Die Ex-Frau, bei der der Hund zunächst lebte, argumentierte, sie sei die Hauptbezugsperson. Sie habe ihre Arbeitszeit reduziert und wohne nur zwei Minuten von der Arbeit entfernt. Sie habe eine Erdgeschosswohnung (keine Treppen für den Hund) sowie Zugang zu einem kleinen Garten. Zudem beteuerte sie, sie sei zum Auszug aus dem gemeinsamen Haus gedrängt worden, in welchem der Ex-Mann nun lebt. Zum Thema emotionale Bindung äußerte sie, der Ex-Mann habe eine Affäre gehabt und in der Zeit den Hund vernachlässigt. Des Weiteren gäbe es häufig eine Fremdbetreuung. Der Ex-Mann hingegen bot einen größeren Garten und war häufig zu Hause. Die Entscheidung des Gerichts ließ jedoch offen, wer von den beiden Ex-Partnern die Hauptbezugsperson für den Hund ist. Es sei zwar offensichtlich, dass beide eine enge Bindung zu dem Hund hätten, heißt es in dem Urteil. Entscheidend sei jedoch, wer sich besser um das Tier kümmern und ihm eine geeignetere Umgebung bieten könne. Demnach scheint eine vertraute Umgebung, die nicht der kleine Garten der Frau ist, für den Hund am besten geeignet zu sein. 1. Emotionale Bindung vs. physischer Raum: Das Gericht entschied, dass der größere Garten für das Wohlbefinden des Hundes wichtiger sei als die tägliche Betreuung und emotionale Bindung der Ex-Frau. Stimmt ihr dem zu? 2. Langzeitbetreuung und Alter des Hundes: Der Hund leidet an Trennungsangst und ist älter, was die Bedeutung einer stabilen Bezugsperson unterstreicht. Kann ein Garten wirklich die emotionale Sicherheit und die Hingabe ersetzen, die eine Bezugsperson bietet? 3. Praktikabilität von Gerichtsentscheidungen: Der Vorschlag des Gerichts, den Hund regelmäßig zwischen den Parteien zu wechseln, wurde von der Ex-Frau als unzumutbar für den Hund abgelehnt. Was denkt ihr darüber? Wir freuen uns auf eure Gedanken. 🐶
 
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Carola
19. Mai 18:29
Meine Hunde lieben den Garten weil sie dort nach Herzenslust buddeln, Rennen, schnüffeln und sich stundenlang im Gras wälzen können. Natürlich lieben sie auch die Spaziergänge. Aber der Garten ist für sie schon sehr gut. Als mein früherer und alt wurde und taub war fühlte er sich im Garten sicher und genoss es dort denn er war aufgrund seines Alters in fremder Umgebung dann doch manchmal unsicher. Den Garten kannte sie von klein auf und dort fühlte sie sich einfach wohl und sicher. Wenn sie dann nicht laufen konnte und wir keine größeren Spaziergänge machen konnten war es für sie trotzdem schön in der Sonne zu liegen und einfach draußen zu sein.
 
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Ines
7. Juni 11:30
Wir haben ein Grundstück von 1000 qm
Und... was möchtest Du uns damit hinsichtlich dieses Falles sagen? 🤔
 
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Simone
9. Juni 23:09
Find ich nicht fair.Wenn man mit dem Hund oft Spazieren geht und sich mit Im bewegt und beschäftigt ist die größe des Gartens nicht wichtig
 
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Doris
10. Juni 00:07
@Nein in keiner Weise, die Whg kann klitzekleine sein ohne Garten, am wichtigsten ist die gemeinsame Zeit mit dem Hund die Verbundenheit, die Gassi runden und das Spielen. Was hat der Hund vom großen Garten, wenn keiner für den Hund da ist. In meinen Augen ein absoluter Fehlentscheid
 
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Lena
10. Juni 22:30
@Nein in keiner Weise, die Whg kann klitzekleine sein ohne Garten, am wichtigsten ist die gemeinsame Zeit mit dem Hund die Verbundenheit, die Gassi runden und das Spielen. Was hat der Hund vom großen Garten, wenn keiner für den Hund da ist. In meinen Augen ein absoluter Fehlentscheid
Und das vollständig, veröffentlichte Urteil gelesen? Oder nur die sehr einseitige Interpretation dieses Threads? Im vollständigen Urteil ist u.A. beschrieben, dass das Herrechen sich die meiste Zeit alleine um den Hund gekümmert hat, überall mit hin etc. Das Frauchen hat das Tier quasi entführt, ohne Angabe wohin und bis sie gefunden wurde “gekümmert”