Moin Jennifer,
unerlaubtes Filmen stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person dar. Jugendliche sind nochmal
besonders in der DSGVO geschützt. Sinn und Zweck ist der Schutz der Privat- und Intimsphäre.
Angenommen, Du kannst aber nicht ohne erhebliche Eigengefährdung eingreifen und daher nur schnell ein Foto/Video der Täter machen. Hierdurch kann der oder die Täter ggf. erkannt und die Ermittlungstätigkeit von Polizei erleichtert werden.
Es gibt also einen konkreten Anlass für das Foto und die Videoaufnahme. Zwar hat natürlich auch ein Täter schutzwürdige Interessen, diese treten in diesem Fall aber zurück. Aus diesem Grund darfst Du die Aufnahmen dann auch der Polizei übergeben.
Was Du aber auf keinen Fall machen solltest:
1. Video auf sozialen Netzwerken posten.
2. Video über Messenger teilen.
Das kann dann strafrechtlich gegen Dich verwendet werden.
Also nur filmen, falls diese Idioten wieder mit Böllern absichtlich Euch bewerfen sollten und dann das Videomaterial nur zeigen und nicht teilen.
Was dazu kommt ist noch das Thema Cloud. Du solltest die Möglichkeit besitzen, dass Video vollständig zu löschen oder die Cloud in der Zeit auszuschalten, falls Du eine nutzt.
Liebe Grüße