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Verfasser
Jennifer
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 4
zuletzt 29. Dez.

Böller, Angst, Recht

Hey liebe Leute Ich hätte eine Frage, folgende situation: wir sind mit den Hunden draußen und werden von der anderen Straßenseite aus von Jugendlichen mit böllern beworfen. Sobald wir sagen wir rufen die Polizei an rennen sie in verschiedene Richtungen weg. Darf ich in dem Moment ein video von den jugendlichen machen, natürlich mit Hinweis das sie gefilmt werden, um es der Polizei zu übergeben? Zwecks recht am eigenen Bild. Ich hab das schon die Polizei selber gefragt aber die konnten mir enttäuschend wenig dazu sagen
 
Beitrag-Verfasser
Barbara
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Liebe Grüße,
Barbara
 
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Maximilian
29. Dez. 14:16
Moin Jennifer, unerlaubtes Filmen stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person dar. Jugendliche sind nochmal besonders in der DSGVO geschützt. Sinn und Zweck ist der Schutz der Privat- und Intimsphäre. Angenommen, Du kannst aber nicht ohne erhebliche Eigengefährdung eingreifen und daher nur schnell ein Foto/Video der Täter machen. Hierdurch kann der oder die Täter ggf. erkannt und die Ermittlungstätigkeit von Polizei erleichtert werden. Es gibt also einen konkreten Anlass für das Foto und die Videoaufnahme. Zwar hat natürlich auch ein Täter schutzwürdige Interessen, diese treten in diesem Fall aber zurück. Aus diesem Grund darfst Du die Aufnahmen dann auch der Polizei übergeben. Was Du aber auf keinen Fall machen solltest: 1. Video auf sozialen Netzwerken posten. 2. Video über Messenger teilen. Das kann dann strafrechtlich gegen Dich verwendet werden. Also nur filmen, falls diese Idioten wieder mit Böllern absichtlich Euch bewerfen sollten und dann das Videomaterial nur zeigen und nicht teilen. Was dazu kommt ist noch das Thema Cloud. Du solltest die Möglichkeit besitzen, dass Video vollständig zu löschen oder die Cloud in der Zeit auszuschalten, falls Du eine nutzt. Liebe Grüße
 
Beitrag-Verfasser
Jennifer
29. Dez. 14:20
Vielen lieben Danke für die Info, werd ich so machen! LG.
 
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Jennifer
29. Dez. 14:22
Videoaufnahmen als Beweismaterial sind immer noch etwas umstritten. Manchmal wird es anerkannt und manchmal ausgeschlossen, da die Gefahr einer Fälschung groß sein kann. So wurde mir das jedenfalls von einer Polizistin Mal dargestellt. In Bezug auf deinen Fall, würde ich sagen filmen schadet nicht. Und solange nicht die Absicht dahinter steht das ins Netz zu stellen, sondern nur der Polizei zu übergeben, muss man glaube ich nicht einmal darauf hinweisen. Aber ob ein Video letztendlich wirklich bei einer Strafverfolgung hilft ist immer fraglich.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
29. Dez. 14:31
Manchmal hilft es auch schon, das Handy nur rauszunehmen und das entsprechend sichtbar in die Richtung zu halten und/oder ggf entsprechend anzukündigen. Dann sind doch einige plötzlich zurückhaltender und machen gar nicht erst so etwas. Ob man überhaupt tatsächlich filmt ist die eine Sache, und ggf kann man ansonsten ja auch direkt wieder löschen wenn nichts passiert ist.