Das interessiert mich...um das Thema hier nicht zu sprengen mit fremden Inhalten...Wo kann ich das nachlesen? Ich habe bisher nur diese juristische definition gefunden und bin daher davon ausgegangen das ich als unentgeltliche gassi-gängerin (und melissa) keine tierhalter im juristischen Sinne sind.
Hab so schnell nur dies gefunden:
https://happydog.de/hunderatgeber/ein-neuer-hund/vorbereitung-hund/pflichten
-als-hundehalter/
Haftung des Halters
Hundehalter sind grundsätzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Hund
nicht zur Gefahr für seine Umwelt werden kann. Wird gegen diese
Tierhalterhaftpflicht verstoßen, kann es teuer werden: Der Halter haftet für
alle Schäden, die aus dem Verhalten seines Hundes resultieren. Das gilt
verschiedenen Urteilen zufolge auch dann, wenn sich das Tier im
entscheidenden Moment in der Obhut einer anderen Person befand und der
Halter gar keine Schuld an dem Vorfall trägt. Der Abschluss einer
Hundehalterhaftpflichtversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, in einigen
Bundesländern sogar Pflicht.