Home / Forum / Versicherungen & Recht / Besitzer nimmt Hunde nicht zurück

Verfasser
Dogorama-Mitglied
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 116
zuletzt 19. Feb.

Besitzer nimmt Hunde nicht zurück

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Ich sollte die Hunde meines Ex Freundes für ca. einen Monat zu mir nehmen (Dauer Krankenhausaufenthalt). Der Monat ist nun schon sehr lange vorbei. Angeblich ging es dem Besitzer gesundheitlich so schlecht das er mich immer wieder vertröstet hat. Mittlerweile ist die „Beziehung“ auch beendet, allerdings sind die Hunde immer noch bei mir. Er holt die Hunde nicht ab und hat mich auch „blockiert“. Nachrichten, SMS, Anrufe, Mails gehen alle nicht durch. Mittlerweile vermute ich das er nur jemanden gesucht hat der ihm die Hunde abnimmt, weil sie ihm „zu stressig“ sind. Ich selber kann es mir nicht leisten die Hunde zu behalten. Neben regelmäßigen Tierarzt besuchen steht auch noch spezialfutter auf dem Speiseplan. Das kann ich finanziell einfach nicht mehr stemmen. Zusätzlich darf ich laut Mietvertrag keine Tiere halten. Es war lediglich der eine Monat als Ausnahme gedacht. Ein zusätzliches Problem besteht auch noch darin das er in der Schweiz lebt und ich in Deutschland. Tierheim, Tierschutz und Veterinäramt konnten mir bisher auch nicht weiterhelfen. Vielleicht kennt hier irgendjemand einen ähnlichen Fall und kann mir sagen an wen ich mich wenden kann oder wie man sich in so einer Situation verhalten sollte, was ich beachten muss usw. … LG und schon mal vielen Dank
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Michi
18. Feb. 19:02
Hallo Melissa Ich gehöre zu dem (in einem.Beitrag genannten) "eigenen Völkchen und wäre auch beruflich im richtigen Bereich. Kannst mich privat anschreiben (kostet Dich nichts, mach ex den Hunden zuliebe). Auf jeden Fall das Veterinäramt des betreffenden Kantons kontaktieren, den Fall schildern. Die sind für weiteres Vorgehen bei gefährdeten Hunden zuständig. Gleichzeitig Einschreiben an den Besitzer, dass er Hunde zurück nehmen oder Dich ermächtigen soll, einen Platz für sie zu finden und ihm überdies die Kosten in Rechnung stellen und ihm mitteilen, dass er für die künftigen Kosten aufzukommen hat. Das Veterinäramt könnte Massnahmen ergreifen, wozu u.a auch die Uebergabe an ein Tierheim gehören könnte. Einfach her fahren und die Hunde abladen (vor der Türe o.ä) ist keine Option.
Das war ich mit dem " eigenen Völkchen "...nicht böse sein, aber stimmt ja auch n bisschen... ich habe bei euch gewohnt und war mit einem Schweizer verheiratet.
Wirklich nett von dir, dass du dich mit tatsächlichem Fachwissen hier einbringst 😊
 
Beitrag-Verfasser
Rolf
18. Feb. 19:04
Das interessiert mich...um das Thema hier nicht zu sprengen mit fremden Inhalten...Wo kann ich das nachlesen? Ich habe bisher nur diese juristische definition gefunden und bin daher davon ausgegangen das ich als unentgeltliche gassi-gängerin (und melissa) keine tierhalter im juristischen Sinne sind.
Hab so schnell nur dies gefunden:
https://happydog.de/hunderatgeber/ein-neuer-hund/vorbereitung-hund/pflichten
-als-hundehalter/

Haftung des Halters

Hundehalter sind grundsätzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Hund
nicht zur Gefahr für seine Umwelt werden kann. Wird gegen diese
Tierhalterhaftpflicht verstoßen, kann es teuer werden: Der Halter haftet für
alle Schäden, die aus dem Verhalten seines Hundes resultieren. Das gilt
verschiedenen Urteilen zufolge auch dann, wenn sich das Tier im
entscheidenden Moment in der Obhut einer anderen Person befand und der
Halter gar keine Schuld an dem Vorfall trägt. Der Abschluss einer
Hundehalterhaftpflichtversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, in einigen
Bundesländern sogar Pflicht.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
18. Feb. 19:07
Hab so schnell nur dies gefunden: https://happydog.de/hunderatgeber/ein-neuer-hund/vorbereitung-hund/pflichten -als-hundehalter/ Haftung des Halters Hundehalter sind grundsätzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Hund nicht zur Gefahr für seine Umwelt werden kann. Wird gegen diese Tierhalterhaftpflicht verstoßen, kann es teuer werden: Der Halter haftet für alle Schäden, die aus dem Verhalten seines Hundes resultieren. Das gilt verschiedenen Urteilen zufolge auch dann, wenn sich das Tier im entscheidenden Moment in der Obhut einer anderen Person befand und der Halter gar keine Schuld an dem Vorfall trägt. Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, in einigen Bundesländern sogar Pflicht.
Ok...das bringt nichts...wir reden aneinander vorbei und du antwortest immer auf Fragen die ich so gar nicht gestellt habe. Mir ging es nicht um die Pflichten eines Hundehalters sondern um die rechtliche Definition was einen Hundehalter im juristischen Sinne definiert. Den link kann ich nicht öffnen.
Aber ich schließe den Gedankengang hierzu jetzt auch für mich an dieser Stelle, da es melissa nicht weiter hilft.
Ich werde die Fragestellung ausserhalb dogorama weiter abklären für mich
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Cris Tina
18. Feb. 19:08
Das war ich mit dem " eigenen Völkchen "...nicht böse sein, aber stimmt ja auch n bisschen... ich habe bei euch gewohnt und war mit einem Schweizer verheiratet. Wirklich nett von dir, dass du dich mit tatsächlichem Fachwissen hier einbringst 😊
Bin nicht böse.... sind alle ein bisschen eigen... ist doch gut so, es lebe die Vielfalt😇
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
18. Feb. 19:12
Hab so schnell nur dies gefunden: https://happydog.de/hunderatgeber/ein-neuer-hund/vorbereitung-hund/pflichten -als-hundehalter/ Haftung des Halters Hundehalter sind grundsätzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Hund nicht zur Gefahr für seine Umwelt werden kann. Wird gegen diese Tierhalterhaftpflicht verstoßen, kann es teuer werden: Der Halter haftet für alle Schäden, die aus dem Verhalten seines Hundes resultieren. Das gilt verschiedenen Urteilen zufolge auch dann, wenn sich das Tier im entscheidenden Moment in der Obhut einer anderen Person befand und der Halter gar keine Schuld an dem Vorfall trägt. Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, in einigen Bundesländern sogar Pflicht.
Sach ma, ist ja alles ganz nett, aber irgendwie geht es hier doch um was ganz anderes. 🤔😳
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
18. Feb. 19:16
Sach ma, ist ja alles ganz nett, aber irgendwie geht es hier doch um was ganz anderes. 🤔😳
Ja, mir ging es darum ob melissa im juristischen Sinne Hundehalter ist, da Rolf den einwurf brachte sie bräuchte den sachkundenachweis, und ich auf dem stand war/bin als unentgeltliche tierbetreuung braucht man den nicht weil man eben kein Halter ist.
Irgendwie driftet das aber immer ab und da melissa jetzt hier einen kompetenten Ansprechpartner gefunden hat...hake ich die frage ab und verfolge sie aus persönlichem interesse anderweitig um eine antwort zu bekommen 😬
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Anke
18. Feb. 19:28
Beide (Jack Russel) haben Schweizer Heimtierpässe und wurden auch in der Schweiz gechipt. In den Pässen steht der Name des Besitzers drin. Ob die beiden noch über ihn angemeldet sind oder er sie schon abgemeldet hat, weiß ich leider nicht. Er kann im Fall der Fälle nachweisen das ich die Hunde nicht gefunden habe, ich kann allerdings nicht nachweisen das er sie hierher gebracht hat und sie nur einen Monat bleiben sollten, da er den entsprechenden Schriftverkehr gelöscht hat. Das habe ich leider erst zu spät mitbekommen… Einen Sachkundenachweis habe ich nicht
Hast du die etwas ältere Antwort mit Hinweis auf AMICUS gelesen? Die klang sehr sinnvoll.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Cris Tina
18. Feb. 19:32
Hast du die etwas ältere Antwort mit Hinweis auf AMICUS gelesen? Die klang sehr sinnvoll.
Amicus ist unser Pendant zu Tasso.
Zudem müssen Hunde auch in der Wohngemeinde angemeldet sein
 
Beitrag-Verfasser
Rolf
18. Feb. 19:35
Amicus ist unser Pendant zu Tasso. Zudem müssen Hunde auch in der Wohngemeinde angemeldet sein
Amicus ist doch Pflicht oder zumindest automatisch bei Anmeldung?
Unser Tasse ist zwar sinnvoll aber freiwillig
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
18. Feb. 19:35
Amicus ist unser Pendant zu Tasso. Zudem müssen Hunde auch in der Wohngemeinde angemeldet sein
Bekommt man dort denn einfach so Auskunft ob und auf wen der Hund angemeldet ist? Als Privatperson?