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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 19. Feb.

Besitzer nimmt Hunde nicht zurück

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Ich sollte die Hunde meines Ex Freundes für ca. einen Monat zu mir nehmen (Dauer Krankenhausaufenthalt). Der Monat ist nun schon sehr lange vorbei. Angeblich ging es dem Besitzer gesundheitlich so schlecht das er mich immer wieder vertröstet hat. Mittlerweile ist die „Beziehung“ auch beendet, allerdings sind die Hunde immer noch bei mir. Er holt die Hunde nicht ab und hat mich auch „blockiert“. Nachrichten, SMS, Anrufe, Mails gehen alle nicht durch. Mittlerweile vermute ich das er nur jemanden gesucht hat der ihm die Hunde abnimmt, weil sie ihm „zu stressig“ sind. Ich selber kann es mir nicht leisten die Hunde zu behalten. Neben regelmäßigen Tierarzt besuchen steht auch noch spezialfutter auf dem Speiseplan. Das kann ich finanziell einfach nicht mehr stemmen. Zusätzlich darf ich laut Mietvertrag keine Tiere halten. Es war lediglich der eine Monat als Ausnahme gedacht. Ein zusätzliches Problem besteht auch noch darin das er in der Schweiz lebt und ich in Deutschland. Tierheim, Tierschutz und Veterinäramt konnten mir bisher auch nicht weiterhelfen. Vielleicht kennt hier irgendjemand einen ähnlichen Fall und kann mir sagen an wen ich mich wenden kann oder wie man sich in so einer Situation verhalten sollte, was ich beachten muss usw. … LG und schon mal vielen Dank
 
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Rolf
18. Feb. 09:07
Um mit einem Hund legal über die Schweizer Grenze zu dürfen, braucht man nur den EU-Heimtierpass mit gültiger Tollwutimpfung. Da die Hunde ja auch nach Deutschland kamen, müsste das vorhanden sein. Der Zoll wird sich ganz bestimmt nicht um die Angelegenheit kümmern.
Jeder, wie er meint. Bedenke, für angemeldete Steuerzahler ist der Zoll als Bundesbehörde zuständig. Ein „Fund“ muss binnen 2 Wochen gemeldet. Jeder andere Weg wird teuerer und langwieriger- open end.
Möglich auch: versichert?, könnte was passieren 🤭 😪. Auch in CH gilt Aufsichtspflicht und er bekäme Anweisungen.
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 09:25
Jeder, wie er meint. Bedenke, für angemeldete Steuerzahler ist der Zoll als Bundesbehörde zuständig. Ein „Fund“ muss binnen 2 Wochen gemeldet. Jeder andere Weg wird teuerer und langwieriger- open end. Möglich auch: versichert?, könnte was passieren 🤭 😪. Auch in CH gilt Aufsichtspflicht und er bekäme Anweisungen.
Ein Fund ist es ja nun nicht direkt. Der Besitzer ist bekannt, er holt nur seine Hunde nicht wieder ab.
Der Zoll interessiert sich nur dafür, ob die Einfuhrvorgaben eingehalten werden.
Also Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, Heimtierpass
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/online-hilfe-hunde-katzen-frettchen.html
„Diese Regelung gilt ausschliesslich für Heimtiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden. Heimtiere begleiten ihren Halter /ihre Halterin oder eine von diesen beauftragte Person.“

Da Melissa auf die Hunde aufpassen sollte, wird sie vermutlich auch als „beauftragte Person“ gelten. Und damit ist die Angelegenheit für den Zoll erledigt. Natürlich gibt es auch in der Schweiz Vorgaben, deshalb ja auch meine Empfehlung sich an die Schweizer Polizei zu wenden, wenn der Besitzer die Hunde nicht annimmt.
 
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Anja
18. Feb. 11:54
In der Schweiz herrscht Chip- und Registrierungspflicht. Ich würde die beiden im Tierheim als Fundtiere abgeben. Das ist zwar auch nicht wirklich nett, erscheint mir aber als Lösung. Denn dann müssen die sich kümmern und ich vermute mal, dass die Chipnummern in der Schweiz anders sind als bei uns.
Ich würde mit den Schweizer Behörden Kontakt aufnehmen und den Fall schildern. Hoffentlich findet sich dann eine Lösung. Alles Gute
 
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Rolf
18. Feb. 12:03
Jeder wie er will. Kurz, schnell, sicher oder lang, teuer, unsicher. Rückgabe ist immer verpflichtend und vom Grenzübertritt hatte ich angeraten.
Die CH-Hundepässe klären die CH-Zuständigkeit. Deshalb kann hier auch niemand helfen. Eigentlich simpel.
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 12:20
Wieso soll das, ein illegaler Grenzübertritt sein? Die Hunde waren, bei ihr in den Ferien. Sofern die Hunde alle Notwendigen, Impfungen und Ausweise haben alles Rechtens. Der Zoll ist nicht zuständig, für private Querelen... Und natürlich kann man aus Deutschland, auch jemanden aus der Schweiz abmahnen. Hast Du etwa das Gefühl, bei uns in der Schweiz ist rechtsfreier Raum? Mag zwar alles etwas komplizierter sein weil international, aber durchaus möglich... Was Sie nicht darf, ist die Hunde einfach irgendwo abgeben.
Ohne vom Thema abkommen zu wollen, nur aus Neugier, braucht man wirklich nur den heimtierausweis/impfnachweis auch wenn der Hund mir nicht gehört?
Ich hatte mal gelesen man bräuchte in dem fall eine Schriftliche Bestätigung vom Besitzer das man mit dem Tier über die Grenze darf.
Ich schleppe ja inzwischen wenn ich grenzübertretend gassi gehe die Papiere mit und denke immer WhatsApp mit Herrchen wird schon reichen als Beleg das wir erlaubt unterwegs sind.
Aber irgendwo in Google hatte ich das damals angezeigt bekommen, das man als nicht-besitzer etwas schriftlich braucht🤔
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 12:29
Hallo mellisa,
Bist du im Besitz der Papiere der Tiere?
Wo kamen die Tiere ursprünglich her?
Gibt es also einen eigentumsnachweis?
Oder kann der ex auch sagen die Hunde wurden während der beziehung gemeinsam angeschafft, oder sogar es wären deine?
Auf wen sind die Hunde versichert? (Sind sie das überhaupt?).
Auf wen bei der Steuer angemeldet?
Gibt es Schriftverkehr zwischen euch zur Betreuung und den angedachten Zeitraum.
Ohne Beweise wird ja auch der beste Anwalt vermutlich nicht helfen können.
Wenn die Tiere regelmäßig tierärztlich betreut werden, wer ist beim tierarzt, der bisher behandelt hat als Besitzer angegeben?
Ohne fachlich versiert zu sein: Ich würde alles an beweisen sammeln, auch entstandene kosten dokumentieren, schriftlich auffordern die Hunde abzuholen und versuchen kompetente Rechtsberatung zu bekommen.
Selbst wenn du keine kostenfreie Beratung finden kannst dürfte einmal Anwalt erstberatung nicht so teuer sein wie monatelang weiter zahlen. Zumal ernsthafter Ärger mit dem Vermieter ja vorprogrammiert ist, wenn du keine Hunde halten darfst.
Tierpension und oder tiertransport zu beauftragen halte ich für keine gute Idee...schlussendlich wird das erstmal der Auftraggeber, also du, zahlen müssen.
 
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Nicole
18. Feb. 12:33
Ohne vom Thema abkommen zu wollen, nur aus Neugier, braucht man wirklich nur den heimtierausweis/impfnachweis auch wenn der Hund mir nicht gehört? Ich hatte mal gelesen man bräuchte in dem fall eine Schriftliche Bestätigung vom Besitzer das man mit dem Tier über die Grenze darf. Ich schleppe ja inzwischen wenn ich grenzübertretend gassi gehe die Papiere mit und denke immer WhatsApp mit Herrchen wird schon reichen als Beleg das wir erlaubt unterwegs sind. Aber irgendwo in Google hatte ich das damals angezeigt bekommen, das man als nicht-besitzer etwas schriftlich braucht🤔
Brauchst du nicht, es wird nicht kontrolliert ob dein Name im Impfpass steht, Lediglich ob der Unterschrieben ist. Weitere Papiere braucht man nicht.
Zumindest wenn man nach UK reist.

Wir reisen ständig mit Hunden die uns auf dem Papier nicht gehören hin und her.
 
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Rolf
18. Feb. 12:37
Wichtig ist beiderseitiges Einverständnis, ggf. Sachkundenachweis und Hundeführerschein für DE.
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 12:41
Wichtig ist beiderseitiges Einverständnis, ggf. Sachkundenachweis und Hundeführerschein für DE.
Für was jetzt ist der hundeführerschein oder sachkundenachweis wichtig? Für den grenzübertritt? Habe ich beides nicht...und Pendel fröhlich in die Schweiz rein und wieder raus🤔
 
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Michi
18. Feb. 12:43
Wichtig ist beiderseitiges Einverständnis, ggf. Sachkundenachweis und Hundeführerschein für DE.
An der Grenze interessiert nur, ob der Hund regelkonform Tollwutgeimpft und gechipt ist.