Nicht ganz korrekt, Führerschein ist häufig Pflicht (Gemeindeordnung), Sachkunde kann erforderlich sein, da gibt es weitere Kriterien, meist besondere Gefährdungen ( Listenhunde…)
Falls die Unterschiede zwischen Eigentümer, Halter,Besitzer usw. nicht allgemein bekannt sind (hatte ich vorausgesetzt) ließe sich das leicht erklären
Herrgott rolf🙈
Ich weiss das sachkunde mitunter Pflicht für TIERHALTER ist etc...das sagte ich schon mehrfach.
Das mir der juristische Begriff tierhalter, in diesem Zusammenhang, nicht klar ist sagte ich. Warum du also vorausgesetzt hast das ist allgemein bekannt weiss ich nicht...und die frage hast du auch jetzt wieder nicht beantwortet obwohl es ja Leicht zu erklären wäre, deiner Aussage nach.
Ich habe gepostet was ich an juristischer Erklärung dazu gefunden hatte und vermutet das demnach Larissa kein tierhalter im juristischen Sinne ist.
Und jetzt ist dieses Thema für mich hier in diesem thread abgehakt, ausser es kann jemand korrekt beantworten ob Larissa offiziell tierhalter mit allen Pflichten ist, unter diesen Umständen oder eben nicht.