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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 19. Feb.

Besitzer nimmt Hunde nicht zurück

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Ich sollte die Hunde meines Ex Freundes für ca. einen Monat zu mir nehmen (Dauer Krankenhausaufenthalt). Der Monat ist nun schon sehr lange vorbei. Angeblich ging es dem Besitzer gesundheitlich so schlecht das er mich immer wieder vertröstet hat. Mittlerweile ist die „Beziehung“ auch beendet, allerdings sind die Hunde immer noch bei mir. Er holt die Hunde nicht ab und hat mich auch „blockiert“. Nachrichten, SMS, Anrufe, Mails gehen alle nicht durch. Mittlerweile vermute ich das er nur jemanden gesucht hat der ihm die Hunde abnimmt, weil sie ihm „zu stressig“ sind. Ich selber kann es mir nicht leisten die Hunde zu behalten. Neben regelmäßigen Tierarzt besuchen steht auch noch spezialfutter auf dem Speiseplan. Das kann ich finanziell einfach nicht mehr stemmen. Zusätzlich darf ich laut Mietvertrag keine Tiere halten. Es war lediglich der eine Monat als Ausnahme gedacht. Ein zusätzliches Problem besteht auch noch darin das er in der Schweiz lebt und ich in Deutschland. Tierheim, Tierschutz und Veterinäramt konnten mir bisher auch nicht weiterhelfen. Vielleicht kennt hier irgendjemand einen ähnlichen Fall und kann mir sagen an wen ich mich wenden kann oder wie man sich in so einer Situation verhalten sollte, was ich beachten muss usw. … LG und schon mal vielen Dank
 
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Cris Tina
18. Feb. 19:35
Amicus ist doch Pflicht oder zumindest automatisch bei Anmeldung? Unser Tasse ist zwar sinnvoll aber freiwillig
Ja, ist Pflicht.
 
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Rolf
18. Feb. 19:38
Ja, ist Pflicht.
In DE gibt es vergleichbar nur getrennte Hunderegister in den Bundesländern.
 
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Michi
18. Feb. 19:43
Ja, ist Pflicht.
Aber wenn der Typ die Hunde abgemeldet hat?🤔
 
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Cris Tina
18. Feb. 19:44
Bekommt man dort denn einfach so Auskunft ob und auf wen der Hund angemeldet ist? Als Privatperson?
Wahrscheinlich nicht aber Tierärzte, Polizei und Tierheime haben Zugriff. Es sind auch die Tierärzte, die den Eintrag machen nach dem Chippen oder dem Ablesen des Chip bei Hunden aus dem Ausland. Für den eigenen Hund hat man aber Zugriff auf Amicus.
 
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Rolf
18. Feb. 19:46
Ja, mir ging es darum ob melissa im juristischen Sinne Hundehalter ist, da Rolf den einwurf brachte sie bräuchte den sachkundenachweis, und ich auf dem stand war/bin als unentgeltliche tierbetreuung braucht man den nicht weil man eben kein Halter ist. Irgendwie driftet das aber immer ab und da melissa jetzt hier einen kompetenten Ansprechpartner gefunden hat...hake ich die frage ab und verfolge sie aus persönlichem interesse anderweitig um eine antwort zu bekommen 😬
Nicht ganz korrekt, Führerschein ist häufig Pflicht (Gemeindeordnung), Sachkunde kann erforderlich sein, da gibt es weitere Kriterien, meist besondere Gefährdungen ( Listenhunde…)
Falls die Unterschiede zwischen Eigentümer, Halter,Besitzer usw. nicht allgemein bekannt sind (hatte ich vorausgesetzt) ließe sich das leicht erklären
 
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Cris Tina
18. Feb. 19:47
Aber wenn der Typ die Hunde abgemeldet hat?🤔
Das muss ja erst noch geklärt werden, Veterinäramt dürfte die richtige Adresse für das weitere Vorgehen sein.

Ich glaube auch nicht, dass man die Hunde einfach so abmelden kann. Es sei denn bei Weitergabe, Verkauf oder Tod. Natürlich gibt es auch Leute, die diese Pflicht zu umgehen versuchen, ist aber schwierig.
 
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Michi
18. Feb. 19:49
Das muss ja erst noch geklärt werden, Veterinäramt dürfte die richtige Adresse für das weitere Vorgehen sein. Ich glaube auch nicht, dass man die Hunde einfach so abmelden kann. Es sei denn bei Weitergabe, Verkauf oder Tod. Natürlich gibt es auch Leute, die diese Pflicht zu umgehen versuchen, ist aber schwierig.
Genau, er kann ja angegeben haben, dass er sie einvernehmlich an sie abgegeben hat. Sie hat ja auch die Impfpässe. Ohne gegenteilige Beweise dürfte es schwierig werden, oder?
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 19:50
Wahrscheinlich nicht aber Tierärzte, Polizei und Tierheime haben Zugriff. Es sind auch die Tierärzte, die den Eintrag machen nach dem Chippen oder dem Ablesen des Chip bei Hunden aus dem Ausland. Für den eigenen Hund hat man aber Zugriff auf Amicus.
Ah..danke.
 
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Dogorama-Mitglied
18. Feb. 19:56
Nicht ganz korrekt, Führerschein ist häufig Pflicht (Gemeindeordnung), Sachkunde kann erforderlich sein, da gibt es weitere Kriterien, meist besondere Gefährdungen ( Listenhunde…) Falls die Unterschiede zwischen Eigentümer, Halter,Besitzer usw. nicht allgemein bekannt sind (hatte ich vorausgesetzt) ließe sich das leicht erklären
Herrgott rolf🙈
Ich weiss das sachkunde mitunter Pflicht für TIERHALTER ist etc...das sagte ich schon mehrfach.
Das mir der juristische Begriff tierhalter, in diesem Zusammenhang, nicht klar ist sagte ich. Warum du also vorausgesetzt hast das ist allgemein bekannt weiss ich nicht...und die frage hast du auch jetzt wieder nicht beantwortet obwohl es ja Leicht zu erklären wäre, deiner Aussage nach.
Ich habe gepostet was ich an juristischer Erklärung dazu gefunden hatte und vermutet das demnach Larissa kein tierhalter im juristischen Sinne ist.
Und jetzt ist dieses Thema für mich hier in diesem thread abgehakt, ausser es kann jemand korrekt beantworten ob Larissa offiziell tierhalter mit allen Pflichten ist, unter diesen Umständen oder eben nicht.
 
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Cris Tina
18. Feb. 20:00
Genau, er kann ja angegeben haben, dass er sie einvernehmlich an sie abgegeben hat. Sie hat ja auch die Impfpässe. Ohne gegenteilige Beweise dürfte es schwierig werden, oder?
Dann kann sie aber immerhi über die Hunde verfügen und einen Platz suchen und dann gäbe es dann noch die Kosten zu klären. Ein Schritt nach dem andern