Hi Lea, einen derartigen Sachverhalt sollte man grundsätzlich zeitnah zur Anzeige bringen da es sonst schwierig mit der Beweislast wird. Im OWi Bereich beträgt die Verjährungsfrist in der Regel 3 Monate. Die Sachbearbeitung entscheidet hier in eigener Zuständigkeit, ob der geschilderte Vorfall "anzeigenwürdig" ist. Wenn es um die Deckung der entsprechenden Kosten geht, reicht eine Mitteilung bei der gegnerischen Versicherung. Dafür benötigst du aber eine gewisse Hilfe des gegnerischen Hundehalters (Bekanntgabe der Versicherung, Info durch den Versicherungsnehmer an die Versicherung usw.) Besteht keine Haftpflicht (ist nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben) muss der gegnerische Halter für die Kosten aufkommen. Hat er kein Geld, sieht's Düster aus, um es mal salopp zu beschreiben. Wenn Hunde sich beißen, ist das in der Regel ein ungewollter Vorgang. Für eine Strafanzeige nach dem Tierschutzgesetz o.ä. fehlt da der Vorsatz (zb. vorsätzlich herbeigeführte Hundekämpfe usw.) Ich hoffe, du findest den richtigen Weg, ich drücke dir feste beide Daumen. PS: meine Angaben sind ohne Gewähr, sollte ich daneben liegen, sagt es mir ruhig 🐕🦺🦮🙋🏻♂️