Und da kann man dann wiederum mit Gentest gerichtlich dagegen vorgehen, wenn man der Meinung ist es ist KEIN „Kampfhund“ (gilt für alle Hunde, bei denen nur nach Phänotyp entschieden wird). (Kannte so einen Fall von einem Tierheim Hund, der angeblich Listenhund war)
Wie viel erfolg man dabei dann hat, das ist dann nochmal ne andere Sache. Da hab ich keine Erfahrung.
Wenn wir da Mischlinge einstellen, die von einer ungünstigen Position fotografiert sind und vielleicht einen bisschen größeren Kopf haben, dann geht die Anzeige nicht durch die Prüfung. Erst wenn wir das mit anderen Fotos belegen können, dass es keinesfalls ein Listenhundmix ist, dann wird es genehmigt.