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Andrea
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 11597
heute 16:24

Was hat euch heute genervt?

Wir alle kennen das, es gibt Tage und Situationen, die einfach nerven oder einen ärgern. Der Hund hört nicht, andere Leute geben "gute" Ratschläge oder der andere Hundehalter, der nur kurz hallo sagen will ohne euch zu fragen. Was hat euch heute so richtig genervt oder geärgert? Edit: bitte erzählt hauptsächlich von konkreten Situationen, über die ihr euch geärgert habt und vermeidet vor allem Situationen so darzustellen, dass sich Gruppen von Personen wie zB Altersgruppen oder Nationalitäten persönlich negativ angesprochen fühlen. Wir sind letztlich alle Individuen und machen Fehler, das hier soll nur dazu dienen den Frust auf unschädliche Weise loszuwerden. Für positives gerne auch hier vorbeischauen: https://dogorama.app/de-de/forum/Spass_Tratsch/Was_hat_euch_heute_gefreut-YfLcUJCNYw5LQKsaCX8K/
 
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Christa
29. Nov. 17:35
Sobald er jagt, oder auch „nur“ Wild hetzt, darf ein Jäger schießen, aber nicht wenn der Hund nur freilaufend im Wald herumläuft.
Wenn der Hund alleine im Wald unterwegs ist geht der Jäger davon aus dass er wildert . Und leider verletzen Hunde oder hetzen Wild .
 
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Christa
29. Nov. 17:37
Für Niedersachsen: "§ 29 (1) ZIFF. 2 NJAGDG JAGDSCHUTZ Die Jagdschutzberechtigten sind in ihrem Jagdbezirk befugt, wiederholt wildernde Hunde, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar sind, nach Anzeige bei der Jagdbehörde zu töten." So mal eben geht also nicht. Das muss *vorher* angezeigt werden. Da wird viel Angst gemacht.
Es gibt aber leider auch Jäger die nicht viel fragen 🤦‍♀️
 
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Jörg
29. Nov. 17:40
Ich habe außerdem gelesen, dass ein Jäger bei einem wildernden Hund die Beweislast vor Gericht trägt. Er muss also beweisen, dass der Hund gewildert hat. Bei Katzen ist es anders rum. Da muss der Halter beweisen, dass die Katze NICHT gejagt hat. Was quasi unmöglich ist. Katzen dürfen von Jägern auch in Lebendfallen zum Abschuss gefangen werden. Schon verrückt.
Bringt einem nur nicht viel wenn der Hund angeschossen worden ist.
 
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Julia 🐾Nero
29. Nov. 17:41
Bringt einem nur nicht viel wenn der Hund angeschossen worden ist.
Doch denn es schreckt die Jäger ab. Die müssen dann nämlich vor Gericht Beweise liefern, wenn man sie anzeigt und der Aufwand ist es dann für viele nicht wert, selbst wenn sie den Hund inflagranti beim wildern erwischen.
 
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Jörg
29. Nov. 17:45
Doch denn es schreckt die Jäger ab. Die müssen dann nämlich vor Gericht Beweise liefern, wenn man sie anzeigt und der Aufwand ist es dann für viele nicht wert, selbst wenn sie den Hund inflagranti beim wildern erwischen.
Im Endeffekt steht dann Wort gegen Wort und was bringt es dann wenn der Hund angeschossen worden ist selbst wenn der Jäger die Schuld bekommt ist der Hund angeschossen. Ob es ein Jäger tut schwierig zu beurteilen im Endeffekt kann er dann auch sagen das er versucht hat einen Fuchs zu schießen. Und da Jäger auch dem entsprechend versichert sind wird dabei wahrscheinlich nicht viel dem Jäger passieren. Will man so ein Risiko eingehen.
 
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Christa
29. Nov. 17:50
Doch denn es schreckt die Jäger ab. Die müssen dann nämlich vor Gericht Beweise liefern, wenn man sie anzeigt und der Aufwand ist es dann für viele nicht wert, selbst wenn sie den Hund inflagranti beim wildern erwischen.
Wenn der Hund wildert ist er meistens alleine unterwegs und wie beschrieben was hilft mir der Jäger vor Gericht wenn mein Hund erschossen wurde?
 
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Julia 🐾Nero
29. Nov. 17:54
Wenn der Hund wildert ist er meistens alleine unterwegs und wie beschrieben was hilft mir der Jäger vor Gericht wenn mein Hund erschossen wurde?
Ja klar wenn der Hund erschossen ist hilft es nicht mehr. Außer dass der Abschuss als nicht zulässig erachtet werden kann und man Schadensersatz beanspruchen kann.

Mir ging es eher um die Prevention bzw dass das Risiko durch die Beweislast geringer ist, dass ein Jäger eine Anzeige und Verfahren in Kauf nimmt.
 
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Kristina
29. Nov. 18:00
Ja klar wenn der Hund erschossen ist hilft es nicht mehr. Außer dass der Abschuss als nicht zulässig erachtet werden kann und man Schadensersatz beanspruchen kann. Mir ging es eher um die Prevention bzw dass das Risiko durch die Beweislast geringer ist, dass ein Jäger eine Anzeige und Verfahren in Kauf nimmt.
Und zudem geht es auch um Argumente die man ggf Jägern gegenüber aufzeigen könnte. Bin ich in der Nähe meines Hundes würde ein Schuss auf diesen, in meiner Nähe befindlichen Hund, an versuchten Mord an mir grenzen!

Und alleine hat mMn eh kein Hund durch die Wälder zu laufen
 
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Jörg
29. Nov. 18:05
Und zudem geht es auch um Argumente die man ggf Jägern gegenüber aufzeigen könnte. Bin ich in der Nähe meines Hundes würde ein Schuss auf diesen, in meiner Nähe befindlichen Hund, an versuchten Mord an mir grenzen! Und alleine hat mMn eh kein Hund durch die Wälder zu laufen
Wenn das nur alle so sehen würden. Beziehungsweise wäre es schön wenn sich die Hunde immer in der Nähe ihrer Halter aufhalten würden.
 
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Heike
29. Nov. 18:25
Für Niedersachsen: "§ 29 (1) ZIFF. 2 NJAGDG JAGDSCHUTZ Die Jagdschutzberechtigten sind in ihrem Jagdbezirk befugt, wiederholt wildernde Hunde, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar sind, nach Anzeige bei der Jagdbehörde zu töten." So mal eben geht also nicht. Das muss *vorher* angezeigt werden. Da wird viel Angst gemacht.
Ja, da haben wir wieder die Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern, in NRW benötigt der Jäger das „vorher Anzeigen“ nicht 🤷🏼‍♀️
Normalerweise wird ein Jäger nicht einfach einen Hund erschießen, der in seinem Wald herumläuft, da er dadurch - wie Julia schon schrieb - erheblichen Ärger bekommen kann.
Es wird aber sicherlich einige einzelne Jäger geben, die es im Ernstfall doch tun würden.
Ein freilaufender, nicht unter dem Einfluss des Halters stehender Hund hat im Wald und in Naturschutzgebieten nichts zu suchen 🤷🏼‍♀️
Im Naturschutzgebiet gilt generell Leinenpflicht, daran hat man sich zu halten.