Man muss dabei auch nach dem Bundesland schauen. Es gibt Bundesländer in denen ist ein Negativzeugnis möglich und man kann den Hund halten. Ohne Negativzeugnis scheitert es meistens an dem „berechtigen Interesse.“
Und auch das kann man nicht als solches stehen lassen weil es dabei nach meinem Verständnis darauf ankommt, dass das Ordnungsamt die Haltung des Hundes genehmigt und dann ist es wieder abhängig davon wie dein Ordnungsamt dem ganzen gegenübersteht
Das hatte ich geschrieben und darum geht es:
„Natürlich wäre es besser, wenn alle Hunde erzogen wären und nicht ungefragt zu anderen Hunden hinlaufen würden, aber man kann andere Leute nicht ändern.
In Bayern müssen Listenhunde Kategorie 1 im Tierheim sitzen. Da wäre es für die Hunde bestimmt besser, wenn sie mit Maulkorb- und Leinenzwang vermittelt werden dürfen.“