Habe aber nichts über dein Training oder gegen deine Hunde geschrieben worüber du dich aufgeregt hast. Das mit dem schlechten Verhältnis ging auf deinen ersten Beitrag. So wie du dich jetzt mit dem Maulkorb äußerst hört sich das ganze schon ganz anders an. Und meintest du die DGUV? Da steht sogar drin das ein ausgebildeter Diensthund dafür eingesetzt werden dürfen.
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1105
Wenn du über etwas redest, solltest du die Zusammenhänge im Kontext kennen.
Grundsätzlich bedeutet im Schutzdienst, den Hund einsetzen, dass man ihn schickt, entweder zum Verbellen oder Beißen, je nach dem was erforderlich ist. Im Sicherheitsdienst ist jegliche Aufforderung in so eine Richtung verboten und der Hund darf auch nicht unangeleint laufen, wenn Dritte gefährdet werden könnten. Der Hund ist präventiv zu führen und darf nur zur Notwehr aktiv werden.
Was du da meintest, in der DGUV, bedeutet nur den Einsatz im Dienst, was wiederum auch Hunde betrifft, die keine Schutzdienst-Ausbildung haben, welche dann nur für Wach- und Meldeaufgaben eingesetzt werden dürfen.
Was man sich immer vor Augen halten sollte, dass ein Beißvorfall grundsätzlich eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung mit sich bringt, ob berechtigt oder unberechtigt. Denn Paragraph 224 StGB ist ein Offizaldelikt. Ich brauche auch nicht den Text der DGUV, denn ich kenne die schon als BGV C7. Und ich kenne auch die Bedeutung der Texte, sowie die rechtlichen Hintergründe. Und der Hund agiert dann und so wie und wann ich es für richtig halte. Grundtraining ist immer Gehorsam, darauf baut sich dann alles auf.