Es geht im Prinzip auch darum dass der Hund für die meisten nicht süß wirkt und sie jeder anfassen möchte sondern dass die Person hinter der Leine und der Hund Abstand und Respekt „kriegen“, ein Assistenzhund hat eine Weste und damit ( nach der Ausbildung ) auch ein Ausweis, wenn jemand einem Menschen mit Assistenzhund nicht erlaubt in ein Geschäft zu kommen trotz den „Beweis“ dass es sich um einen Assistenzhund handelt darf man als Halter die Polizei rufen und das Geschäft verklagen, Assistenzhunde dürfen überall wo Menschen mit Schuhen rein können auch rein, so bald es einem nicht „erlaubt“ wird egal von welcher Person gilt dies als Diskriminierung und daher darf man dies anzeigen. Es gibt mischlinge und auch „Kampfhunde“ die assistenzhunde sind, rasse ist von der Ausbildung unabhängig sondern ob der Hund dafür geeignet ist und dafür muss man auch ein Wesenstest machen :)
Mich würde interessieren, ob das Recht oft genutzt wird, Geschäfte zu verklagen oder die Polizei zu rufen?
Klar, kann man davon Gebrauch machen, aber man hat den Assistenzhund ja nicht umsonst und stellt sich vielleicht mit einer Klage noch Sonderbelastungen die nicht unbedingt förderlich sind für die Gesundheit... Denke da konkret an PTBS.
Ich frage vorher an (per Mail, damit ich es schriftlich habe), ob ich mit Assistenzhund im Training den Laden betreten darf. Das erspart nicht unbedingt blöde Blicke oder doofen Fragen, dennoch scheint in Deutschland ein Stück Papier dann doch Wunder zu wirken. Aber wenn mir ein Geschäft von vorneherein den Zutritt untersagt (auch für fertig ausgebildete Hunde) versuche ich freundlich über die Rechtslage aufzuklären und lasse mein Geld dann in einem anderen Geschäft.