Aber ist das nicht eher historisch, als medizinisch begründet?
Früher glaubte man tatsächlich, dass Welpen kein Schmerzempfinden haben und daher wurden Hunde als Welpen kupiert.
Das hat man so beibehalten, obwohl längst nachgewiesen ist, dass Welpen sehr wohl ein Schmerzempfinden haben und dieses sogar höher ist, als bei erwachsenen Hunden.
Sie können es einfach nicht so gut ausdrücken, daher früher der Irrglaube.
Ist ja genauso, dass man früher dachte Vögel oder Fische würden keine Schmerzen oder keine Emotionen fühlen, weil sie keine für den Menschen verständliche Mimik haben.
Früher wusste man es halt nicht besser.
Heute zum Glück schon.
Einen Jagdhund könnte man also durchaus auch erst nach der Brauchbarkeitsprüfung kupieren. Ich weiß nicht wie viele Hunde bei so einem Züchter schlussendlich die Prüfung bestehen. Selbst wenn es 25% sind, finde ich es schon ein wenig unverständlich, 75% "grundlos" zu kupieren.
Auch in den Jagdverbänden wird versucht eine Verbesserung der Situation und eine Einschränkung des kupierens zu erreichen, dass da immer weniger Unfug betrieben werden kann.
Der JGHV sei, ist bereit, „gesetzliche Regelungen mitzutragen, die die Beschränkung auf bestimmte, für Schwanzverletzungen anfällige Jagdhunderassen präzisiert und für den jeweiligen Einzelfall genaue Vorgaben macht.“ Dafür schlägt der Verband folgende Punkte vor:
Welpen dürfen nur unter Betäubung durch einen Tierarzt kupiert werden, der auch die Unbedenklichkeit bestätigt.
Welpen dürfen nur bis zum 4. Lebenstag kupiert werden.
Der Tierarzt kupiert maximal die Hälfte der Rute, um die mit der Funktion der Rute verbundenen Leistungen, z. B. Kommunikationsmittel bei Caniden, zu erhalten.
Der Züchter muss dem Tierarzt eine Bescheinigung seines Zuchtverbandes vorlegen, aus der hervorgeht, dass es sich ausschließlich um Welpen aus jagdlicher Leistungs-zucht handelt, und die kupierten Welpen ausnahmslos an Jäger abgegeben werden.
Zum Zeitpunkt des Kupierens müssen die Welpenkäufer bereits feststehen. Kupierte Welpen dürfen nur an praktizierende Jäger abgegeben werden.
Es sind nur folgende Hunderassen für das Kupieren im Einzelfall zugelassen: Deutsch Drahthaar, Deutsch Kurzhaar, Deutsch Stichelhaar, Weimaraner (Kurzhaar), Pudelpointer, Griffon, Cesky Fousek, Epagneul Breton, Magyar Viszla, Braque d’Auvergne, Braque Français, Braque de l’Ariège, Deutscher Jagdterrier, Glatthaar Foxterrier, Drahthaar Foxterrier, Parson Russell Terrier, Deutscher Wachtelhund, Spaniel.