Das gilt aber leider nur für den "reinrassigen Dobermann mit VDH/FCI Papieren....jeder andere "Dobermann Vermehrer/Hinterhof Züchter" kann/könnte mit un Deutschland geborenen Welpen ins Ausland fahren Kupieren lassen und dann wieder zurück fahren.....🙄....und das wird leider auch nicht selten gemacht...gibt ja spezielle "Kaiserdobermann-Züchter" (ein nach mal googeln) . Diese Hunde haben "Papiere" von ausländischen Zuchtvereine , und/ oder irgendwelche "pseudo- Vereine" ( also Vereine mit 3 Personen oder was halt so nötig ist um meinen "Verein zu gründen"). Genau aus diesem Grund müsste ein Import und Haltungsverbot von kupierten Hunden (wie z.b. in der Schweiz (und auch paar andere europäische Länder ) her. Einzige Ausnahme Ausland-TS Hunde aus "qualifizierten" TS Organisationen...
Es ist in Deutschland verboten einen frisch kupierten Welpen über die Grenze nach Deutschland zu holen. Weder einen ausländischen Hund, noch einen deutschen Hund, der im Ausland zum Kupieren war. Sie dürfen erst einreisen, wenn die Ohren komplett verheilt sind. Das hat nichts mit dem Zuchtverband zu tun. Wenn man an der Grenze oder sonstwo aufgehalten wird, dann hat man ein Problem. Ebenso wenn man in Deutschland frisch kupierte Welpen anbietet. Da wird das Veterinäramt sehr schnell.