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Dogorama-Mitglied
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zuletzt 31. Aug.

Wesenstest Hund

Guten Tag, was ist eigentlich wenn ein Hund, wegen einem Vorfall ein Wesenstest machen muss und diesen nicht besteht? Es geht um keinen Kampfhunde. Ich Frage für eine bekannte, die jetzt Sorge hat, das man ihr den Hund weg nimmt.
 
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Alexandra
30. Aug. 17:11
Hat eine Frau angesprungen und laut Aussage gezwickt.
Unser Mix hat auch mal eine Frau gezwickt, allerdings hat er den Wesenstest mit Bravour bestanden und keine Einschränkungen auferlegt bekommen. Trotzdem mussten wir sein Leben lang erhöhte Steuern (€ 600) zahlen, weil er als gefährlich galt und aufgrund seiner körperlichen Einschränkung die Begleithundeprüfung nicht bestehen konnte. Wenn du die erfolgreich ablegst, senken viele Kommunen die Steuern wieder. Wird der Wesenstest beim ersten Mal nicht bestanden, bekommt ihr einen Folgetermin. Bis dahin muss der Hund mit Maulkorb und Leine geführt werden.
 
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Alexandra
30. Aug. 17:14
Na gut..es ist ja kein Kampfhund... vielleicht mal zum Hundetrainer gehen 🤷‍♀️ aber das sie da gleich einen Wesenstest machen muss ist schon komisch ......das müssten ja dann so viele machen !
Wenn du beim Ordnungs- und Veterinäramt angezeigt wirst, muss dein Hund den Wesenstest und du den Sachkundenachweis bestehen.
 
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Dogorama-Mitglied
30. Aug. 17:19
Wenn du beim Ordnungs- und Veterinäramt angezeigt wirst, muss dein Hund den Wesenstest und du den Sachkundenachweis bestehen.
Ich finde jeder sollte den Sachkundenachweis machen. Aber das ist nur meine Meinung.
 
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Susanne
30. Aug. 17:25
Ja das finde ich auch. Außerdem mache ich jetzt die Begleithund Prüfung mit meinem Hund. Da ist man auch bei solchen Vorfällen etwas besser gestellt beim Ordnungsamt.
 
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Alexandra
30. Aug. 17:30
Ich finde jeder sollte den Sachkundenachweis machen. Aber das ist nur meine Meinung.
Da gebe ich dir vollkommen recht. Es gibt einfach zu viele ahnungslose & unerfahrene Hundehalter……und es werden immer mehr.
 
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Sonja
31. Aug. 00:21
Also bei uns ist es so: wenn ein Hund bei einem Wesenstest durchfält bekommt er Leine/Maulkorbauflagen. Nach einer gewissen Zeit kann dann der Test wiederholt werden. Wenn er den Wesenstest abermals nicht besteht, bleibt die Leine/Maulkorbauflage bestehen . Beschlagnahmt wird ein Hund nur wenn er zum "Wiederholungstäter" wird und/oder bestehende Auflagen nicht eingehalten werden....Das ein Hund nach dem ersten mal durchfallen beschlagnahmt wird ist sehr selten und eigentlich nur wenn er jemanden wirklich ernsthafte Verletzung zugeführt hat und der Hund laut wesenstest als "extrem gefährlich für Leib und Leben" und unberechenbar eingestuft wird . Aber das ist ja von gemeinde zu Gemeinde anders, also einfach mal beim Ordnungsamt / Veterinäramt nachfragen...