Hat der Sachverständige den Eindruck, dass nicht viel zum bestandenen Test gefehlt hätte, kann er Empfehlungen aussprechen. Somit kannst Du am Verhalten Deines Hundes arbeiten. Ob diese Empfehlung angenommen wird, darüber entscheidet das zuständige Ordnungsamt. Stimmt es zu, erhältst Du entweder das Negativ-Zeugnis unter der Bedingung, Dich an die individuellen Auflagen für Deinen Hund zu halten.Oder Dein Liebling darf nach Absolvieren einer Trainingsmaßnahme den Test wiederholen.
Als Auflagen und Maßnahmen dürfen nur Anweisungen verordnet werden, die Dein Verhalten in der Führung Deines Hundes betreffen. Das kann beispielsweise den Besuch einer Hundeschule oder die strikte Einhaltung der Leinen-Pflicht bedeuten. In drastischen Fällen kann allerdings auch der Halter-Wechsel die Bedingung dafür sein, dass ein Hund doch noch als ungefährlich eingestuft wird.