Hallo Michelle,
Zitat:
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Aufgrund der fehlenden rechtlichen Umsetzungsrichtlinien ist immer noch nicht einheitlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Erlaubnis für Hundetrainer gemäß § 11 Tierschutzgesetz gewährt wird. Jedes Bundesland und dessen Veterinärbehörden können die Umsetzung des Gesetzes im Detail anders handhaben, was bedeutet, dass zunächst jedes Veterinäramt eigenständig die Voraussetzungen regelt, unter welchen sie die gewünschte Erlaubnis den Hundetrainern erteilt.
Zwingende Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag sowie der Nachweis der Sachkunde. Die weiteren Voraussetzungen bestimmt das Veterinäramt selbst."
vll. hilft dir diese Seite weiter?
https://www.tierrecht-anwalt.de/sachkundenachweis-hundetrainer/sachkunde-erlaubnis-11-tschg.html