Dies ist schlichtweg falsch. Alle Daten, die zum Zweck der Bearbeitung eines Auftrages/Vertrag benötigt werden können gespeichert, verarbeitet und bearbeitet werden. Für die Bearbeitung von Steuerdaten gibt es im übrigen sonder Regelungen, welche eine noch längere Speicherung erlauben.
Datenschutz schriet man schnell, ist aber meistens nur durch Unwissenheit so ein Thema.
🤔Was ist an der Aussage schlichtweg falsch?
Der Auftrag/Vertrag selbst sollte allerdings rechtlich haltbar sein oder etwa nicht?
Welcher Zweck wird definiert?
Und wie schaut es mit der Einwilligung zur Datenerhebung, Speicherung und Weitergabe aus?