Und dann kommt der Datenschutz auf den Plan! Es wird wohl jeder rechtlichen Grundlage entbehren, diese ganzen Daten zu speichern und ggf weiterzugeben. Es gibt Städte, die nicht mal im Rahmen des Steuerrechts eine Hundebestandsaufnahme ungehindert vornehmen können.
Wie gesagt, das Fass ist bodenlos…
Dies ist schlichtweg falsch. Alle Daten, die zum Zweck der Bearbeitung eines Auftrages/Vertrag benötigt werden können gespeichert, verarbeitet und bearbeitet werden. Für die Bearbeitung von Steuerdaten gibt es im übrigen sonder Regelungen, welche eine noch längere Speicherung erlauben.
Datenschutz schriet man schnell, ist aber meistens nur durch Unwissenheit so ein Thema.