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Leonie
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zuletzt 5. Juni

Geschlossene Box, eure Meinungen

Da das Thema grade in einem anderen Thread aufkam und ich dort nicht den Rahmen sprengen wollte, eröffne ich hier mal meinen eigenen. Es geht darum, dass geschlossene Hundeboxen gesetzlich verboten sind. Ich persönlich habe Arkani als Welpe nachts in seiner Box neben dem Bett schlafen lassen, so habe ich immer gehört wenn er sich meldet und er war sehr schnell stubenrein. Auch heute nehme ich die Box noch mit wenn wir im Urlaub sind. Wenn wir anderswo übernachten bellt er sonst bei jedem kleinen Geräusch, wenn ich die Box zu mache schläft er entspannt durch (wenn er sich nach ein paar nächten an den Ort gewöhnt hat, kann ich sie wieder aufmachen und er schläft entspannt). Außerdem ist er noch beim Auto fahren in der geschlossenen Box und ganz selten wenn wir bei Freunden mit Hunden sind, da er die anderen Hunde irgendwann nervt. Da kann man ihn auch gut auf die Decke schicken, aber er bleibt dann wachsam und beobachtet die anderen Hunde. Wenn die Box zu ist, kann er auch schlafen. Er ist niemals in der geschlossenen Box wenn keiner von uns in der Nähe ist und niemals zur Bestrafung. Für ihn ist die Box ein positiver Rückzugsort, den er auch von sich aus aufsucht. Jetzt bin ich gespannt auf eure Meinungen. Mir geht es hier nicht um Ratschläge, für Arkani und mich funktioniert es sehr gut wie wir es handhaben. Ich möchte nur gerne eure Meinungen und Erfahrungen zu dem Thema hören.
 
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Leandra
29. Mai 17:56
Bei uns ist es auch so ähnlich.
Dieses Gesetz finde ich irgendwo schon sinnvoll.
Wenn die Box (und auch die geschlossene Box) aber positiv antrainiert wurde sehe ich da kein Problem.
 
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Fusel
29. Mai 20:44
Bei uns ist es auch so ähnlich. Dieses Gesetz finde ich irgendwo schon sinnvoll. Wenn die Box (und auch die geschlossene Box) aber positiv antrainiert wurde sehe ich da kein Problem.
Das Gesetz welches nicht existiert?
 
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Dogorama-Mitglied
29. Mai 20:53
Definiere das mal bitte. Ich habe gerade keine Idee dazu warum man einen schlafenden Hund einsperren sollte der umfänglich monitorisiert ist. 🤔 es sei denn um eine Käfigtür zu öffnen um auf die Bedürfnisse des Hundes einzugehen. Wenn ich einen Welpen in die Box stecke, damit er lernt sich zu melden wenn er raus muss und ich lege mich daneben ins Bett und schlafe, fällt das dann unter umfänglich monitorisierte Unterbringung.
Dafür muss man doch nicht jede Millisekunden in die Bos glotzen, sondern in der Nähe vorhanden sein und reagieren, sobald der Hund sich bemerkbar macht.

Ob man das jetzt tu, damit er lernt, dass seinem bemerkbar Machen von Menschenseite die Reaktion "Hinausbringen" folgt, oder weil man Kochen, Duschen oder ein paar Stunden schlafen will in der Sicherheit, dass dem Hund in der Zeit nix passieren kann, ist doch völlig belanglos.

Wichtig ist nur, dass man sehr zeitnah reagiert, wenn der Hund erwacht und sich um seine jeweiligen Bedürfnisse kümmert.
 
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Leandra
29. Mai 21:09
Das Gesetz welches nicht existiert?
Es gibt ein Gesetz zur Zwingerhaltung...
 
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Steffi
29. Mai 21:33
Dafür muss man doch nicht jede Millisekunden in die Bos glotzen, sondern in der Nähe vorhanden sein und reagieren, sobald der Hund sich bemerkbar macht. Ob man das jetzt tu, damit er lernt, dass seinem bemerkbar Machen von Menschenseite die Reaktion "Hinausbringen" folgt, oder weil man Kochen, Duschen oder ein paar Stunden schlafen will in der Sicherheit, dass dem Hund in der Zeit nix passieren kann, ist doch völlig belanglos. Wichtig ist nur, dass man sehr zeitnah reagiert, wenn der Hund erwacht und sich um seine jeweiligen Bedürfnisse kümmert.
Das bedeutet ja aber auch, dass sich der Hund in Haus oder Wohnung nie in einem anderen Zimmer oder gar Stockwerk aufhalten kann..da könnte dann ja auch was passieren..
 
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Dogorama-Mitglied
29. Mai 23:09
Das bedeutet ja aber auch, dass sich der Hund in Haus oder Wohnung nie in einem anderen Zimmer oder gar Stockwerk aufhalten kann..da könnte dann ja auch was passieren..
Das betrifft doch ganz offensichtlich nur Hunde, die diesbezüglich relevantes Verhalten an den Tag legen, wie zB Unreinheit, Sachen annagen, Sachen schlucken, nicht zur Ruhe kommen - also vor allem Welpen, aber auch manche Hunde mit Vorbelastung, tw kranke und demente Hunde.
Und auch da ist es häufig nur Übergangsmanagement.

Von körperlich und mental gesunden, verhaltensunaugfälligen, stubenreinen Hunden ist in der Frage meiner Wahrnehmung nach sowieso nicht die Rede.
 
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Sonja
30. Mai 00:55
Es gibt ein Gesetz zur Zwingerhaltung...
Welches für die Haltung auch sinnvoll ist. Viele verstehen aber nach wie vor nicht, dass bei dem Schließen einer Boxentür nicht automatisch eine Haltung darin vorliegt.
 
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Sigi
30. Mai 05:06
Kann man dann auch Stachelhalsbänder empfehlen?
 
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Steffi
30. Mai 05:43
Das betrifft doch ganz offensichtlich nur Hunde, die diesbezüglich relevantes Verhalten an den Tag legen, wie zB Unreinheit, Sachen annagen, Sachen schlucken, nicht zur Ruhe kommen - also vor allem Welpen, aber auch manche Hunde mit Vorbelastung, tw kranke und demente Hunde. Und auch da ist es häufig nur Übergangsmanagement. Von körperlich und mental gesunden, verhaltensunaugfälligen, stubenreinen Hunden ist in der Frage meiner Wahrnehmung nach sowieso nicht die Rede.
Ja klar betrifft das die Hunde, die diesbezüglichen Verhalten an den Tag legen. Sonst bräuchte man ja die Boxtür nicht zu schließen. Ich sehe nach wie vor die Gefahr, dass aus sog. Übergangsmaßnahmen schleichend Maßnahmen werden und die Box aus Bequemlichkeit als Trainingsabkürzung gesehen wird. Und dass nicht genau geschaut wird, ob der Hund in der geschlossenen Box 'die Schnauze hält' weil er resigniert hat oder sie tatsächlich als Rückzugsort sieht. Den Hund meiner Meinung nach freiwillig wieder verlassen können sollte.
 
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Sonja
30. Mai 05:46
Kann man dann auch Stachelhalsbänder empfehlen?
Gibt's zu diesem Kommentar auch eine Differenzierung warum?