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Leonie
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Anzahl der Antworten 534
zuletzt 5. Juni

Geschlossene Box, eure Meinungen

Da das Thema grade in einem anderen Thread aufkam und ich dort nicht den Rahmen sprengen wollte, eröffne ich hier mal meinen eigenen. Es geht darum, dass geschlossene Hundeboxen gesetzlich verboten sind. Ich persönlich habe Arkani als Welpe nachts in seiner Box neben dem Bett schlafen lassen, so habe ich immer gehört wenn er sich meldet und er war sehr schnell stubenrein. Auch heute nehme ich die Box noch mit wenn wir im Urlaub sind. Wenn wir anderswo übernachten bellt er sonst bei jedem kleinen Geräusch, wenn ich die Box zu mache schläft er entspannt durch (wenn er sich nach ein paar nächten an den Ort gewöhnt hat, kann ich sie wieder aufmachen und er schläft entspannt). Außerdem ist er noch beim Auto fahren in der geschlossenen Box und ganz selten wenn wir bei Freunden mit Hunden sind, da er die anderen Hunde irgendwann nervt. Da kann man ihn auch gut auf die Decke schicken, aber er bleibt dann wachsam und beobachtet die anderen Hunde. Wenn die Box zu ist, kann er auch schlafen. Er ist niemals in der geschlossenen Box wenn keiner von uns in der Nähe ist und niemals zur Bestrafung. Für ihn ist die Box ein positiver Rückzugsort, den er auch von sich aus aufsucht. Jetzt bin ich gespannt auf eure Meinungen. Mir geht es hier nicht um Ratschläge, für Arkani und mich funktioniert es sehr gut wie wir es handhaben. Ich möchte nur gerne eure Meinungen und Erfahrungen zu dem Thema hören.
 
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Sabine
29. Mai 08:17
Wo stellt ihr die Box, falls Handwerker oder viel Besuch kommen, auf?
Dass euer Hund sieht wer da ist, oder auf einen Platz, wo er/sie keinen Blickkontakt hat?
 
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Dogorama-Mitglied
29. Mai 09:43
Hier mal ein ausschnitt den ich zu diesem Thema bei der Bundestierärztekammer gefunden habe https://www.bundestieraerztekammer.de/btk/dtbl/archiv/2022/artikel/DTBl_03_2022_Hundeboxen.pdf Hier nochmal die Quelle. Denke man sollte sich das mal durchlesen. Wenn man das sich bloß die TierSchHuV anschaut wirft das mehr Fragen auf, als das man daraus Erkenntnisse erlangt.
Das meint aber mit Sicherheit nicht ein umfänglich monitorisiertes Unterbringen während Schlafphasen mit jederzeitigem Eingehen auf die Bedürfnisse des Hundes.
 
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Petra
29. Mai 10:39
Das meint aber mit Sicherheit nicht ein umfänglich monitorisiertes Unterbringen während Schlafphasen mit jederzeitigem Eingehen auf die Bedürfnisse des Hundes.
Definiere das mal bitte.

Ich habe gerade keine Idee dazu warum man einen schlafenden Hund einsperren sollte der umfänglich monitorisiert ist.
🤔 es sei denn um eine Käfigtür zu öffnen um auf die Bedürfnisse des Hundes einzugehen.

Wenn ich einen Welpen in die Box stecke, damit er lernt sich zu melden wenn er raus muss und ich lege mich daneben ins Bett und schlafe, fällt das dann unter umfänglich monitorisierte Unterbringung.
 
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Sonja
29. Mai 10:43
Das meint aber mit Sicherheit nicht ein umfänglich monitorisiertes Unterbringen während Schlafphasen mit jederzeitigem Eingehen auf die Bedürfnisse des Hundes.
Ja, es werden immer wieder aus dem Kontext gerissene, einzelne Gerichtsurteile zu konkreten Fällen zitiert um den eigenen Standpunkt zu untermauern 😉 Oder Blogartikel. Das bezieht sich aber nun mal auf diese Fälle (die komischerweise lieber nicht mit zitiert werden) und nicht auf die Allgemeinheit. Selbst wenn eine Gruppierung dazu einen Text verfasst.
Es war wichtig und richtig, entsprechende Passagen zu verfassen für den Gesetzestext. Aber man muss diesen und seine Anwendung halt auch verstehen. Sollte eine (Privat)person auf die Idee kommen, ihren Hund ständig in einer Box zu "halten", trifft das auch auf diese zu. Nicht aber auf eine generelle Nutzung einer geschlossenen Box während der Hund unter Aufsicht schläft und sich den Rest des Tages frei bewegen kann und ausgelastet wird. Diesen Kampf gegen diese spezielle Windmühle werden wir aber noch länger führen.
 
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Sonja
29. Mai 10:56
Definiere das mal bitte. Ich habe gerade keine Idee dazu warum man einen schlafenden Hund einsperren sollte der umfänglich monitorisiert ist. 🤔 es sei denn um eine Käfigtür zu öffnen um auf die Bedürfnisse des Hundes einzugehen. Wenn ich einen Welpen in die Box stecke, damit er lernt sich zu melden wenn er raus muss und ich lege mich daneben ins Bett und schlafe, fällt das dann unter umfänglich monitorisierte Unterbringung.
Ja, zum Beispiel. Es gibt halt Hunde, die können so besser ruhen, auch durchgehender. In manchen Haushalten laufen Kinder umher, andere Tiere, es ist ständig Betrieb. Manch ein Hund hat den Impuls, dort überall mitzulaufen oder nichts verpassen zu wollen. Ihm hilft es wenn er weiß, dass er in seiner Höhle ist und somit definitiv Pause hat. Er muss gar nicht erst überlegen, was nun Phase ist. Und der Halter, der eventuell währenddessen auch ständig mit umher rennen muss, vielleicht sogar auch mal hoch und runter, muss den Hund auch nicht ständig daran erinnern. Das ist für alle klarer und entspannter, nicht zuletzt für den Hund. Vorausgesetzt es wurde von Anfang an sauber und positiv aufgebaut und wird nur während Ruhephasen so gemacht (nicht zum "wegsperren" wenn einer "nervt". Setze ich eigentlich voraus, dass das klar ist, aber betone es trotzdem nochmal). Im beschriebenen Fall bin ich als Halter ja trotzdem anwesend und habe ein Ohr und regelmäßig auch ein Auge am Hund. Aber muss halt nicht ständig für Ordnung sorgen, weil die Ordnung ja für alle klar ist und bleibt. Auch für andere Tiere und Kinder im Haus.
 
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Sina
29. Mai 10:56
Ja, es werden immer wieder aus dem Kontext gerissene, einzelne Gerichtsurteile zu konkreten Fällen zitiert um den eigenen Standpunkt zu untermauern 😉 Oder Blogartikel. Das bezieht sich aber nun mal auf diese Fälle (die komischerweise lieber nicht mit zitiert werden) und nicht auf die Allgemeinheit. Selbst wenn eine Gruppierung dazu einen Text verfasst. Es war wichtig und richtig, entsprechende Passagen zu verfassen für den Gesetzestext. Aber man muss diesen und seine Anwendung halt auch verstehen. Sollte eine (Privat)person auf die Idee kommen, ihren Hund ständig in einer Box zu "halten", trifft das auch auf diese zu. Nicht aber auf eine generelle Nutzung einer geschlossenen Box während der Hund unter Aufsicht schläft und sich den Rest des Tages frei bewegen kann und ausgelastet wird. Diesen Kampf gegen diese spezielle Windmühle werden wir aber noch länger führen.
Wo findet man denn detailliertere Infos zu den konkreten Fällen auf denen die Urteile beruhen?
Ich konnte dazu nichts finden.
 
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Melanie
29. Mai 11:04
Wo stellt ihr die Box, falls Handwerker oder viel Besuch kommen, auf? Dass euer Hund sieht wer da ist, oder auf einen Platz, wo er/sie keinen Blickkontakt hat?
Bei uns gibt es in der Wohnung 2 feste Plätze für die Boxen. Sie stehen entweder im Wohnzimmer oder Schlafzimmer und eben immer an der gleichen Stelle. Besucher oder nötigenfalls auch Handwerker werden von mir darüber informiert das sie die Hunde in den Boxen einfach in Ruhe lassen sollen ( also nicht ansehen, nicht anfassen und nicht ansprechen). In unserem Fall stehen die Boxen bewusst an Stellen andenen die beiden nicht alles ( erst Recht nicht die Tür) im Blick haben. Das liegt daran das wir 2 Kontrollettis haben und ich ihnen somit diesen "Job" abnehme. Die Boxen sind ihre Ruhezonen und Rückzugsort, da brauchen sie auf nichts aufzupassen.😉
 
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Sonja
29. Mai 11:05
Wo findet man denn detailliertere Infos zu den konkreten Fällen auf denen die Urteile beruhen? Ich konnte dazu nichts finden.
Ist oft schwierig, wenn die Fallnummern nicht genau wiedergegeben werden. Oder Artikel dazu nicht mehr verfügbar sind.
Ich hatte mir in der Vergangenheit mal die Mühe gemacht, da war im Quelltext die Nummer genauer definiert. Da ging es tatsächlich in einen Fall darum, dass ein Hund ewig und regelmäßig ohne die Anwesenheit eines Menschen und Wasser weg gesperrt wurde. Die körperliche und seelische Verfassung war ebenfalls Bestandteil der Verhandlung (und bedauerlich). Wenn ich Zeit hätte würde ich nochmal nachgucken. Vielleicht heute Abend. Dass sowas als nicht zulässig definiert wird, auch über Nacht, dürfte für jeden klar sein. Es ist ja auch immer von "dauerhaft" die Rede. Das war in diesem Verhandlungsfall die Tatsache.

Edit: wenn von "in einem Gerichtsurteil XY wurde entschieden dass" die Rede ist, stelle ich persönlich mir zuerst die Frage: was wurde denn da verhandelt? Wer wurde wegen was angeklagt? Muss ja was gegeben haben. Steht aber meistens nirgends. Es geht ja keiner zum Richter und sagt "Mach mal ein Urteil zu den doofen Boxen" und dann entscheidet der, dass eine Unterbringung unzulässig ist. Es geht immer um einen konkreten Vorfall, der natürlich auch später für andere ÄHNLICHE Gültigkeit hätte. Zu diesem dann zu entscheiden, dass das Vorgehen falsch war und eine "dauerhafte Unterbringung unzulässig", ist ja erstmal legitim. Es wäre aber wichtig zu wissen, ob es da um Oma Ursel ging, die ihren Waldi brav schlafend und wohlgenährt für 2 Stunden in der Stube in der Box hatte, oder um den Welpen-Händler, der seine Welpen in Boxen gestapelt im Verschlag ohne Wasser in der eigenen Kacke sitzen hatte und nur abends mal zum gucken kam. Meine kühne Behauptung: wohl eher um letzteres und ähnliche Fälle. Daher machen diese unvollständigigen Zitate und deren Blogartikel auch wenig Sinn.
 
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Sabine
29. Mai 11:13
Bei uns gibt es in der Wohnung 2 feste Plätze für die Boxen. Sie stehen entweder im Wohnzimmer oder Schlafzimmer und eben immer an der gleichen Stelle. Besucher oder nötigenfalls auch Handwerker werden von mir darüber informiert das sie die Hunde in den Boxen einfach in Ruhe lassen sollen ( also nicht ansehen, nicht anfassen und nicht ansprechen). In unserem Fall stehen die Boxen bewusst an Stellen andenen die beiden nicht alles ( erst Recht nicht die Tür) im Blick haben. Das liegt daran das wir 2 Kontrollettis haben und ich ihnen somit diesen "Job" abnehme. Die Boxen sind ihre Ruhezonen und Rückzugsort, da brauchen sie auf nichts aufzupassen.😉
Danke für deine Antwort, dann hab ich sie eigentlich auch ganz gut aufgestellt
 
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A.
29. Mai 16:19
Hallo