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Annika
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zuletzt 7. Feb.

Aggressiver Hund ohne Leine

Mein Thema wurde auf die Pinnwand verschoben, wo wie ich finde, ich mich mit nicht so vielen austauschen kann, als wie im Forum. Deshalb formuliere ich noch ein paar Fragen dazu. Aggressiver Hund ohne Leine Vorhin auf einem Gassigang: Ich hatte Castiel an der Leine. Er wollte gerade sein großes Geschäft erledigen, als er plötzlich am Nacken im Maul eines nicht angeleinten fremdhundes war. Der Halter des Fremdhundes stand da und tat nichts, Werder ist er eingegriffen noch hat er einen Rückruf gemacht. Ich ging dazwischen, da mein 7 Monate alter, 2 kg schwerer Welpe gequiekt und gejault hat, während der Fremdhund ihm knurrend in den Nacken biss. Ich öffnete mit Kraftaufwand die Schnauze des Fremdhundes und nahm Castiel hoch. Der Halte wollte weiter gehen, als ich ihn fragte, was das sollte. Ich war\bin so extrem sauer! Ich habe den Halter darauf hingewiesen, dass er die Leinenpflicht beachten muss, besonders, wenn er seinen Hund nicht unter Kontrolle hat und so ein aggressives Verhalten aufweist. Daraufhin erklärte er mir, dass mein Hund irgendwann aggressiv wird, weil ich ihn an der Leine führe und ich sowieso keine Ahnung von Hunden hätte. Er fragte mich dann, wo die Regel mit der Leinenpflicht steht, ich erklärte ihm, dass man als Hundehalter wissen muss, wo man seinen Hund laut GESETZ frei laufen lassen darf und wo nicht. Er meinte er muss gar nichts. Er hat sich nicht entschuldigt und keine Einsicht gezeigt und beharrte darauf, dass sowas unter Rüden passiert. Sowas würde meiner Meinung nach nicht passieren, wenn man seinen Hund verantwortungsvoll an der Leine führt. Die Situation wäre mit Leine nie passiert. Castiel geht es ein Glück gut! Er hat keine offensichtlichen Verletzungen. Dennoch war das ganze respektlos, unangebracht und fahrlässig. Jetzt meine Fragen: hattet ihr schon solche Begegnungen? Wie geht ihr damit um? Kann man bei so etwas die Polizei rufen und passiert da denn auch was? Ist der Halter verpflichtet mir seine Daten zu geben, wenn ich danach frage in so einer Situation? Ich bin gespannt auf die Rückmeldung
 
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Susanne
21. Jan. 23:06
Es ist nicht verboten, kann aber eben nicht verwendet werden, um die Person zu belasten - da steht es rechtlich dann Aussage gegen Aussage. Das Filmen bringt also keinerlei Vorteil. Wenn die Person verlangt die Bilder zu löschen wird das in jedem Fall noch schwieriger Das Filmen wie man will ist sobald Widerspruch gegen die Aufnahme durch eine auf dem Bild befindliche Person eingelegt wird nämlich auch schnell dahin. Speziell wenn man diese dann noch in irgendeiner Form veröffentlicht, oder versucht als Beweis zu verwenden. Zudem darfst du rechtlich das Eigentum eines anderen (in diesem Fall der Hund, sorry aber Hunde sind rechtlich leider als sachgegenstände geführt) nicht ohne dessen Einverständnis aufnehmen Die Aussage "um Beweise zu haben" und "es ist mir egal ob es vor Gericht verwertbar ist widerspricht sich im übrigen in meinem Kopf selbst
Also ich meine man darf zur Beweissicherung Fotos machen oder auch Filmen.
Dies darf dann auch nur den entsprechenden Stellen zur Verfügung gestellt werden. Jede Veröffentlichung ist strafbar!
 
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Helmut
21. Jan. 23:06
Ich hätte ohne Umschweife Polizei verständigt, den Typ mit Handy und Hund gefilmt,und dann der Polizei vorgespielt. Der Bursche kann froh sein das er mir mit so ein Erlebnis nicht hatte.Bei so etwas verstehe ich null Spaß
 
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Extrem
21. Jan. 23:07
Doch jeder Bürger darf bei einer Straftat..Hund gleich Dachgegenstand...festnehmen/halten bis die Polizei kommt
.
.
Dann sofort Anzeige erstellen, wegen solchen...kann noch richtig was geschehen, ätzend solche Vögel..
 
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Dom
21. Jan. 23:26
das mit dem jedermannsrecht ist ne knifflige angelegenheit die straftat besteht erst dann wenn dein hund offensichtlich verletzt ist und dann wäre bei mir der drang schnellstmöglich zum ta grösser als irgendwelche rechte.... ausserdem wenn der hund schon so drauf ist würd ichs mir 2 mal überlegen wenns dem herrchen egal ist und er so pampig kommt, lieber versorg ich meinen hund als selbst noch im graben zu liegen weil der typ durchdreht, immer was anderes wenn dritte dabei sind aber man kann immer grosse reden schwingen in nem forum, die realität sieht oftmals anders aus
 
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Mariana
22. Jan. 08:15
Also ich meine man darf zur Beweissicherung Fotos machen oder auch Filmen. Dies darf dann auch nur den entsprechenden Stellen zur Verfügung gestellt werden. Jede Veröffentlichung ist strafbar!
Dreamer redete von heimlichen Aufnahmen durch eine Knopfkamera: Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.

Videos dürfen nur verwertet werden vor Gericht, wenn zum Zeitpunkt des Filmens noch kein bestimmter Zweck verfolgt wurde (da ansonsten durch abwenden der Kamera, Perspektivenwechsel oder ähnliches eine einseitige Darstellung nicht auszuschließen ist)

Wer heimlich Fotoaufnahmen von Spaziergängern macht, die ihren Hund in einem Naturschutzgebiet frei herumlaufen lassen, kann unter Umständen auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Bonn (Urt. v. 7. Januar 2015, Az. 5 S 47/14) hervor.

Ich hoffe das reicht jetzt dahingehend


Liebe Annika, wie geht es deinem Hund? Ich wünsche viel Erfolg für die Anzeige gleich und prüfe bitte auch, ob die Meldung dann ans Veterinäramt gemacht wurde von der Polizei 😊 alles gute für dich und Castiel
 
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Annika
22. Jan. 11:10
Dreamer redete von heimlichen Aufnahmen durch eine Knopfkamera: Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt. Videos dürfen nur verwertet werden vor Gericht, wenn zum Zeitpunkt des Filmens noch kein bestimmter Zweck verfolgt wurde (da ansonsten durch abwenden der Kamera, Perspektivenwechsel oder ähnliches eine einseitige Darstellung nicht auszuschließen ist) Wer heimlich Fotoaufnahmen von Spaziergängern macht, die ihren Hund in einem Naturschutzgebiet frei herumlaufen lassen, kann unter Umständen auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Bonn (Urt. v. 7. Januar 2015, Az. 5 S 47/14) hervor. Ich hoffe das reicht jetzt dahingehend Liebe Annika, wie geht es deinem Hund? Ich wünsche viel Erfolg für die Anzeige gleich und prüfe bitte auch, ob die Meldung dann ans Veterinäramt gemacht wurde von der Polizei 😊 alles gute für dich und Castiel
Hallo, Castiel geht es gut. Um 16:45 haben wir einen Termin beim Zahnarzt. Ich schreibe später in den Kommentaren, wie es lief
 
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Annika
22. Jan. 11:10
Dreamer redete von heimlichen Aufnahmen durch eine Knopfkamera: Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt. Videos dürfen nur verwertet werden vor Gericht, wenn zum Zeitpunkt des Filmens noch kein bestimmter Zweck verfolgt wurde (da ansonsten durch abwenden der Kamera, Perspektivenwechsel oder ähnliches eine einseitige Darstellung nicht auszuschließen ist) Wer heimlich Fotoaufnahmen von Spaziergängern macht, die ihren Hund in einem Naturschutzgebiet frei herumlaufen lassen, kann unter Umständen auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt werden. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Bonn (Urt. v. 7. Januar 2015, Az. 5 S 47/14) hervor. Ich hoffe das reicht jetzt dahingehend Liebe Annika, wie geht es deinem Hund? Ich wünsche viel Erfolg für die Anzeige gleich und prüfe bitte auch, ob die Meldung dann ans Veterinäramt gemacht wurde von der Polizei 😊 alles gute für dich und Castiel
Vielen Dank!
 
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INES
22. Jan. 12:07
das mit dem jedermannsrecht ist ne knifflige angelegenheit die straftat besteht erst dann wenn dein hund offensichtlich verletzt ist und dann wäre bei mir der drang schnellstmöglich zum ta grösser als irgendwelche rechte.... ausserdem wenn der hund schon so drauf ist würd ichs mir 2 mal überlegen wenns dem herrchen egal ist und er so pampig kommt, lieber versorg ich meinen hund als selbst noch im graben zu liegen weil der typ durchdreht, immer was anderes wenn dritte dabei sind aber man kann immer grosse reden schwingen in nem forum, die realität sieht oftmals anders aus
Hast Recht!
 
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Sonja
22. Jan. 12:16
Solange es keine ernsthaften Verletzungen kommt wird die Polizei nicht gross einschreiten. Du kannst den Verursacher zwar auf "versuchte Sachbeschädigung" anzeigen, die Anzeigen werden aber zu 99% fallengelassen. Vor einigen Monaten hat mal ein betroffener meinen, vor dem Geschäft angebundenen Hund mit Feuerzeug bedroht und wohl auch geschlagen, laut Zeugen. ( ich war im geschäft) . Polizei wurde gerufen, die haben alles,aufgenommen und den "täter" auch nicht weit entfernt geschnappt, aber gleich nach einer Rüge wieder laufen lassen. Begründung im späteren Bericht: "da keine nachweissliche beschädigung der Sache Hund vorliegt , wird die Anzeige abgewendet"....
 
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Maren
22. Jan. 12:52
Ich glaube mein kleiner steckt es besser weg als ich😅 danke für die lieben Worte und die Info 🥰
Das war bei uns auch so😁😁ich hatte länger dran zu knabbern und war unsicher.