Es ist aber so das Fleisch immer einen regulären Standart in Deutschland aufweisen muss. Unabhängig ob für Tiere oder Menschen. Das liegt daran, weil man nicht will das verdorbenes oder schlechtes Fleisch mit Keimen verseucht an den Mann kommt und so eine Seuche ausbricht 😅
In Deutschland haben wir wirklich sehr hohe Standards. ABER wenn nun die Kühlkette vom Händler nicht eingehalten wird oder nir mindergekühlt wird, dann wird das was beim Verbraucher ankommt, natürlich nicht mehr so toll sein.
Das sollte man aber erkennen und auch riechen können.
1 Kg zb Pute für 4€ dürfte jedem sagen das hier Massentierhaltung unterstützt wird. Offensichtlich.
Man kann schon durch Prüfung feststellen ob man gute oder schlechte Qualität erhält.
Mein Lieferant hat auch keine billo Preise und das Fleisch, vor allem beim Fisch gut ersichtlich, ist gut gekühlt geblieben und sehr frisch gehalten :)
Am Ende ist es das gleiche wie bei uns selbst, wir entscheiden was wir kaufen. Und wenn mir Qualität wichtig ist dann prüfe ich diese auch.
Ich kann definitiv nicht für jeden Barfshop sprechen, warum auch alle ausprobieren wenn ich zufrieden bin 😁
Am Ende sollte jedem selbst überlassen sein was er wo kauft und wer sich 1 kg Pute für 4€ kauft und diese dann selber isst, der hat in meinen Augen dann irgendwie auch selbst schuld 😅
Eigentlich hätte ich gedacht, dass du zu der Sorte Leute gehört, mit denen man zumindest DAS nicht mehr diskutieren muss…🤔
Abgesehen davon, dass man es beim Barfen ja nicht nur mit Fleisch zu tun hat, sondern auch mit vielem anderen Dingen, (zusätzlich kommt dafür die komplette Liste K3 Material in Frage, einfach weil es zulässig ist)…. Muss dann jeder selber wissen ob er das in der Küche haben möchte. Man sollte es dann zumindest wissen und es offenen Auges tun
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Aber damit wir da vielleicht mal n Haken dran kriegen und weil´s eben auch fürs´s Fleisch gilt, hab ich dir auf die Schnelle bissl was zusammen kopiert, und zwar ausschließlich aus der geltenden Gesetzgebung, da ist kein Wort von mir dabei oder irgendwelches Halbwissen aus dem Internet:
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In der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 ( 3 ) haben das Europäische Parlament und der Rat gemeinschaftliche Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte festgelegt.
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Artikel 14
Entsorgung und Verwendung von Material der Kategorie 3
(e) zur Herstellung von rohem Heimtierfutter verwendet werden.....
Zum K3-Material gehören
- überlagertes Fleisch
- minderwertiges Fleisch
- Tierische Abfälle aus der Lebensmittelindustrie
- Kadaver aus Wildunfällen im Straßenverkehr
- Küchen- und Speiseabfälle,...
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- Fische oder andere Meerestiere sowie Fischabfälle (ausgenommen Meeressäugetiere)
- Schlachtkörperteile, die genussuntauglich sind, die jedoch keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigen und die von Tieren stammen, die genusstauglich sind
- Schalen, Brütereinebenprodukte, Eintagsküken
- Haare, Pelze, Hörner usw. von klinisch unauffälligen Tieren
- Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
- Fleisch von Tieren unter erheblicher Stressbelastung
- Blut von Tieren (nicht von Wiederkäuern), die nach einer Untersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
- Tierische Schlachtkörperteile und Nebenprodukte, die bei der Herstellung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, und entfettete Knochen und Grieben