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Sandra
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Anzahl der Antworten 38
zuletzt 21. Mai

Hund tötet Feldhase - Was kommt auf mich zu?

Hallo, ich brauche mal euren Rat. Meine Hündin Noa (ca 3 Jahre, kastriert, 12 Klio schwer, Bodeguero-Mischling, also Jagthund) hat vorhin einen Hasen gerissen. Mitten im Wohngebiet in der Stadt. Beim Verlassen vom Wohnhaus ist sie mir entwischt. Normalerweise passiert das nie, da es da bei uns sehr geordnet mit Regeln etc. zugeht. Aber sie hat nur rumgeschnüffelt und auf einem Sandhaufen rumgespielt. Eigentlich nicht bedenklich, normalerweise kommt die dann auch direkt unaufgefordert wieder zu mir. Plötzlich war sie ganz weg. Als ich sie wiederfand, stand sie über einem toten Feldhasen. Doppelt blöd, denn der Kollege vom Hausmeister stand direkt daneben. Meldet er natürlich. Noa hört normalerweise super, ist gut abrufbar, etc. Wir machen auch gerade den Hundeführerschein. Klar ist, ab sofort ist Noa schon vorm Verlassen der Wohnung an der Leie, um ganz sicher zu gehen. Aber was passiert jetzt? Gibt es Rechtsfolgen? Bußgelder? Muss ich den Jagtpächter informieren? Gibt es da mitten in der Stadt überhaupt einen? Kann Noa eine Leinenpflicht bekommen? Oder einen Wesenstest machen müssen? Und wo entsorge ich den unglücklichen Feldhasen. Mitten im Wohngebiet verbuddeln ist sicher falsch. Danke für eure Tips und Infos. LG Sandra
 
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Sabine
17. Mai 11:04
Zivilrechtlich steht dem Jagdpächter Schadensersatz zu. Wenn der Vorfall bei Behörden angezeigt wird, kommt strafrechtlich noch Jagdwilderei hinzu. Das sind 2 verschiedene Strafen. Wenn du Pech hast, käme noch eine Ordnungswidrigkeit wegen Verletzung der Aufsichtspflicht/Missachtung der Leinenpflich im Wohngebiet hinzu. Ich drück dir die Daumen, dass du glimpflich davon kommst und finde es gut, dass du deinen Hund jetzt an der Leine behälst.
Zusätzlich kann jeder Hund, der beisst oder tötet, mit Maulkorb- und Leinenpflicht belegt werden.
 
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Sandra
17. Mai 11:07
Zusätzlich kann jeder Hund, der beisst oder tötet, mit Maulkorb- und Leinenpflicht belegt werden.
Gilt das nicht nur für beissen oder töten von Menschen?
 
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Mary-Lou
17. Mai 11:19
Zusätzlich kann jeder Hund, der beisst oder tötet, mit Maulkorb- und Leinenpflicht belegt werden.
Nicht zusätzlich, sondern das ist im Strafrecht mit drin. Jagdwilderei ist laut Strafrecht nicht zwangsläufig ein Bußgeld. Genaugenommen kann es laut BGB unabhängig vom Bundesland auch zu einer Freiheitsstrafe kommen, aber das halte ich für unwahrscheinlich.
Der Vollständigkeit halber: Bei Wiederholungstätern kann der Hund sogar weggenommen oder getötet werden.
 
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Mary-Lou
17. Mai 11:21
Gilt das nicht nur für beissen oder töten von Menschen?
Ich weiß nicht wie es in deinem Bundesland ist, aber in NRW werden Hunde, die Wild hetzen und/oder töten als gefährlich eingestuft, also Maulkorbpflich, Leinenpflicht und höhere Steuern.
Zivilrechtlich kann der Jagdpächter ein Unterlassungsverbot einklagen, das heißt, dass der Hund in dem Gebiet nicht mehr ohne Leine laufen darf. Er kann aber keine Maulkorbpflicht durchsetzen.
 
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Sandra
17. Mai 12:10
Ich weiß nicht wie es in deinem Bundesland ist, aber in NRW werden Hunde, die Wild hetzen und/oder töten als gefährlich eingestuft, also Maulkorbpflich, Leinenpflicht und höhere Steuern. Zivilrechtlich kann der Jagdpächter ein Unterlassungsverbot einklagen, das heißt, dass der Hund in dem Gebiet nicht mehr ohne Leine laufen darf. Er kann aber keine Maulkorbpflicht durchsetzen.
Ok. Spannend. Dass das mal wieder so unterschiedlich ist. Das kann mir der Zuständige Jäger sicher sagen, oder?
 
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Sandra
17. Mai 12:12
Nicht zusätzlich, sondern das ist im Strafrecht mit drin. Jagdwilderei ist laut Strafrecht nicht zwangsläufig ein Bußgeld. Genaugenommen kann es laut BGB unabhängig vom Bundesland auch zu einer Freiheitsstrafe kommen, aber das halte ich für unwahrscheinlich. Der Vollständigkeit halber: Bei Wiederholungstätern kann der Hund sogar weggenommen oder getötet werden.
Du kennst echt gut aus. Gut, da eine Einschätzung zu bekommen. Das zu ergoogeln, war für mich recht verwirrend.
Dankeschön 👍
 
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Sabine
17. Mai 15:26
Gilt das nicht nur für beissen oder töten von Menschen?
Nein, auch bei Tieren
 
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Sabine
17. Mai 15:30
Nicht zusätzlich, sondern das ist im Strafrecht mit drin. Jagdwilderei ist laut Strafrecht nicht zwangsläufig ein Bußgeld. Genaugenommen kann es laut BGB unabhängig vom Bundesland auch zu einer Freiheitsstrafe kommen, aber das halte ich für unwahrscheinlich. Der Vollständigkeit halber: Bei Wiederholungstätern kann der Hund sogar weggenommen oder getötet werden.
Unabhängig von der Jagd, sondern über das Ordnungsamt kann die Auflage Leinen- und/oder Maulkorbpflicht erfolgen, wenn Menschen oder Tiere geschädigt werden, weil der Hund dadurch als" gefährlicher Hund" eingestuft werden kann. Aber dass sind alles worst case- Szenarien, die auf eine einsichtig Hundehalterin mit einmaligem Vorfall sicher nicht zutreffen.
 
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Sandra
17. Mai 15:51
Gerade war ich mit meinen Katzen beim Jahresches-CheckUp. Habe der Ärztin auch gleich von dem Hasen erzählt. Sie meinte auch, ich soll mir nicht so viele Gedanken machen. Sie meinte, dass wird maximal eine Verwarnung geben.

Sie war eher besorgt, dass es um ein privat gehaltenes Kaninchen ging.

Das Veterinäramt hätte sich auch im Laufe des Tages melden wollen, ist aber noch nicht passiert. Ich werte das mal gutes Zeichen.
 
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Christa
17. Mai 15:53
Der Goldie einer Bekannten hat hier ein zahmes Kaninchen einer Familie, das diese immer frei laufen ließen, gemeuchelt. Da wurde gar nichts unternommen.
Armes Kaninchen 🥲