Home / Forum / Versicherungen & Recht / Darf man seinen Hund wirklich nicht zwischen 19h-5h in den eignen Garten lassen?

Verfasser-Bild
Maddy
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 42
zuletzt 17. Okt.

Darf man seinen Hund wirklich nicht zwischen 19h-5h in den eignen Garten lassen?

Ich habe mal eine Frage: Leider haben wir eine Querulantin als Nachbarin und nun sucht sie mit uns Streit wegen unseren zwei Hunden. Sie hat uns einen Schrieb gegeben wo drin steht das die Hunde zwischen 13-15h sowie 19h-5h morgens nicht in den eigenen Garten lassen darfst. Kann das so richtig sein? Man muss sagen sie stört es schon wenn wir uns auf der Terrasse aufhalten und uns normal unterhalten egal zu welcher Zeit! Am besten man atmet auch nicht. Also nur für den Kontext was das für eine Frau ist und streitet auch mit jedem! Gibt es da einen Paraphen? Ich habe leider nichts gefunden, kann aber auch sein, dass ich zu nervös gerade bin 🙈🙈🙈da diese Nachbarn ein sehr spezieller Fall leider sind! Und leider ist heute beim Ordnungsamt zu und mich macht das leider ein wenig nervös 😬
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Maddy
13. Okt. 18:26
Bekannte von mir hatten so einen Fall. Sie waren die, die gemeldet haben. Das Gebell war tatsächlich unerträglich. Vom OA kam die Auflage, dass beide Parteien ein Bell Protokoll machen sollten. Die Nachbarn hatte 5 Tibetdoggen im Garten 🤣
Nee die sind kurz draußen und dann kann halt mal einen kurzen Beller von meiner und von meinen Eltern der bellt wenn was in der Hecke ist aber keine halbe Stunde es sind ja auch noch andere Hunde in der Nachbarschaft also man kann nicht alles auf einen abzielen! Außerdem kam eine Drohung von ihr sie mache ich auch noch fertig nur weil ich sie durchschaut habe! Sie traut sich nämlich weder mir gegenüber noch zu meinem Vater weil wir sie in Grund und Boden reden so einfach ist das da hat sie nämlich hysterisch gelacht und daran erkennt man das ich da richtig lag!
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Maddy
13. Okt. 18:30
Nein, in der Beweispflicht ist die Person, die euch meldet ;-) Und nicht nur mit Protokoll. Ohne Zeug*innen und Hörproben (inkl. Lautstärkemessung) kommt man da nicht weit.
Hörproben darf nur das Ordnungsamt machen! Ansonsten macht man sich Strafbar! Da kenn ich mich beruflich aus da ich in den Medien arbeite! Also niemals Aufzeichnungen machen von Personen oder eben auch Hunden ohne deren Einwilligung das kann teuer werden!
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Maddy
13. Okt. 18:34
Habe so in etwa dasselbe Problem….Laut Rechtsanwalt darf ein Hund am Tag zusammen gezählt nicht mehr als 30 Minuten bellen. Angeblich ist hier aber leider der Hundebesitzer in der Beweispflicht, d.h. Mitunter ist ein Bell-Protokoll erforderlich. Mittagsruhe ist eigentlich selbstverständlich, allerdings machen bei uns alle Nachbarn entweder Arbeitslärm, mähen den Rasen oder Ähnliches! Von den Hundebesitzern wird jedoch Ruhe erwartet!!! Nachtruhe ist ja augenscheinlich von 22 Uhr bis sechs Uhr morgens - ich kriege jedes Mal Herzrasen, wenn meine Maus nachts doch mal raus muss und bete, dass die frechen Nachbarskatzen dann nicht in unserem Garten rumstreunen 🫣
Da würde ich mich dann aber wehren und dann auch das andere fordern! Nein die Beweispflicht liegt wie auch beim anderen die müssen ein Beweis liefern aber das ist schwer! Wir lassen es darauf ankommen so viel bellen sie auch nicht! Nicht mal annähernd wenn es hochkommt sind es mal 20 sec meine wenn sie in die Dunkelheit raus geht und sorry aber deppertes 20x am Tag Rolläden runter lassen viel nerviger! Das man normal morgens und abends das macht ist ja klar aber die machen das wirklich unzählige Male am Abend 🤦🏼‍♀️🤦🏼‍♀️🤦🏼‍♀️
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Maddy
13. Okt. 18:35
Sie kann dir nicht verbieten die Hunde in deinen eigenen Garten zu lassen. Musst nur aufpassen das die Hunde zu später Stunde nicht länger am Stück bellen.
Darauf achten wir immer das ist ja das aberwitzige!
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Maddy
13. Okt. 18:37
Ganz entspannt bleiben 😊. Alles soweit schon mal richtig, Ruhe gilt von 22-6 Uhr, Mittagszeit und Sonn- und Feiertags. Ununterbrochenes Bellen ist Belästigung bei 10-15 Minuten am Stück und darf zusammengenommen nicht länger als 30 Minuten am Tag sein. EGAL WANN der Hund bellt, wenn es nur ein einzelnes WAU oder WAUWAUWAU ist, dann liegt es ausserhalb des Einflussbereiches des Halters und gehört für das Umfeld, die Nachbarschaft zu den Alltagsgeräuschen dazu. Dauergebell musst du allerdings unterbinden bzw. hat jeder Hundehalter das Recht, seinem Hund das „nicht bellen“ erstmal in angemessener Frist beizubringen. Derjenige, der sich am bellen stört, der muss ein Bellprotokoll führen, Zeugen haben und dann kann er Anzeige erstatten. Und dann kommt erst das Ordnungsamt auf den Plan.
Danke für die lieben Worte ❤️
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Lady
13. Okt. 19:45
Ich weiß das ein Hund zb in der Wohnung nur geduldet wird, wenn er keinen lärm macht. Sollte es Beschwerden über Ruhestörungen geben, egal zu welcher Zeit, die von einem Haustier ausgehen, wie Bellen, darf der Vermieter das Tier auch im Nachhinein verbieten. Ich weiß nicht ob deine Hunde im Garten immer bellen oder anderen lärm machen. Sollte das der Fall sein müßtest du ihnen das abtrainieren. Ansonsten wüßte ich nicht, das es verboten sein sollte die Tiere hienauzulassen, egal zu welcher Zeit. Unter der Woche ist lärm selbst zw 12 und 15 Uhr erlaubt.....sonst dürfte keine Handwerkerfirma Reparaturarbeiten durchführen.....Zusatz Samstag ist zw 12 und 15 Uhr auch Ruhezeit aber ansonsten darf den Tag über "lärm" sein. Abends gilt das ganze wohl ab 19 Uhr. Du hast zwar deine Nachbarin beschrieben, aber keine Anmerkung darüber gemacht, wie deine Lieblinge draußen drauf sind....
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sandra
13. Okt. 19:58
Lächerlich 🤣🤣🤣🤣
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Karin
13. Okt. 20:20
So was hab ich ja noch nie gehört natürlich kannst du deine Hunde in den eigenen Garten gehen lassen auch um Mitternacht wenn es ein Mietshaus ist und ein Gemeinschaftsgarten dann musst du den Mietvertrag durchlesen ,ab 22uhr solltest du schauen dass dein hund nicht soviel bellt höchstens 10 Minuten ich glaub die Frau ist einfach nur neidisch ignoriere sie lch wünsche dir viel Erfolg
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Maddy
13. Okt. 21:18
Ich weiß das ein Hund zb in der Wohnung nur geduldet wird, wenn er keinen lärm macht. Sollte es Beschwerden über Ruhestörungen geben, egal zu welcher Zeit, die von einem Haustier ausgehen, wie Bellen, darf der Vermieter das Tier auch im Nachhinein verbieten. Ich weiß nicht ob deine Hunde im Garten immer bellen oder anderen lärm machen. Sollte das der Fall sein müßtest du ihnen das abtrainieren. Ansonsten wüßte ich nicht, das es verboten sein sollte die Tiere hienauzulassen, egal zu welcher Zeit. Unter der Woche ist lärm selbst zw 12 und 15 Uhr erlaubt.....sonst dürfte keine Handwerkerfirma Reparaturarbeiten durchführen.....Zusatz Samstag ist zw 12 und 15 Uhr auch Ruhezeit aber ansonsten darf den Tag über "lärm" sein. Abends gilt das ganze wohl ab 19 Uhr. Du hast zwar deine Nachbarin beschrieben, aber keine Anmerkung darüber gemacht, wie deine Lieblinge draußen drauf sind....
Dachte ich hätte das beschrieben sie bellen ab und an kurz nicht lange und vor allem keine 35 min und schon gar nicht um 23.30-0.07 so wie sie es behauptet….in der Nachbarschaft bellen die ganze Zeit Hunde dafür können wir aber nichts! Wie gesagt sie ist schwierig um nicht zu sagen sehr schwierig! Und streitet mit jedem eigentlich! Unsere Bellen wie gesagt kurz maximal 5Min mal am Stück wenn überhaupt sind eher aber kurze Beller eher! Am Stück sind es nur sehr sehr wenig und selten. Wie gesagt in unmittelbarer Umgebung sind viele Hunde 🐕 und durch die Umgebung und hinten bei uns ist Feld hört man das eben manchmal als ob es neben an ist deswegen hab ich auch gemeint sie soll den Arsch in der Hose haben und klingeln und sagen was Sache ist wenn ist und nicht Tage später ankommen! Aber sie will ja Unruhe stiften und so könnten wir es ja gleich beweisen das es nicht unsere Hunde waren!
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Maddy
13. Okt. 21:19
So was hab ich ja noch nie gehört natürlich kannst du deine Hunde in den eigenen Garten gehen lassen auch um Mitternacht wenn es ein Mietshaus ist und ein Gemeinschaftsgarten dann musst du den Mietvertrag durchlesen ,ab 22uhr solltest du schauen dass dein hund nicht soviel bellt höchstens 10 Minuten ich glaub die Frau ist einfach nur neidisch ignoriere sie lch wünsche dir viel Erfolg
Habe weiter oben schon geschrieben es ist Eigentum und Eckreihenhaus mit Garten also nix mit Mietvertrag.