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Anna
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 47
zuletzt 9. Mai

Einreise in die Niederlande - Tollwutimpfung

Hallo zusammen, ich möchte das erste Mal mit meiner zweijährigen Hündin übermorgen in die Niederlande reisen. Leider habe ich gerade erst bemerkt, dass der Tierarzt aus dem Tierheim, die Tollwutimpfung mit einer Gültigkeit von einem Jahr eingetragen hat, die gestern abgelaufen ist. Der Hersteller gibt allerdings eine Gültigkeit von drei Jahren an. Hat jemand Erfahrung und weiß, was im Endeffekt zählt, falls kontrolliert wird? Und wurde jemand schon mal mit seinem Hund an der Grenze kontrolliert? Ich danke euch für eine kurze Rückmeldung. - ist echt dringend! Vielen Dank und viele Grüße, Anna
 
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Kathleen
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7. Mai 16:52
Hallo 🙋‍♀️
Es zählt immer das was der TA an Gültigkeit in den Impfpass eingetragen hat!
Somit riskierst du das der Hund bei einer Kontrolle in die Tollwutquarantäne kommt!
 
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Ma
7. Mai 16:49
Würde da am besten mal mit deinem jetzigen Tierarzt sprechen. Der müsste dir eigentlich am besten darüber Auskunft geben, was denn nun da zählt.
Wichtig ist ja, das der Hund mindestens 21tage vor der Einreise Tollwut geimpft wurde spätestens. Wenn der Hund also geimpft wird und der Schutz jetzt nicht innerhalb eures Urlaubs abläuft, dürfte es da eigentlich keine Probleme geben.
Aber ich denke mal, das die danach gehen, was im Ausweis steht. So kenne ich das zumindest.
 
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Anna
7. Mai 16:50
Würde da am besten mal mit deinem jetzigen Tierarzt sprechen. Der müsste dir eigentlich am besten darüber Auskunft geben, was denn nun da zählt. Wichtig ist ja, das der Hund mindestens 21tage vor der Einreise Tollwut geimpft wurde spätestens. Wenn der Hund also geimpft wird und der Schutz jetzt nicht innerhalb eures Urlaubs abläuft, dürfte es da eigentlich keine Probleme geben. Aber ich denke mal, das die danach gehen, was im Ausweis steht. So kenne ich das zumindest.
Leider ist der tollwutschutz gestern abgelaufen. Ein Telefonat mit meiner jetzigen Tierärztin ist schon für morgen vereinbart.
 
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Kathleen
7. Mai 16:52
Hallo 🙋‍♀️
Es zählt immer das was der TA an Gültigkeit in den Impfpass eingetragen hat!
Somit riskierst du das der Hund bei einer Kontrolle in die Tollwutquarantäne kommt!
 
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Ma
7. Mai 16:52
Leider ist der tollwutschutz gestern abgelaufen. Ein Telefonat mit meiner jetzigen Tierärztin ist schon für morgen vereinbart.
Puh das ist echt ärgerlich. Wenn es für 3 Jahre zählt, dann müsste sie es vor Abreise dir noch im impfausweis eintragen. Sollte es nicht so sein und der Schutz war wirklich nur für 1 Jahr, dann ist eine Einreise nicht möglich. Da wie gesagt, der Hund mindestens 21 Tage vorher geimpft werden muss. 1 oder 2 Tage ist da zu wenig.
 
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Anna
7. Mai 16:53
Ich dachte die 21 Tage gelten nur bei der erstimpfung, nicht bei der auffrischungsimpfung? Lieber würde ich sie dann natürlich später impfen lassen. Es ist allerdings sehr ärgerlich, dass es falsch eingetragen wurde. Die Gültigkeit ist laut Hersteller definitiv drei Jahre.
 
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Ma
7. Mai 17:00
Ich dachte die 21 Tage gelten nur bei der erstimpfung, nicht bei der auffrischungsimpfung? Lieber würde ich sie dann natürlich später impfen lassen. Es ist allerdings sehr ärgerlich, dass es falsch eingetragen wurde. Die Gültigkeit ist laut Hersteller definitiv drei Jahre.
Das kann ich dir verlässlich leider nicht sagen. Wir haben immer auf die 21 Tage geachtet auch bei Auffrischung. Aber deine Ärztin wird dir da morgen sicher mehr sagen können.
 
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Michelle
7. Mai 17:07
Das kann ich dir verlässlich leider nicht sagen. Wir haben immer auf die 21 Tage geachtet auch bei Auffrischung. Aber deine Ärztin wird dir da morgen sicher mehr sagen können.
Bei einer frühzeitigen Auffrischung ist die Impfung durchgehend gültig.
Erst wenn ihr länger drüber seid, zählt es quasi wieder als Erstimpfung.
So wurde das uns damals erklärt.
 
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Sina
7. Mai 17:14
An der Grenze wirst du nicht kontrolliert werden, es gibt ja keine Grenzkontrollen innerhalb der EU.
Ich habe allerdings gehört, das manche Unterkünfte/Campingplätze den Impfausweis sehen wollen.

Wenn möglich, würde ich versuchen sie morgen noch impfen lassen. Sonst vielleicht in den Niederlanden bei einem Tierarzt?
 
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Monika
7. Mai 17:29
Ich dachte die 21 Tage gelten nur bei der erstimpfung, nicht bei der auffrischungsimpfung? Lieber würde ich sie dann natürlich später impfen lassen. Es ist allerdings sehr ärgerlich, dass es falsch eingetragen wurde. Die Gültigkeit ist laut Hersteller definitiv drei Jahre.
Es gibt Impfstoffe, bei denen unterschieden wird, ob die Impfung eine Folgeimpfung war oder eine Grundimmunisierung, dementsprechend unterschiedlich ist die Gültigkeitsdauer.
 
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Michi
7. Mai 17:44
Du solltest deinen Tierarzt fragen, ob er die Impfung etwas zurück datieren kann.
Wenn du in eine Verkehrskontrolle kommst und der Pass kontrolliert wird, dann kann man dir den Hund abnehmen.
In Österreich war ich in einer solchen Kontrolle.
Bei einer ungültigen Impfung wäre der Hund in Quarantäne gekommen. So haben es mir die Polizisten erklärt.