Spaß & Tratsch

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Sonja
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zuletzt 17. Apr. 16:55

Diskussion: Verstösse gegen das TSG (also Tierquälerei) , sind die Strafen in D zu lasch....?

Man liesst/hört leider fast täglich von Tierquälerei, Animalhorter, und ähnlichen "Verbrechen" gegenüber Tieren. Auch leider davon das die Täter, und die kommen in jedem Geschlecht und Alter vor, ohne Konsequenzen für ihre Taten und/oder lediglich "mit einem Klaps auf die Finger / blauen Auge" davon kommen. Auch werden viele Gerichtsverfahren diesbezüglich eingestellt oder kommen erst gar nicht vor Gericht. 🙄 ((Ich kann dazu auch eigrner Erfahrung berichten . Um es kurz zu machen : Vor gut zwei Jahren wurde Rionnag und ich von einem betrunkenen u.a. mit Schnapsflasche und Feuerzeug bedroht ( .,...ich fackle den Hund ab etc ...). Dieser Betrunkene schlug meinen Hund auch weil er auf die Bedrohung mit knurren reagierte...Wir hatten mehrere Zeugen, Polizei wurde gerufen, Anzeige aufgenommen. Ein paar Wochen später kam dann der Brief von der Staatsanwaltschaft: Verfahren abgelehnt/eingestellt da der Täter betrunken und zum Tatzeitpunkt angeblich unzurechnungsfähig gewesen währe.....Auch vor dem Zivilgericht kams nicht zur Verhandlung/Anklage...........)).....Andere Länder sind da um einiges härter..... Beispiel von einem Fall der 2023 in der Schweiz passierte: ( also vor einem Jahr passiert aber Urteil erst jetzt rechtskräftig geworden) : Eine Frau bindet ihren Hund am Auto fest weil er nicht einsteigen will, und fährt los. Der Hund fällt und wird mitgeschleift, erleidet erhebliche Verletzungen. Das Urteil : ca 18000€ Strafe , 2 jahre Bewährung, ca 1000€ Bußgeld ("Verkehrszuwiderhandlung") und ca. 1600€ Gerichtskosten.... Diskussion eröffnet und immer schön freundlich und sachlich bleiben auch wenn es wohl ein ziemlich emotionales Thema ist.,😉