Da gewisse Merkmale / Rassen nun ja als Qualzucht gilt und dies in D nicht mehr " wenigstens einigermaßen kontrolliert" gezüchtet werden darf, suchen bestimmte einige diese "geldgierige Züchter" schlupfwege an solche Welpen zu gelangen und dan teuer zu verkaufen, und somit auch den illegalen welpenhandel, resp Hinterhofzuchten oder sogar "Puppy mills" fördern. Und auch mehr als fragliche "neue und nicht anerkannte Rassen" entstehen Designer-Dogs (wie zum Beispiel der "Frops" oder eben "Kaiserdobermann" etc.)
Na ja, du darfst selbst die französische Bulldogge weiterzüchten. Du musst nur belegen können, dass dein Frenchie nachweislich keinerlei gesundheitliche Einschränkungen hat, dass das Belastungs-EKG einwandfrei ist und das Tier weder röchelt noch schnarcht, dann darfst du damit auch Prüfungen machen, die zur Zuchtzulassung nötig sind. Dass es kein Tier gibt, dass diese Anforderungen erfüllt, steht auf einem anderen Blatt, aber die Zucht ist nicht generell verboten.
Ist hier ganz gut erklärt vom Vorstand des VDH: https://www.echo24.de/leben/verbraucher/schaeferhund-qualzucht-vdh-bulldogge-merle-zuechter-hunderasse-zucht-aus-ende-regel-welpen-kauf-mops-91253789.html
Ansonsten können Bund und Länder tatsächlich Listen anlegen. In NRW zB ist die Zucht mit gefährlichen Hunden untersagt. Das schließt einmal die umstrittene Rasseliste ein, aber auch jeder Hund, der mal aktenkundig geworden ist und individuell als gefährlich eingestuft wurde.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5116&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=372694
Niedersachsen dagegen hat keine Rasseliste, weder für die Haltung, noch für die Zucht. Da wird nur individuell eingestuft, wobei nicht gesagt wird, inwieweit sich das auf die Zuchtgenehmigung auswirkt oder ob sich das Land da völlig rausnimmt.
https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das-niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html
Wie bei neuen Gesetzen üblich: Wie das in der Realität ausgestaltet und gelebt wird, ist eine andere Sache. Das Gesetz gibt es zB her, dass die Gefährlichkeit des Merle-Gens neu bewertet wird, denn wenn Studien zeigen, unter welchen Umständen keine erhöhte Gefahr für Fehlbildungen besteht, fällt auch das Ausstellungsverbot, da es kein 'Qualzuchtmerkmal' mehr wäre.
Wichtiger wäre das Schließen der Schlupflöcher. Identifikation von Internethändlern, mehr Kontrollen auf den bekannten Zufahrtsstraßen und Möglichkeiten, sechs Wochen alte beschlagnahmte Welpen von ihrem Besitzer zu enteignen (statt sie anschließend wieder aushändigen zu müssen). Dass das Ausstellungsverbot nun ein Katalysator für Fropszucht ist ... Ein Frops hätte selbst vor der neuen Vorordnung doch auf keine Ausstellung gedurft, da keine Rasse, oder irre ich da? Kaiserdobermann dasselbe.