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Sonja
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zuletzt 3. Mai

"Kaiserdobermann" und ähnliches....oder wie Tierschutzgesetze offiziell umgangen werden...*schock*

Tja "Kaiserdobermann" , bis vor kurzem noch nie was davon gehört, bin aber per "Zufall" ( da eine bekannte einen seriösen Dobermann-züchter sucht ) auf diese Seite gestossen. Ehrlich gesagt bin ich ziemlich geschockt. In vielen Ländern ist ja seit Jahren das kuppieren von Ohren/Rute mit recht verboten.... Aber beim " Kaiserdobermann" werden Rute und Ohren grundsätzlich kuppiert.....😱....ausserdem nennt sich dies "Weiterentwicklung der Hundezucht..🙄." Ein "Kaiserdobermann" ist also nichts weiter als ein normaler Dobermann der im "Ausland" gezüchtet/kuppiert und dan importiert wurde und an einem anderen Verein , gelistet ist. , Es gibt ja sogar " Kaiserdobermann Züchter" in Deutschland. Ich finde dies einfach nur zum 🤮 wie gewisse "Züchter" mit dem Leid von Tieren Geld machen... Ich vermute aber auch das in den nächsten Jahren noch einiges ähnliches auftauchen wird, ein nicht unbeteiligte Teil wird wohl auch das neue Tierschutzgesetz bezüglich Qualzuchten dazu beitragen...... Was haltet ihr von diesen "Schlupflöchern"...🤔
 
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Katrin
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3. Mai 15:07
Mal abgesehen davon das ich es super hässlich finde, finde ich solche Leute die ihre Hunde verstümmeln lassen ohne das es einen sinnvollen Grund dafür gibt einfach zum 🤮.
 
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Dogorama-Mitglied
3. Mai 14:04
Im neuen Tierschutzgesetz sind meines Wissens keine Rassen gelistet, sondern Merkmale, die für die Ausstellung und Wettbewerbe verboten wurden. Somit bringt es nichts, der Rasse einen neuen Namen zu verpassen. Das Kupieren ist und bleibt verboten, egal unter welchem Label. Außer aus medizinischen Gründen (Verletzung/Entzündung an Ohre/Rute), aber wenn da ein TA das als Vorwand mitmacht, kann man wenigstens den mitbelangen.

Originaltext Paragraph 10, Tierschutz-Hubdeverordnung
Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,

1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2.bei denen erblich bedingt
a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

Ansonsten Tierschutzgesetz Paragraph 6, da steht das Kupierverbot seit 1989 drin. Dass die Tiere aus dem Ausland importiert werden oder fürs Kupieren nach X gekarrt werden, das ist eine andere Geschichte.
 
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Sonja
3. Mai 14:15
Im neuen Tierschutzgesetz sind meines Wissens keine Rassen gelistet, sondern Merkmale, die für die Ausstellung und Wettbewerbe verboten wurden. Somit bringt es nichts, der Rasse einen neuen Namen zu verpassen. Das Kupieren ist und bleibt verboten, egal unter welchem Label. Außer aus medizinischen Gründen (Verletzung/Entzündung an Ohre/Rute), aber wenn da ein TA das als Vorwand mitmacht, kann man wenigstens den mitbelangen. Originaltext Paragraph 10, Tierschutz-Hubdeverordnung Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, 1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder 2.bei denen erblich bedingt a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten, c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt. Ansonsten Tierschutzgesetz Paragraph 6, da steht das Kupierverbot seit 1989 drin. Dass die Tiere aus dem Ausland importiert werden oder fürs Kupieren nach X gekarrt werden, das ist eine andere Geschichte.
Ja nach deutschem Tierschutzgesetz, ......aber das importieren von bereits kuppieren Hunden ist ja nicht verboten.....und genau das wird beim "Kaiserdobermann" gemacht. Auf der Seite war nicht herauszulesen, (oder ich bin nicht schlau genug) ob die Dobermänner nun im Ausland gezüchtet und dort auch kuppiert werden oder aber in Deutschland gezüchtet, beim ausländischen Verein registriert und auch im Ausland kuppiert werden in einem Land gezüchtet/kuppiert wird wo dies erlaubt ist, und auch einem Verein bei dem das deutsche Tierschutzgesetz (angeblich) nicht greifft. So oder so ich find es einfach nur daneben und solchen "Züchtern" sollte die Tierhaltung verboten werden...
 
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Dogorama-Mitglied
3. Mai 14:17
Ja nach deutschem Tierschutzgesetz, ......aber das importieren von bereits kuppieren Hunden ist ja nicht verboten.....und genau das wird beim "Kaiserdobermann" gemacht. Auf der Seite war nicht herauszulesen, (oder ich bin nicht schlau genug) ob die Dobermänner nun im Ausland gezüchtet und dort auch kuppiert werden oder aber in Deutschland gezüchtet, beim ausländischen Verein registriert und auch im Ausland kuppiert werden in einem Land gezüchtet/kuppiert wird wo dies erlaubt ist, und auch einem Verein bei dem das deutsche Tierschutzgesetz (angeblich) nicht greifft. So oder so ich find es einfach nur daneben und solchen "Züchtern" sollte die Tierhaltung verboten werden...
Sind wir grundsätzlich einer Meinung. Aber wie soll die neue Verordnung denn dazu beitragen, dass das noch mehr gemacht wird?
 
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Dogorama-Mitglied
3. Mai 14:21
Deutsches Kurzhaar werden auch sehr oft noch kupiert.
Verboten ist es eigentlich nur, wenn der Hund nicht für die Jagd vorgesehen sind, soweit ich weiß.
Kenne da aber auch kopierte Hunde, die dann an die Otto-Normalfamilie gehen, eben weil der Hund dann doch nicht zur Jagd getaugt hat.

Wie oft sich Hunde beim Jagen eine Rutenverletzung zuziehen ist fraglich...
 
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Sonja
3. Mai 14:26
Sind wir grundsätzlich einer Meinung. Aber wie soll die neue Verordnung denn dazu beitragen, dass das noch mehr gemacht wird?
Da gewisse Merkmale / Rassen nun ja als Qualzucht gilt und dies in D nicht mehr " wenigstens einigermaßen kontrolliert" gezüchtet werden darf, suchen bestimmte einige diese "geldgierige Züchter" schlupfwege an solche Welpen zu gelangen und dan teuer zu verkaufen, und somit auch den illegalen welpenhandel, resp Hinterhofzuchten oder sogar "Puppy mills" fördern. Und auch mehr als fragliche "neue und nicht anerkannte Rassen" entstehen Designer-Dogs (wie zum Beispiel der "Frops" oder eben "Kaiserdobermann" etc.)
 
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Sonja
3. Mai 14:29
Deutsches Kurzhaar werden auch sehr oft noch kupiert. Verboten ist es eigentlich nur, wenn der Hund nicht für die Jagd vorgesehen sind, soweit ich weiß. Kenne da aber auch kopierte Hunde, die dann an die Otto-Normalfamilie gehen, eben weil der Hund dann doch nicht zur Jagd getaugt hat. Wie oft sich Hunde beim Jagen eine Rutenverletzung zuziehen ist fraglich...
Ja für mich ist/war diese "Jagdhunde-sondererlaubnis" immer schon eine Ausrede fürs kuppieren. Denn wenn es wirklich so währe , hätten die ganzen jagenden Wilden Beutereisser alle kurze Ruten oder dauernd eine Verletzung derselben. .🤗
 
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Dogorama-Mitglied
3. Mai 15:03
Da gewisse Merkmale / Rassen nun ja als Qualzucht gilt und dies in D nicht mehr " wenigstens einigermaßen kontrolliert" gezüchtet werden darf, suchen bestimmte einige diese "geldgierige Züchter" schlupfwege an solche Welpen zu gelangen und dan teuer zu verkaufen, und somit auch den illegalen welpenhandel, resp Hinterhofzuchten oder sogar "Puppy mills" fördern. Und auch mehr als fragliche "neue und nicht anerkannte Rassen" entstehen Designer-Dogs (wie zum Beispiel der "Frops" oder eben "Kaiserdobermann" etc.)
Na ja, du darfst selbst die französische Bulldogge weiterzüchten. Du musst nur belegen können, dass dein Frenchie nachweislich keinerlei gesundheitliche Einschränkungen hat, dass das Belastungs-EKG einwandfrei ist und das Tier weder röchelt noch schnarcht, dann darfst du damit auch Prüfungen machen, die zur Zuchtzulassung nötig sind. Dass es kein Tier gibt, dass diese Anforderungen erfüllt, steht auf einem anderen Blatt, aber die Zucht ist nicht generell verboten.

Ist hier ganz gut erklärt vom Vorstand des VDH: https://www.echo24.de/leben/verbraucher/schaeferhund-qualzucht-vdh-bulldogge-merle-zuechter-hunderasse-zucht-aus-ende-regel-welpen-kauf-mops-91253789.html

Ansonsten können Bund und Länder tatsächlich Listen anlegen. In NRW zB ist die Zucht mit gefährlichen Hunden untersagt. Das schließt einmal die umstrittene Rasseliste ein, aber auch jeder Hund, der mal aktenkundig geworden ist und individuell als gefährlich eingestuft wurde.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5116&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=372694

Niedersachsen dagegen hat keine Rasseliste, weder für die Haltung, noch für die Zucht. Da wird nur individuell eingestuft, wobei nicht gesagt wird, inwieweit sich das auf die Zuchtgenehmigung auswirkt oder ob sich das Land da völlig rausnimmt.
https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das-niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html

Wie bei neuen Gesetzen üblich: Wie das in der Realität ausgestaltet und gelebt wird, ist eine andere Sache. Das Gesetz gibt es zB her, dass die Gefährlichkeit des Merle-Gens neu bewertet wird, denn wenn Studien zeigen, unter welchen Umständen keine erhöhte Gefahr für Fehlbildungen besteht, fällt auch das Ausstellungsverbot, da es kein 'Qualzuchtmerkmal' mehr wäre.

Wichtiger wäre das Schließen der Schlupflöcher. Identifikation von Internethändlern, mehr Kontrollen auf den bekannten Zufahrtsstraßen und Möglichkeiten, sechs Wochen alte beschlagnahmte Welpen von ihrem Besitzer zu enteignen (statt sie anschließend wieder aushändigen zu müssen). Dass das Ausstellungsverbot nun ein Katalysator für Fropszucht ist ... Ein Frops hätte selbst vor der neuen Vorordnung doch auf keine Ausstellung gedurft, da keine Rasse, oder irre ich da? Kaiserdobermann dasselbe.
 
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Katrin
3. Mai 15:07
Mal abgesehen davon das ich es super hässlich finde, finde ich solche Leute die ihre Hunde verstümmeln lassen ohne das es einen sinnvollen Grund dafür gibt einfach zum 🤮.
 
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Sonja
3. Mai 15:46
Na ja, du darfst selbst die französische Bulldogge weiterzüchten. Du musst nur belegen können, dass dein Frenchie nachweislich keinerlei gesundheitliche Einschränkungen hat, dass das Belastungs-EKG einwandfrei ist und das Tier weder röchelt noch schnarcht, dann darfst du damit auch Prüfungen machen, die zur Zuchtzulassung nötig sind. Dass es kein Tier gibt, dass diese Anforderungen erfüllt, steht auf einem anderen Blatt, aber die Zucht ist nicht generell verboten. Ist hier ganz gut erklärt vom Vorstand des VDH: https://www.echo24.de/leben/verbraucher/schaeferhund-qualzucht-vdh-bulldogge-merle-zuechter-hunderasse-zucht-aus-ende-regel-welpen-kauf-mops-91253789.html Ansonsten können Bund und Länder tatsächlich Listen anlegen. In NRW zB ist die Zucht mit gefährlichen Hunden untersagt. Das schließt einmal die umstrittene Rasseliste ein, aber auch jeder Hund, der mal aktenkundig geworden ist und individuell als gefährlich eingestuft wurde. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5116&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=372694 Niedersachsen dagegen hat keine Rasseliste, weder für die Haltung, noch für die Zucht. Da wird nur individuell eingestuft, wobei nicht gesagt wird, inwieweit sich das auf die Zuchtgenehmigung auswirkt oder ob sich das Land da völlig rausnimmt. https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das-niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html Wie bei neuen Gesetzen üblich: Wie das in der Realität ausgestaltet und gelebt wird, ist eine andere Sache. Das Gesetz gibt es zB her, dass die Gefährlichkeit des Merle-Gens neu bewertet wird, denn wenn Studien zeigen, unter welchen Umständen keine erhöhte Gefahr für Fehlbildungen besteht, fällt auch das Ausstellungsverbot, da es kein 'Qualzuchtmerkmal' mehr wäre. Wichtiger wäre das Schließen der Schlupflöcher. Identifikation von Internethändlern, mehr Kontrollen auf den bekannten Zufahrtsstraßen und Möglichkeiten, sechs Wochen alte beschlagnahmte Welpen von ihrem Besitzer zu enteignen (statt sie anschließend wieder aushändigen zu müssen). Dass das Ausstellungsverbot nun ein Katalysator für Fropszucht ist ... Ein Frops hätte selbst vor der neuen Vorordnung doch auf keine Ausstellung gedurft, da keine Rasse, oder irre ich da? Kaiserdobermann dasselbe.
Frops, Kaiserdobermann und auch andere Designerhunde sind ja keine anerkannten Rassen also gibts auch keine "FCI-ausstellungen" aber einige haben ja ihre eigenen Verbände und vielleicht auch Ausstellungen, wie ist es denn bei diesen "inoffiziellen Verbänden (in D)" gilt das neue Tierschutzgesetz auch für die......eigentlich müsste es doch oder ...🤔 Aber ich finde der sogenannte " Belastungstest" für Franchies &Co absolut lächerlich🤦‍♀️ Hab mal eine Doku gesehen , da hatte eine über 90 Jährige "früher normal aktive ( also kein ex Sportler etc) " Person den Test mit besseren Vergleichswerten bestanden als ein "zuchttauglicher" und "gesunder" , Franchie"
 
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Dogorama-Mitglied
3. Mai 15:52
Frops, Kaiserdobermann und auch andere Designerhunde sind ja keine anerkannten Rassen also gibts auch keine "FCI-ausstellungen" aber einige haben ja ihre eigenen Verbände und vielleicht auch Ausstellungen, wie ist es denn bei diesen "inoffiziellen Verbänden (in D)" gilt das neue Tierschutzgesetz auch für die......eigentlich müsste es doch oder ...🤔 Aber ich finde der sogenannte " Belastungstest" für Franchies &Co absolut lächerlich🤦‍♀️ Hab mal eine Doku gesehen , da hatte eine über 90 Jährige "früher normal aktive ( also kein ex Sportler etc) " Person den Test mit besseren Vergleichswerten bestanden als ein "zuchttauglicher" und "gesunder" , Franchie"
Veranstaltungen, bei denen Tiere ausgestellt werden, die problematische Merkmale haben, sind nicht erlaubt. Generell. Kann man trotzdem machen, aber wenn Ordnungsamt und Co davon mitbekommen, haben sie das Recht, genauer nachzufragen und ggf Bußgelder zu verhängen. Solange die Tiere keine problematischen Merkmale haben, kein Problem.

Aber ganz ehrlich: Wer einen Hund kauft, den er extra im Ausland kupieren lässt oder nen Frops aufm Parkplatz vom Lidl, dem geht es am A*...llerwertesten vorbei, ob die Elterntiere Papiere haben. Und da haben die Tiere einfach auch keine Papiere, das Tier wird für 1K auf eBay verscherbelt und geht im Extremfall drei Tage später in nicht wenigen Fällen ein, weil krank/zu jung. Natürlich ist da noch viel zu tun. In erster Linie organisiert das Gesetz nur die geregelte Zucht, aber röchelnde Kurznasen werden damit künftig nicht mehr mit Ahnentafel geadelt.

Das Gesetz ist nicht perfekt, aber es verschlimmert die Situation auch nicht. Eine Verschiebung in Grauzonen hast du bei Verboten halt immer, aber Verbote heißt auch: Die Möglichkeit, aktiv dagegen vorzugehen.