Ich habe gelesen, dass es verboten ist in Deutschland Listenhunde zu vermehren, das gilt auch für Kreuzungen, auch mit anderen Rassen und die Zulassung zur Haltung eines Listenhundes gibt es nur, wenn der Hund aus dem Tierschutz kommt (öffentliches Interesse) oder wenn man nachweisen kann, dass man den Hund zum Bewachen eines Geländes o.ä. persönlich benötigt. Wie da die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern sind und ob das nur für die Listis der Kat. 1 gilt ist sehr unübersichtlich. Also wäre die Rasse nicht direkt verboten, eine Vermehrung in Deutschland schon und die Haltung eines solchen Hundes nur mit vorheriger Genehmigung. Wobei eine solche Mischung ja auch völlig unsinnig ist, aber es gibt ja täglich neue „Rassen“, Hybride aus zwei Rassen mit interessanten Namen die irgendwie viel besser und teurer sind als andere Mischlinge. So lange es Käufer gibt, die dafür viel Geld bezahlen wird dieser kranke Trend wohl auch noch weiter aufblühen…