Ein Pulverfass 😅🍿
Kurzum: wir nutzen Boxen (auch geschlossen) im Auto und in der Welpenzeit. Unter Aufsicht, positiv aufgebaut. Die Formulierung im Gesetz bezieht sich auf Zwinger bzw. die Haltung in Raumeinheiten. Ich würde mal behauptet, dass niemand hier seinen Hund in einer Box hält.
Ich finde gut, dass es solche gesetzlichen Vorgaben gibt, dadurch wird verhindert, dass Menschen tatsächlich auf die Idee kommen oder es richtig finden, ihre Hunde dauerhaft wegzusperren oder an der Kette zu halten. Ausgelegt wird dieser Abschnitt aber immer wieder gern auch auf strukturierte Aufenthalte in der Box. Quatsch, meiner Meinung nach. Man kann ja gerne Boxen für sich ablehnen und auch nicht benötigen. Schön. Aber diese Tierschutzkeule immer wieder zu Schwingen ist albern. Denken wir doch mal weiter: würde man diese Vorgaben tatsächlich auf alles anwenden, dürfte niemand mehr mit seinem Hund campen fahren. Wir unterschreiten im Urlaub aber sowas von die Vorgaben für Zwingerhaltung mit unseren Hunden im Wohnwagen... Schock, schwere Not, ruft die Polizei 🙃 Und wegen allen Campern mit Hund gleich mit. Zumal vor den WoMos oft auch noch "Anbindehaltung" herrscht 😱🤭 Aber mal im ernst: kommt es nicht drauf an, wie das Gesamtverhältnis aussieht? Ich glaube schon, also ganz entspannt bleiben 😉
Auch hier gibt es unbedarfte Zeitgenossen, die feststellen, dass ein Hund mehr Aufmerksamkeit und Training benötigt als vermutet oder die, die gegenüber robusteren Erziehungsmaßnahmen offener sind, oder Menschen die eine Patentlösung für alles haben wollen ohne die Ursachen zu ergründen zB. aufgeregter Hund in der Pubertät, Hund knabbert Dinge an, Hund stalked Besitzer, Hund bellt wenn es klingelt und rennt zur Tür, Hund schreddert Kissen wenn er alleine sein muss...Und die lautet halt oft 'Box'..Hier ist ein kleiner Hinweis auf Tierschutzrelevanz wichtig und auch ein Hinweis auf andere Lösungsmöglichkeiten..Auch wenn die anstrengend sein können bzw. zeitintensiv.
Eine gut aufgebaute Box als Rückzugsort sollte meiner Meinung nach vom Hund freiwillig betreten werden und auch wieder verlassen werden können.