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Naturschutzgebiet mit weitläufigen Wegen.
Es gibt Sitz Gelegenheiten, es gibt vereinzelt Bänke zum sitzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, zumindest für die Tiere, zu Baden.
Desweiteren gibt es einen extra angelegten Parkplatz für Waldbesucher, direkt an der Alverskirchener Straße.
Das allgemein in Naturschutzgebieten geltende Wegegebot bedeutet auch, dass Gewässer nicht betreten werden dürfen
Bewertung
3.7 Sterne bei 6 Bewertungen
Das sagen unsere Nutzer:
In Naturschutzgebieten gilt grundsätzlich Leinenpflicht. In Wäldern sowieso.
Auslaufgebiet???Es ist einfach nur ein Weg neben einer Zufahrtstraße. Und dort ist ein Naturschutzgebiet wo eigentlich Hunde nur an der Leine und auf den Weg laufen dürfen.