Hundesteuer in Zürich
Die Hundesteuer in Zürich beträgt 160 Franken pro Hund jährlich.Vorschriften für Hundehalter in Zürich
Leinenpflicht und Verbote
Zum Schutz der Wildtiere besteht vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde. Der Waldrand erstreckt sich bis zu 50 Meter vom Wald entfernt. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Rehkitzen, anderen Jungtieren und Bodenbrütern.
Das kantonale Hundegesetz bleibt uneingeschränkt gültig. Zusätzlich gelten folgende Regelungen:
- Generelles Hundeverbot: Hunde sind in Friedhöfen, Badeanstalten, Schulhausplätzen sowie auf Spiel- und Sportfeldern nicht erlaubt.
- Leinenpflicht: An folgenden Orten müssen Hunde an der Leine geführt werden:
- In öffentlich zugänglichen Gebäuden
- Auf verkehrsreichen Straßen
- In öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und an Haltestellen
- An Orten, die von den zuständigen Behörden entsprechend signalisiert wurden
Verbotene Hunderassen
Im Kanton Zürich sind die Haltung und Zucht folgender Hunderassen verboten:
- American Bull Terrier
- American Bully
- American Bully XXL
- American Pit Bull Terrier
- American Pocket Bully
- American Staffordshire Terrier
- Bandog
- Basicdog
- Bull Terrier
- Pit Bull Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Swiss Blue Bully
- Swiss Champagner Bully