Hundesteuer in Winterthur
Die Hundesteuer beträgt 190 Franken pro Jahr.Vorschriften für Hundehalter in Winterthur
Hundegesetze im Überblick
- Generelle Leinenpflicht: In allen Schweizer Kantonen müssen sogenannte «bissige» Hunde sowie Hunde, für die eine Leinenpflicht behördlich angeordnet wurde, generell an der Leine geführt werden.
- Generelle Maulkorbpflicht: Ebenso besteht in allen Schweizer Kantonen eine Maulkorbpflicht für «bissige» Hunde und für Hunde, bei denen eine Maulkorbpflicht behördlich angeordnet wurde.
- Ausschilderungen beachten: Im Zweifelsfall gelten immer die vor Ort ausgeschilderten Regeln bezüglich Leinen- und Maulkorbpflicht sowie Zutrittsverboten.
- Tipp zur Sicherheit: Wenn ihr unsicher seid, ob eine Leinenpflicht besteht, nehmt euren Hund zur Sicherheit an die Leine.
Hunde müssen vom 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern an der Leine geführt werden. Es ist verboten, Hunde wildern zu lassen. Das Aussetzen von Haustieren ist strengstens verboten.