Hundesteuer in Lausanne
Die Hundesteuer in Lausanne beträgt 190 Franken pro Jahr.Vorschriften für Hundehalter in Lausanne
Hundegesetze im Überblick
- Generelle Leinenpflicht: In allen Schweizer Kantonen müssen sogenannte «bissige» Hunde sowie Hunde, für die eine Leinenpflicht behördlich angeordnet wurde, generell an der Leine geführt werden.
- Generelle Maulkorbpflicht: Ebenso besteht in allen Schweizer Kantonen eine Maulkorbpflicht für «bissige» Hunde und für Hunde, bei denen eine Maulkorbpflicht behördlich angeordnet wurde.
- Ausschilderungen beachten: Im Zweifelsfall gelten immer die vor Ort ausgeschilderten Regeln bezüglich Leinen- und Maulkorbpflicht sowie Zutrittsverboten.
- Tipp zur Sicherheit: Wenn ihr unsicher seid, ob eine Leinenpflicht besteht, nehmt euren Hund zur Sicherheit an die Leine.