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Martina
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zuletzt 4. Okt.

Guter oder schlechter Züchter - Was tun?

Ergebnis Tierarzt Termin: Erstmal fällt mir ein Stein vom Herzen. Mein Mann berichtete folgendes. Laut Verkäufer sollte Nisha durch geimpft sein bis auf Tollwut. Die Grundimmunisierung erfolgte bisher aber nur 2× und müsste 3× durchgeführt werden. Dies holte unsere Tierärztin direkt nach. Nisha ist auch laut Tierärztin ziemlich ängstlich. So hat sie das bisher noch nicht erlebt. Mit der Beule müssen wir uns keine Gedanken machen. Das ist ihre Schädeldecke und völlig normal. Allgemein ist sie völlig gesund und auch ihre Zähne tadellos, nur ihre Muskulatur ist ziemlich gering. Am Kopf ist diese wohl kaum ausgeprägt und deshalb wirkt die Beule so riesig. Wir sollen drauf achten ob sie richtig kaut und wie sie gähnt. Es könnte sein, daß sie Probleme am Kiefer hat, da wollte sich die Tierärztin aber noch nicht festlegen. Unsere Tierärztin wird Kontakt zur Tierärztin aufnehmen, welche Nisha als Welpe untersucht und vorher geimpft hat. Sie möchte raus finden ob dort Auffälligkeiten notiert wurden und sich gegebenenfalls bei uns melden. Nun heißt es ihre Muskulatur aufbauen. Nur wie macht man dies am Kopf? Nachtrag: Da es in den Kommentaren scheinbar unter geht, hier nochmal die Information. Wir haben uns entschieden Nisha zu behalten. Heute morgen gab es als Dank gleich zwei kleine Erfolge. Sie läuft unsere offene Treppe nun rauf und runter. Vor dieser hatte sie große Angst. Geschlossene Treppen draußen waren kein Problem. Zusätzlich hat Sie sich heute morgen zum ersten mal draußen gelöst. Sie hat uns zwar mitten auf die Terrasse im Garten gepinkelt aber immerhin draußen. Heute um 11:30 Uhr ist der Termin beim Tierarzt. Mein Mann hat frei und wird mit Nisha hin fahren. Sobald er mir berichtet hat, werde ich hier ein Update machen. Hallo liebe Dogorama Gemeinde. Benötige mal euren Rat. Gestern ist bri uns Nisha eingezogen. Sie ist eine 16 Wochen alte Dobermann Hündin. Leider habe ich mich vom "Züchter" ziemlich blenden lassen. Er zeigte mir Mutter und Vater, des Welpen sowie die Ahnentafel, EU Ausweis und den Kaufvertrag. Dabei erzählte er, daß die Kleine bis auf Tollwut durchgehend geimpft ist und las auch vor Ort den Chip nochmal aus. Als ich fragte, warum man über den Zucht Kennel online nichts finden kann, wurde ich vollständig eingelullt. Er tischte mir eine Geschichte auf, das er Probleme mit seiner Ex hat. Diese möchte seine Zucht verhindern und deswegen ist er nur auf zwei Plattformen unterwegs. Dann sagte ich das ich die Homepage vom Zuchtverein ziemlich spärlich finde. Daraufhin meinte er, die sei im Aufbau. Während des betrachtens des Welpen, fiel mir eine Beule am Hinterkopf auf. Laut Züchter ist diese erst vor kurzem entstanden, beim Spiel mit den restlichen ihrer acht Geschwister. Sie zog gestern als letzte aus. Nach den 3 Stunden Fahrt wieder nach Hause, habe ich mir die Ahnentafel genauer angesehen. Von der Mutter sind bis zu den Urgroßeltern alle Tiere aufgelistet. Vom Vater nicht. Habe dann nach Erfahrungen mit dem Zuchtverein gegoogelt und bin jetzt schockiert. Muss deswegen mit irgendwem reden und da ich auf der Arbeit bin, seit ihr meine einzige Möglichkeit. Laut Google hat der Zuchtverein keine Regeln was Zuchttauglichkeitsprüfung der Eltern, Rassestandards oder ähnliches angeht. Der Zuchtverein wird auch nicht vom VDH oder FCI anerkannt und eigentlich kann ich somit die Ahnentafel die Toilette runter spülen. Habe heute mit meiner Tierärztin telefoniert. Leider konnte ich erst für Freitag einen Termin bekommen um die Beule abklären zu lassen. Meiner Meinung nach ist es für eine gewöhnliche Beule zu hart und ich habe Angst vor einer Schädelverformung. Mein Mann überlegt, sie zurück zu bringen, wenn es sich nicht nur um eine Beule handelt. Kann ihn verstehen, aber wer weiß was dann mit ihr passiert? Zusätzlich hat mich gestern Abend der Züchter noch schockiert. Hatte einen einzigen Floh gestern gefunden. Da meine Chihuahuas und Katzen behandelt sind, habe ich erfragt ob deren Tiere behandelt wurden. Daraufhin bekam ich die Antwort, daß Sie keine Flöhe haben und Ihre Tiere keinen Kontakt zu anderen Hunden bekommen um sich nicht mit Krankheiten anzustecken. Der Welpe kennt nichts. Sie läuft zwar top an der Leine bleibt aber bei jeder Bewegung und jedem Geräusch stehen. Würdet ihr den Welpen behalten oder wie mein Mann ihn evtl zurück geben? Leider gelten Sie ja gesetzlich als Gegenstand und somit hätte ich eigentlich ein 14 tägiges Rückgaberecht. 🤷‍♀️
 
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Michi
26. Sept. 19:22
War mir jetzt nicht klar dass es um eine weiße DOBERMANN Hündin ging, hätte nicht mal gewusst, dass es sowas gibt auf der Welt. Ich habe "weiße Hündin und züchten" gelesen und sah erstmal zumindest kein rechtliches Problem. An ein weißes Dobi-Mädel und Qual-Zucht hatte ich bisher nicht einmal gedacht... @ Birgit: von 2 Jahren Haftung bei Züchtern hatte ich auch noch nie was gehört. Finde ich total interessant. Für was haften die denn dann und wo steht sowas im Gesetz oder sonstwo verbindlich zum nachlesen, wie das genau funktioniert? Danke euch beiden, hab ich schon wieder mal was dazu gelernt...
Da ich über 30 Jahre Pferde züchte und die Regeln da gleich sind, kann ich sagen, dass die 2 jährige Frist nur für gewerbliche Züchter gilt und auch nur dann, wenn ein berechtigter Mangel vorliegt. Einfach so zurück geben funktioniert nicht, zumal das sicherlich ein Privatverkauf ist. Was es mit dieser Beule auf sich hat, das könnte man anschauen lassen, aber Birgit meinte ja, dass es erstmal normal wäre. Ansonsten kann ich keinen Mangel erkennen. Ihr habt die Umstände dort gesehen und den Hund trotzdem mitgenommen. Verständlich irgendwie, aber damit spekulieren diese Vermehrer ja... Die Unsicherheit des Hundes empfinde ich als ganz normal, der Dobermann ist ja auch ein sehr sensibler Hund.
 
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Tom
26. Sept. 19:25
Ich liebe diese Rasse sehr und hätte vor ein paar Jahren auch fast danach ausschau gehalten. Habe leider in den letzten 15 bis 20 Jahren sehr sehr viele VDH zertifizierte davon kennengelernt, die am Ende auch nur ca 8 Jahre alt geworden sind. Wenn ich selbst jetzt aktuell auf der Suche nach einem Dobi wäre, dann wüsste ich nicht, wo ich hingehen müsste, um auf so eine immer noch gesunde Genetik zu treffen. Schicker Verbands-Stempel wäre da für mich längst kein Garant mehr dafür.
 
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Dogorama-Mitglied
26. Sept. 19:31
Liebe Martina, die Frage ist ja auch, ob Eure Familie es gefühlsmäßig aushält, die Kleine wieder abzugeben. Das können nur du und dein Mann entscheiden, auch mit Blick auf die Kinder. Und lass dich hier nicht fertig machen, du machst Dir selber sicherlich schon Vorwürfe genug und es kann sich alles noch zum Guten wenden.
 
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Tom
26. Sept. 19:52
Tolles Posting, Heiner! Da reicht mir ne Pfote nicht dafür. Das möchte ich ausdrücklich so schreiben und formulieren. Danke dafür und ich denke, dass es auch Martina vorwärts bringen wird. 👍
 
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Katrin
26. Sept. 20:20
Puhhh, unschöne Situation aber in die habt IHR euch selber gebracht. Der ,,Züchter" hat weder gelogen, noch betrogen oder etwas verheimlicht. Entweder ward ihr einfach nicht gut genug informiert oder habt die Warnzeichen einfach nicht erkannt oder erkennen wollen. Nun ist Nisha da und kann am allerwenigsten was dafür. Für mich persönlich gildet das ein Tier das gekauft wurde auch bei mir bleibt. Dann muss ich mich halt umstellen und umdenken. Wenn ihr das aber nicht könnt oder wollt dann muss die Kleine zu jemanden der sie so nimmt wie sie ist.
 
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Dogorama-Mitglied
27. Sept. 07:28
Die 14 tage Rückgaberecht bestehen auch nur bei "Sachen" die im Internet erworben wurden und vorher nicht begutachtet werden konnten auf Qualität usw.. Sprich es besteht kein Rückgaberecht außer km Kaufvertrag ist etwas anderes geregelt.. Allerdings nehmen seriöse und verantwortungsvolle Züchter die Welpen immer wieder auf wenn etwas ist. Allerdings eigentlich nur aus Kulanz.
Das gilt nicht nur für den online Handel und schon gar wenn ein Mangel vorliegt. Denn einer Privatperson wird 14 Tage eingeräumt um von einem allg. Vertrag zurück zu treten dieser muss auch nicht über einen Mangel verfügen dazu. Ist kein Rückgaberecht aber ein Rücktrittsrecht. Und ein Kaufvertrag ist auch ohne die Schriftform gültig denn er unterliegt per Gesetz der Formfreiheit und bedarf keinen Beleg um gültig zu sein und geschlossen zu werden (Bsp. Viehmarkt reicht der Handschlag damit der Vertrag und die Übergabe der Kuh und der Gelder an den jeweils anderen um vollendet zu sein) . Es wird nur schwer zu beweisen was die mündlich getroffenen Abmachungen in diesem Vertrag waren. Deshalb ist es besser hier gleichgesinnte zu finden denen es genauso ging um mehrere ähnliche Aussagen zu haben wie der Vertrag zu Stande kam. Denn für das Zustandekommen eines allgem.Vertrages: Ist die Willenserklärung – also das Angebot – wirksam beim Empfänger der Willenserklärung angekommen, so bedarf es einer Annahme. Der Erklärende ist dann grds. nach § 145 Absatz 1 BGB an sein Angebot gebunden. Es muss allerdings auch stets die Rechtzeitigkeit der Annahme gem. §§ 147, 148 BGB gewahrt werden. Ist dies unter Anwesenden nicht der Fall, so greifen die §§ 146, 150 Absatz 1 BGB. Ist dies unter Abwesenden nicht der Fall, so greifen ebenso die §§ 146, 150 Absatz 1 BGB, dann aber unter besonderer Beachtung von § 149 BGB. Nach Maßgabe des § 151 BGB kann das Zugangserfordernis bei der Annahme jedoch entfallen. Speziell der Kaufvertrag ist für Alle im BGB geklärt und wird von den § 433 bis § 479 BGB geregelt. Eingetragene Kaufmänner unterliegen dann noch den Gesetzen des HGB, ist hier aber durch keine Zuchteintragung und somit kein eingetrager Händler wenig interessant glaube 🤔 . Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. (Und diese da sie im BGB steht findet auch Anwendung bei Privatperson außer die Person schloss die Mängelhaftung aus schon im Vertrag aber hier bedarf es juristischer Tiefe) Ein verschwiegener Mangel (allerdings nur wenn er euch etwas anderes Gesagt hat als was es wirklich ist)würde unter die arglistige Täuschung fallen und sollte unverzüglich gerügt werden. Damit ihr noch handhabe habt. Egal ob es um Preisminderung, Ausbesserung oder sonstige Nacherfüllung geht. Auch darf hier über die Frist hinaus noch vom Kaufvertrag zurück getreten werden. Ein Kaufvertrag für Tiere richtet sich nach dem allgemeinen Kaufrecht mit § 433 BGB als Vertragsgrundlage. Dies bedeutet, dass der Verkäufer das Tier mängelfrei zu übergeben hat, wofür der Käufer den vereinbarten Preis zu zahlen hat (Angebot und Annahme stattfinden usw.). Das ist die genaue gesetzliche Grundlage dafür, aber es gibt ja einen schriftlichen Vertrag hier ist nur die Frage was besagt dieser und welche Regelungen sind wirklich rechtskräftig und welche sind nichtig falls nichtige enthalten sind. Es ist nur sachlich der Hintergrund soll nicht heißen das ich der Meinung einer Abgabe bin. Aber auch um trotzdem rechtlich vorgehen zu können wird dies eine Rolle spielen. Habe weiter unten meine persönliche Meinung schon gesagt.
 
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Dogorama-Mitglied
27. Sept. 08:04
Hallo Martina, ich würde mir die ,worst case‘ Frage stellen. Ändert eine bestimmte Diagnose des Tierarztes Eure Bereitschaft für diese Hündin für lange Zeit Verantwortung zu übernehmen? Passen ihre Bedürfnisse zu Euren Möglichkeiten? Erkrankungen gehören leider zum Leben mit Hund zur Realität, der man sich bewusst sein muss…
 
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Dogorama-Mitglied
27. Sept. 08:06
Hallo Martina, ich würde mir die ,worst case‘ Frage stellen. Ändert eine bestimmte Diagnose des Tierarztes Eure Bereitschaft für diese Hündin für lange Zeit Verantwortung zu übernehmen? Passen ihre Bedürfnisse zu Euren Möglichkeiten? Erkrankungen gehören leider zum Leben mit Hund zur Realität, der man sich bewusst sein muss…
Ich kann von dem besten Züchter aus top Linien einen Hund holen und der wird krank. Man hat es wirklich nicht in der Hand
 
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Ari
27. Sept. 08:08
Nachdem die Frage war „was würdet ihr tun“ … Ich würde den Hund nicht zurückgeben. Die Beule am Kopf untersuchen lassen und wenn es gerechtfertigt ist mich über rechtliche Möglichkeiten erkundigen bzgl Preisminderung oder ähnlich. Wenn er nicht gerade aus schwerwiegend schlechten Verhältnissen kommt würde ich das ängstliche Verhalten als „mein Problem“ betrachten und nicht als Grund sehen den Welpen zurückzugeben. Eher würde ich es als Lehre sehen fürs nächste mal bei der Züchter Auswahl. Wenn er nichts kennt dann soll er das bei mir kennenlernen, gern auch mit seriöser Unterstützung.
 
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Miriam
27. Sept. 08:19
Ich finde es für einen Welpen nicht unüblich, dass er bei Geräuschen draußen erstmal stehen bleibt und die Situation einschätzen lernt. Sie ist ja noch ganz frisch bei euch, ist aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen worden und muss sich jetzt erstmal finden. Die Situation ist für sie ja ganz neu. Solange sie nicht ängstlich, oder gar panisch reagiert, würde ich da nicht so viel hineininterpretieren. Gebt ihr die Zeit, sich alles in Ruhe anzusehen.