Ich suche gerade im Gesetz diesen Absatz mit Merle.
Klar steht da so Sinn gemäß, ein Verpaarung von Kranken Hunden ist verboten. 😉
Aber mal ganz leise dazu geschrieben.
Ein Merle Hund ist nicht zwangsläufig krank🤔🙄🤫🤐
Ein 2 auch nicht🤔🙄
Beide zusammen verpaart ergeben aber kranke Tiere!
Jain. Sinngemäß steht da auch, dass Verpaarungen verboten sind, bei denen kranke Nachkommen zu erwarten sind. Was ja bei zwei Merle Eltern der Fall ist 😊
Ich hätte mich auch klarer ausdrücken müssen: natürlich meinte ich mit Artikeln zu Merle das, was das Double Merle Thema beinhaltet. Deswegen auch "verboten, zwei Merle-Träger zu verpaaren". Merle an sich ist erstmal nicht das Problem, so lange das fachkundig gemacht wird. Mittlerweile gibt es ja zum Glück auch Tests, die Merle-Variante zu bestimmen und ob verdecktes Merle vorliegt. Verantwortungsvolle Züchter testen das immer bzw. immer, wenn ein Merle Träger im Spiel war.
Hier nochmal der Wortlaut (ich hab's von einer Aussie Seite kopiert, deswegen am Schluss der Verweis darauf):
"Qualzucht Paragraph
§ 11b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung
bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder
bei den Nachkommen
mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
(2) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für durch Züchtung oder biotechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher zu bestimmen,
das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen Absatz 1 führen kann.
Außerdem wurde am 2. Juni 1999 im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ein Gutachten zur Auslegung von § 11b TierSchG (Verbot von Qualzüchtungen) veröffentlicht, das auch den Australian Shepherd betrifft.
Nach diesem Gutachten sind Merle x Merle- und auch NBTxNBT Verpaarungen in Deutschland (und übrigens Österreich) verboten."(https://www.yellowstoneaussies.de/qualzucht-merle-verpaarung-nbt-verpaarung/)
Wenn diese "Züchter" also nicht gerade Doppel Merle Hunde im Labor zu Forschungszwecken züchten (natürlich staatlich dokumentiert, mit Versuchsprotokoll etc.) und diese dann in Privathänden landen (ähnlich wie Laborbeagle), dann wage ich zu bezweifeln, dass es ein "neues Gesetz" gibt, das das erlaubt. Und daran ist wohl sehr viel zu bezweifeln 😉
Im Allgemeinen: Bei Double Merle sehen die Behörden den Paragraphen wenigstens wohl auch relativ klar erfüllt und die Zuchtverbände auch. Leider ist bei den ganzen Qualzuchtrassen die Selbstehrlichkeit noch nicht so weit 😣 Eigentlich ist seit etlichen Jahren klar, dass danach ganze Rassen ein deutliches Zuchtverbot erhalten müssen. Bis das passiert, fließt wohl nach allerhand Wasser die Flüsse runter...