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Dogorama
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Anzahl der Antworten 642
zuletzt 21. Juli

Die Masche der Hundemafia - deine Meinung!

Hallo liebe Hundefreunde, heute möchten wir ein ernstes und leider immer häufiger vorkommendes Thema ansprechen: die Masche der Hundemafia. Vor kurzem sollte ein Beagle-Welpen für nur 400€ auf der Straße verkauft werden. Das mag vielleicht verlockend klingen, aber solche Angebote sind oft dubios und die Hunde stammen meist aus schlechten Verhältnissen. Wir alle kennen vermutlich jemanden, der unwissentlich einen Hund aus solchen Verhältnissen hat – oft denkt man, der Hund komme aus einem guten Zuhause, oder es wird die Ausrede genutzt, dass der Hund wegen einer Allergie weg muss. Aber wie kann man solche Situationen verhindern? Wie müssten die Gesetze geändert werden? Wie kann man Personen aufklären, worauf man beim Hundekauf achten sollte? Und wie kann man der sogenannten "Bettel-Mafia", die den Hundehandel betreibt, das Wasser abgraben?
 
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Katrin
21. Dez. 23:21
Heute erst wieder auf Dogorama gesehen. Ein 3 Monate alter Mischling zwischen 2 Rassen, wo man nur die Hände überm Kopf zusammen schlagen kann. Da hat jemand den Nachbarshund mal eben über die Hündin gelassen und die Leute kaufen von dem netten Hobbyzüchter, der sich ja so gut um seine Welpen kümmert. Und wenn der Kleine dann charakterliche oder gesundheitliche Probleme bekommt, weil die Genetik so garnicht passt, dann geht's ab ins Tierheim.
Einfach bitter sowas.
 
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Michi
21. Dez. 23:22
Also ich finde wenn es um das Wohl von Lebewesen geht kann es was das angeht nicht genug Regeln geben. Wenn ahnungslose Vermehrung nicht mehr jedermans Recht wäre würde es einiges an Tierleid weniger geben. Vorausgesetzt dem wird auch nachgegangen.
Meerschweinchen werden im kleinen Käfig im Kinderzimmer vermehrt und verschenkt. Da gibt es 1000 Beispiele.
 
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Katrin
21. Dez. 23:27
Meerschweinchen werden im kleinen Käfig im Kinderzimmer vermehrt und verschenkt. Da gibt es 1000 Beispiele.
Das weiß ich doch alles. Trotzdem denke ich wird es nicht die eine Lösung für solche Probleme geben. Da müssen verschiedene Ansätze miteinander kombiniert werden. Angefangen beim Kauf/Verkauf,Einfuhr, Zucht, Vermehrung, Haltung. Erst wenn alles zusammen verbessert wird sehe ich eine Chance das es weniger Tierleid und auch weniger Welpenhandel gibt.
 
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Friedel
22. Dez. 05:47
Jeder darf seine Hundewelpen verkaufen, auch in Berlin.
Verkaufen vielleicht, aber nicht in Berlin kaufen :

https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/artikel.998324.php

"Um illegalem Welpenhandel vorzubeugen, aus dem oft kranke und nicht artgerecht aufgezogene Hund hervorgehen, dürfen in Berlin unter 1 Jahr alte Hunde nur noch bei sachkundigen Personen erworben werden. Dazu zählen Personen, die über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis für das gewerbsmäßige Handeln mit Hunden verfügen, sowie bestimmte sonstige sachkundige Personen wie z.B. Tierärzte oder Tierärztinnen, anerkannte Hundetrainerinnen oder Hundetrainer oder auch Diensthundeführerinnnen oder Diensthundeführer und von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz anerkannte Sachverständige. Auch aus Tierheimen mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis können unter 1 Jahr alte Hunde weiterhin erworben werden.
Als Erwerberin oder Erwerber des Hundes sind Sie verpflichtet, sich von der oder dem Abgebenden eine schriftliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 der HundeG DVO ausstellen zu lassen, aus der dessen Identität, Sachkunde sowie die Rasse oder Kreuzung des Hundes hervorgeht („Erwerbsbescheinigung“). Zum Nachweis der Sachkunde kann der Bescheinigung z. B. die Kopie einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis für das gewerbsmäßige Handeln von Hunden (Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) oder die Kopie der tierärztlichen Approbation beigefügt werden. Die oder der Abgebende ist zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung an die Erwerberin oder den Erwerbenden verpflichtet. Die Erwerbsbescheinigung ist für die Dauer der Haltung des Hundes aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen."

Und für Hunde älter als 1 Jahr gilt:
"Ich möchte einen Hund erwerben, der älter als ein Jahr ist. Was muss ich beachten?

Die abgebende Person muss Ihnen eine Erwerbsbescheinigung ausstellen, die Angaben zu Ihrer Identität (Name und Wohnanschrift) und zur Rasse oder Kreuzung des Hundes enthält. Als Erwerberin oder Erwerber des Hundes sind Sie verpflichtet, sich diese Bescheinigung ausstellen zu lassen und sie für die Dauer der Haltung des Hundes aufzubewahren"

Arg: Sehe gerade, dass jemand, der wohnungslos wird oder ist und nur ohne Hund eine neue Unterkunft bekommen könnte, seinen Hund in Berlin nicht verkäufen dürfte, wg. der Angabe der Wohnanschrift in der Erwerbsbescheinigung, die er ausfüllen müsste.
 
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Nicole
22. Dez. 05:56
Verkaufen vielleicht, aber nicht in Berlin kaufen : https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/artikel.998324.php "Um illegalem Welpenhandel vorzubeugen, aus dem oft kranke und nicht artgerecht aufgezogene Hund hervorgehen, dürfen in Berlin unter 1 Jahr alte Hunde nur noch bei sachkundigen Personen erworben werden. Dazu zählen Personen, die über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis für das gewerbsmäßige Handeln mit Hunden verfügen, sowie bestimmte sonstige sachkundige Personen wie z.B. Tierärzte oder Tierärztinnen, anerkannte Hundetrainerinnen oder Hundetrainer oder auch Diensthundeführerinnnen oder Diensthundeführer und von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz anerkannte Sachverständige. Auch aus Tierheimen mit tierschutzrechtlicher Erlaubnis können unter 1 Jahr alte Hunde weiterhin erworben werden. Als Erwerberin oder Erwerber des Hundes sind Sie verpflichtet, sich von der oder dem Abgebenden eine schriftliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 4 der HundeG DVO ausstellen zu lassen, aus der dessen Identität, Sachkunde sowie die Rasse oder Kreuzung des Hundes hervorgeht („Erwerbsbescheinigung“). Zum Nachweis der Sachkunde kann der Bescheinigung z. B. die Kopie einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis für das gewerbsmäßige Handeln von Hunden (Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) oder die Kopie der tierärztlichen Approbation beigefügt werden. Die oder der Abgebende ist zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung an die Erwerberin oder den Erwerbenden verpflichtet. Die Erwerbsbescheinigung ist für die Dauer der Haltung des Hundes aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen." Und für Hunde älter als 1 Jahr gilt: "Ich möchte einen Hund erwerben, der älter als ein Jahr ist. Was muss ich beachten? Die abgebende Person muss Ihnen eine Erwerbsbescheinigung ausstellen, die Angaben zu Ihrer Identität (Name und Wohnanschrift) und zur Rasse oder Kreuzung des Hundes enthält. Als Erwerberin oder Erwerber des Hundes sind Sie verpflichtet, sich diese Bescheinigung ausstellen zu lassen und sie für die Dauer der Haltung des Hundes aufzubewahren" Arg: Sehe gerade, dass jemand, der wohnungslos wird oder ist und nur ohne Hund eine neue Unterkunft bekommen könnte, seinen Hund in Berlin nicht verkäufen dürfte, wg. der Angabe der Wohnanschrift in der Erwerbsbescheinigung, die er ausfüllen müsste.
Joa gilt aber nur für Berlin und heißt auch nur so viel, dass ist das Tier älter wie ein Jahr braucht es einen Kaufvertrag 😉

Kontrolliert werden die darin befindlichen Daten aber auch nicht.
 
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Friedel
22. Dez. 06:00
Joa gilt aber nur für Berlin und heißt auch nur so viel, dass ist das Tier älter wie ein Jahr braucht es einen Kaufvertrag 😉 Kontrolliert werden die darin befindlichen Daten aber auch nicht.
Nein für Welpen muss auch die Erwerbsbescheinigung ausgefüllt werden, und die Voraussetztungen für die Identität des Verkäufers sind vorgeschrieben.
Ja, das gilt nur in Berlin, aber immerhin ein Anfang, der Schule machen könnte. Ob es sowas auch noch woanders in Dt. gibt weiß ich nicht.
Ja, das Problem ist die Kontrollmöglichkeit. Es gibt genug illegal in Berlin gehaltene Hunde
 
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Nicole
22. Dez. 06:07
Nein für Welpen muss auch die Erwerbsbescheinigung ausgefüllt werden, und die Voraussetztungen für die Identität des Verkäufers sind vorgeschrieben. Ja, das gilt nur in Berlin, aber immerhin ein Anfang, der Schule machen könnte. Ob es sowas auch noch woanders in Dt. gibt weiß ich nicht. Ja, das Problem ist die Kontrollmöglichkeit. Es gibt genug illegal in Berlin gehaltene Hunde
Ich habe gerade erst wieder einen Welpen nach Berlin verkauft und braucht nicht mehr wie den KV und meinen Nachweis der Paragraph 11 Abnahme.

Eine separate Bescheinigung brauchte es bei keinem einzigen.

Zumal die geforderten Angaben in jedem ordentlichen KV oder Vermittlungsvertrag ja stehen sollten auch beim älteren Tier.
 
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Friedel
22. Dez. 06:15
Ich habe gerade erst wieder einen Welpen nach Berlin verkauft und braucht nicht mehr wie den KV und meinen Nachweis der Paragraph 11 Abnahme. Eine separate Bescheinigung brauchte es bei keinem einzigen. Zumal die geforderten Angaben in jedem ordentlichen KV oder Vermittlungsvertrag ja stehen sollten auch beim älteren Tier.
Mit dem Nachweis der bestandenen theoretischen und praktischen (mit der Mutterhündin) Sachkunde ( Paragraph 11) bist du nicht mehr jeder ...
 
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Heike
22. Dez. 06:18
Nein für Welpen muss auch die Erwerbsbescheinigung ausgefüllt werden, und die Voraussetztungen für die Identität des Verkäufers sind vorgeschrieben. Ja, das gilt nur in Berlin, aber immerhin ein Anfang, der Schule machen könnte. Ob es sowas auch noch woanders in Dt. gibt weiß ich nicht. Ja, das Problem ist die Kontrollmöglichkeit. Es gibt genug illegal in Berlin gehaltene Hunde
Das finde ich schon erstaunlich, habe ich nicht gewusst. Wenn das überall so wäre, wäre es ein großer Schritt in die richtige Richtung. Zur Anmeldung muss man die Papiere dann vorlegen?
Bleiben natürlich noch die Hunde, die nicht angemeldet werden und die, die nicht in Berlin verkauft werden. Aber das ist doch ein Ansatz.
 
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Dogorama-Mitglied
22. Dez. 06:24
Die werden dann aber auch nicht verkauft😆
Aber misshandelt, die armen Würmchen, manchmal bis zum Tod