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Dogorama
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Anzahl der Antworten 462
zuletzt 29. Apr.

Das geht doch zu weit, oder?! 😱 HAIRLESS / HIPPO BULLYS

In den sozialen Medien sind wir auf eine bedenkliche Modezucht von American Bullys aufmerksam geworden: die Hairless (haarlosen) American Bullys, auch Hippo Bullys genannt. Wenn man tiefer in die Materie eintaucht, stellen sich einige Fragen, die wir mit euch besprechen möchten. 🤔 Was steckt hinter der Haarlosigkeit? ⁃ Die Haarlosigkeit dieser Hunde entsteht durch eine genetische Mutation, die nicht nur das Fell betrifft, sondern auch Auswirkungen auf andere Körperfunktionen haben kann. ⁃ Leider sind diese Hunde oft mit gesundheitlichen Problemen wie Hautirritationen und Zahnfehlbildungen konfrontiert. ⁃ In manchen Fällen sind diese Zuchtlinien sogar mit schwerwiegenden genetischen Risiken behaftet, die zu Welpen führen können, die im Mutterleib versterben. 😔 Auf den Screenshots, welche wir aus Reels des Instagram-Accounts @hippobully aufgenommen haben, sieht man die bedenkliche Zucht, dazu häufig noch kupierte Ohren... In den Beschreibung wird gesagt, wie wunderschön diese Hunde seien. Was bedeutet das für die Zucht? Viele Züchter:innen, die auf diese Hunde setzen, tun dies aufgrund der Nachfrage nach etwas "Besonderem" – einem Hund, der anders aussieht als der Rest. Aber dabei stellen sich berechtigte ethische Fragen: ⁃ Was passiert, wenn Schönheit über das Wohl der Tiere gestellt wird? ⁃ Und wie viel Verantwortung tragen Züchter:innen für die Gesundheit ihrer Tiere, wenn sie solche Merkmale in den Vordergrund stellen? ⁃ Sollte die Zucht dieser Tiere verboten werden, wenn die Gesundheit der Hunde auf dem Spiel steht? ⁃ Wie steht ihr zu dieser Modezucht? Sollten solche Trendzuchten stärker hinterfragt werden? Hier geht's zum Blogartikel: 👇 https://dogorama.app/de-de/blog/schoenheit-um-jeden-preis-die-schattenseiten-der-haarlosen-american-bully/
 
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Ingrid
5. Apr. 17:53
Mir fehlen die Worte!
 
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Anna
5. Apr. 17:59
Übrigens gerade nochmal genauer eingelesen. Es gibt haarige und haarlose Xolos. Das Haarlos-Gen beim Xolo führt homozygot zum Absterben der Embryonen, d.h. alle Xolos sind entweder heterozygot haarlos (tragen also das "Haar-Gen" in sich), oder tatsächlich behaart. Rein haarlose Xolos existieren nicht. Gibts irgendeine Quelle für die Aussage, dass das Gen dasselbe wie beim Menschen ist? Mir wär nämlich noch nicht aufgefallen, dass die meisten Leute keine Zähne haben, und 25% der Schwangerschaften zweier nackter Menschen in einer Fehlgeburt enden...
 
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Kristina
5. Apr. 18:03
Zitat: Bereits im Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 1999 wird mit Hinweis auf die... weiteren Gesundheitsnachteile wie Immunschwächen und Hautprobleme, ein Zuchtverbot für alle Defektgenträger der heterozygot vererbten Haarlosigkeit empfohlen...

Gemein haben die haarlosen Hunde, dass das fehlende Fell keinerlei Vorteile hat und weder vor Witterungs-, noch anderen Umwelteinflüssen schützen kann. Somit ist die Haut dieser Hunde empfindlicher. Das kann zu sekundären Problemen wie Infektionen infolge von Verletzungen, Erfrierungen und Hautkrebs durch Sonnenbrände führen. Studien, die diese Gesundheitsrisiken und Komorbitäten quantifizieren und damit eine abschließende Bewertung ermöglichen würden, gibt es jedoch derzeit noch nicht. Von Rasseliebhaber:innen wird häufig angeführt, dass die Haut der Nackthunde robuster als die von behaarten Hunden sei. Wissenschaftlich belegt ist dies jedoch nicht...
FOXI3-Gen: Die Haarlosigkeit tritt bereits bei einem einfachem Vorliegen des defekten Allels auf. Die Haarlosigkeit der heterozygoten Träger ist dabei nur ein Teil des Krankheitsbildes Canine Ektodermale Dysplasie (CED) und geht mit fehlenden Eck- und Schneidezähnen sowie mit abnorm geformten Backenzähnen einher. Darüber hinaus treten manchmal Fehlbildungen des Hörkanals und des Außenohrs auf. Auch die Rückbildung lymphatischer Organe konnte beobachtet werden. 

Liegt das defekte Allel doppelt, also homozygot, vor sterben die Träger bereits im Mutterleib ab. Bei diesem Defekt handelt es sich also um einen Letalfaktor.
 
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Katrin
5. Apr. 18:08
Deshalb werden ja vermehrt " Rassehunde " im Ausland vermehrt und über Kleinanzeigen in Deutschland verkauft. Dass sich diese Welpen teurer verkaufen lassen, haben die Vermehrer im Ausland auch gemerkt .
Nicht nur im Ausland. Das findet auch hier statt.
 
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Anna
5. Apr. 18:15
Naja, wenn ich aussuchen muss, ob ich bei Gesundheitsfragen einem Exotische-Rassen-Verein glaube, oder einem Zusammenschluss von Tierärzten, der unterstützt wird, unter anderem, von:

- Tierärztekammer
- Deutscher Tierschutzbund
- Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zweier Länder
- Tierschutzbeauftragten der Länder
- Tierschutzvereinen aus der Schweiz und Österreich
- zahllose weitere Tierschutzvereine und Zusammenschlüsse von Tierärzten

Außerdem wurde das Merkblatt zu haarlosen Hunden bei QUEN zuletzt vor 4 Tagen bearbeitet. Die von dir verlinkte Seite bezieht Stellung zu einem Gutachten von 1999 ... keine Ahnung, was von beidem veraltet ist.
 
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Anna
5. Apr. 18:32
Der letzte Satz war absolut unnötig.

Aber verlinke gerne die von dir erwähnten Studien, Gutachten oder was auch immer, die widerlegen, was fachlich qualifizierte Leute festgestellt haben, dann lässt sich weiter drüber sprechen.
 
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Nicole
5. Apr. 18:41
Pervers, was geldgeile Menschen tun!
 
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Nicole
5. Apr. 18:42
Solange Menschen denken, das Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen das Menschen nicht denken!!!
 
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Petra
5. Apr. 18:52
Nun, was diese Qualzucht anbelangt, werfen wir doch Mal einen Blick ins Tierschutzgesetz und finden dort die Antworten. (Fazit: der Scheiß gehört angezeigt und verboten) --- Auszug aus dem Tierschutzgesetz (TierSchG), Stand 5. April 2025* § 1 [...] Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. --- § 6 (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. [...] --- §11 (1) Wer [...] gewerbsmäßig, außer in den Fällen der Nummer 1, a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten, b) mit Wirbeltieren handeln, [...] d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen, [...] will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. [...] (5) Mit der Ausübung der Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Die zuständige Behörde entscheidet schriftlich oder elektronisch über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags. --- § 11b (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung 1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder 2. bei den Nachkommen a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten, b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder c) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt. --- § 18 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, [...] 22. Wirbeltiere entgegen § 11b Abs. 1 züchtet oder durch biotechnische Maßnahmen verändert, (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. --- * Quellen: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/ https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html heute archiviert: http://web.archive.org/web/20250403212559/https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Hier würde es stehen, aber anscheinen halten sich diese Subjekte nicht daran. Das dürfte das deutsche Tierschutzgesetz sein. Das aber anscheinend im Ausland nicht interessiert. Dann wird halt so ein armes Tier aus dem Ausland gekauft
 
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Michaela
5. Apr. 18:57
Wer so mit Tieren umgeht und so etwas züchtet, gehört bestraft. Hier zeigt sich wieder mal, wie krank die Menschheit inzwischen ist.