Home / Forum / Welpen & Junghunde / Überbiss beim Welpe

Verfasser-Bild
Andreas
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 366
zuletzt 18. Juni

Überbiss beim Welpe

Hallo zusammen, was denkt Ihr den bei einem Überbiss? Mein kleiner Welpe (11 Wochen alt) hat so wie ich das sehe einen Überbiss oder was denkt Ihr? Auf dem Kaufvertrag vom Welpen steht bei Gebiss: OK. Viele Grüße Andy
 

Du willst mitreden?

Lade dir Dogorama kostenlos im App Store oder Play Store herunter und schon kann es losgehen!
Playstore-Button Appstore-Button
Beitrag-Verfasser-Bild
Nicole
26. März 20:35
Merke: Verträge sind in den meisten Fällen eh das Papier nicht Wert auf dem sie gedruckt sind. Aber tatsächlich wäre es mir das bei dem Kaufpreis auch keinen Rechtsstreit wert. Weil in der Regel läuft es ohnehin lediglich auf eine Kaufpreisminderung heraus.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Michi
26. März 20:37
Nicht ganz korrekt: tatsächlich hat kann man auch als Unternehmer eingestuft werden, wenn man nur einen einzigen Hund anbietet und auch keinen Gewinn damit erzielt hat. Kommt auf den Umfang an wie das Tier angeboten wurde unter Umständen reicht da schon eine Homepage oder ne Anzeige in den einschlägigen Portalen/Zeitungsannounce aus
Die ganzen privaten Frenchi Vermehrer verkaufen nur Hunde mit schweren Anomalien. Niemand muss da Schadenersatz leisten. Leider !
 
Beitrag-Verfasser
Wrannie
26. März 20:39
Ja Rechtsschutz hab ich keinen, lediglich die Meditation von der würde übernommen werden. Ich werde die jetzt mal einschalten und die sollen meine ganzen Unterlagen mal durchchecken und sagen wie die Chancen stehen. Ich werde Luna jetzt behalten. Die kleine kann ja jetzt nicht noch länger warten. Die Milcheckzähne müssen raus asap. Nehme das jetzt eben auf meine Kappe.
Wie gut, dass du die Kleine behältst!
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Denise
26. März 20:42
Man muss aber nicht in einem Verein züchten und jeder kann seinen Mix mit Nachbars Lumpi paaren und die Welpen verkaufen. Das ist alles legitim . Hat mit zuchttauglichkeit nix zu tun . Und tatsächlich kann eine Gebissfehlstellung auch vorkommen, wenn Eltern und Vorfahren das nie hatten. Ist mit anderen Anomalien ebenso.
Das weiß ich. Aber das war ja die Aussage dieser Züchter. Darauf bin ich eingegangen!
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Andreas
26. März 20:44
Also mit dieser Aussage würde ich mich nicht zufrieden geben! Nur weil die Eltern Ahnentafeln haben sagt das garnichts aus. Dann würde ich mich eher fragen warum sie nicht in einem Verein züchten, denn die Grundvoraussetzung ist ja gegeben. Dann tut man sowas nur nicht wenn die Hunde nicht zuchttauglich werden! Und sowas war ganz sicher schon mit 8 Wochen!
Ich denke einfach weil man nur ein Hobbyzüchter und der Hündin etwas gutes tun wollte und nicht extra Geld ausgeben will.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Denise
26. März 20:46
Ich denke einfach weil man nur ein Hobbyzüchter und der Hündin etwas gutes tun wollte und nicht extra Geld ausgeben will.
Naja was gutes tut man nicht. Nichts desto trotz ist die Aussage mit den Papieren ja totaler bullschitt. Auch Zuchttiere können fehlbildungen zeugen 🤷‍♀️ Aber dann stehe ich als Züchter dazu. Und sehe zu wie man sich entweder einig wird oder nehme den Hund zurück. Bzw hätte ich ihn garnicht abgegeben mit der Tatsache das der Hund vom Gebiss ok ist
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Carina
26. März 21:08
Ich denke einfach weil man nur ein Hobbyzüchter und der Hündin etwas gutes tun wollte und nicht extra Geld ausgeben will.
Der Hündin tut man damit ganz sicher nichts Gutes. Welpen auszutragen ist für die Hündin insgesamt eher gefährlich und belastend. Und gerade als Hobbyzüchter ist es doch nur positiv, wenn man den Rückhalt vom Verein hat. Dann hat man rund um die Uhr Unterstützung, Verbündete, der Zuchtwart steht durchgehend für Fragen zur Verfügung. Gerade wenn was schief geht, gibt es nichts besseres als einen Verein, der hinter dem Züchter steht. Dann lieber etwas Geld im Verein lassen und wenn es wirklich nötig sein sollte, die Welpen ein paar Euro teurer machen. Und mit nötig meine ich nur, dass die Kosten des Wurfs gedeckt sind. Das große Geld kann man mit verantwortungsvoller (Hobby-)Zucht eh nicht machen. Auch bei Schwierigkeiten mit den Welpen hilft der Verein den neuen Besitzern gern weiter. Sei es das Schwarmwissen über rassespezifisches Verhalten und Trainingsansätze, oder Hunde in Not wegen Krankheit von Besitzern o.Ä. Oft wird mit Kautionen gearbeitet, damit auch die Welpen auf HD etc. untersucht werden, weil ihnen die Gesundheit einfach am Herzen liegt. Und uns wurde sogar ein Teil des Betrags der Behandlung vom Rückbiss erstattet. Es ist einfach eine ganz andere Unterstützung vorhanden, wenn im Verein gezüchtet wird.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sonja
26. März 21:40
Beweislastumkehr greift aber nur zwischen einer privaten und einer gewerblichen Partei. Und dieser private Verkäufer hat sich vertraglich abgesichert.
Michi, du kennst dich da gut aus. Klar, ab wann jemand gewerblich handelt entscheidet ein Richter. Aber wer Elterntiere mit Ahnentafel hat, der verkauft doch sicher nicht nur einen Wurf. Und wenn man mit Gewinnabsicht verkauft, ist das nicht mehr privat oder? Dann würde die Beweislastumkehr, 6 Monate greifen. Vielleicht bin ich auf einem total falschen Weg.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Michi
26. März 22:09
Michi, du kennst dich da gut aus. Klar, ab wann jemand gewerblich handelt entscheidet ein Richter. Aber wer Elterntiere mit Ahnentafel hat, der verkauft doch sicher nicht nur einen Wurf. Und wenn man mit Gewinnabsicht verkauft, ist das nicht mehr privat oder? Dann würde die Beweislastumkehr, 6 Monate greifen. Vielleicht bin ich auf einem total falschen Weg.
Ich bin ja im Pferdebereich. Das ist aber grundsätzlich das Selbe wie beim Hund. Und das wiederum ist alles dasselbe, wie ein Verkauf von Waschmaschine, Auto , etc. Wird alles gleich bemessen . Es entscheidet nicht der Richter . Bei Pferden ist es so, dass bis zu 2 Pferde im Jahr privat sind. Bei Hunden sind es 2 Würfe. Es sei denn du trittst im Internet oder sonstiger Präsenz als Züchter oder Gewerbetreibender auf . Dann könnte es als gewerblich ausgelegt werden. Hat Herr Müller einen Wurf Rassehunde oder Mixe und bietet die ganz normal im Internet an, egal für welchen Preis, dann ist er privat. Er muss dafür auch keine Steuer abführen. Wobei das Steuerrecht und das Zivilrecht unter Umständen noch Unterschiede macht. Gewerbliche Hundezucht gibt es weniger, als man vermutet.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Michi
26. März 22:16
Michi, du kennst dich da gut aus. Klar, ab wann jemand gewerblich handelt entscheidet ein Richter. Aber wer Elterntiere mit Ahnentafel hat, der verkauft doch sicher nicht nur einen Wurf. Und wenn man mit Gewinnabsicht verkauft, ist das nicht mehr privat oder? Dann würde die Beweislastumkehr, 6 Monate greifen. Vielleicht bin ich auf einem total falschen Weg.
Also vereinfacht gesagt 😁 wenn du einen Wurf Welpen produzierst, egal ob mit Papieren oder ohne, stellst die dann ins Internet, egal für welchen Preis, dann bist du ein Privatmann und es ist ein Privat Verkauf. Wenn Lieschen Müller ein Pferd verkauft...dann ist es ein Privatverkauf. Wenn du ein Auto kaufst und es dann für das 3 fache wieder verkaufst, dann ist es ein Privatverkauf.
 

Du willst mitreden?

Lade dir Dogorama kostenlos im App Store oder Play Store herunter und schon kann es losgehen!
Playstore-Button Appstore-Button