Hallo! Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem zukünftigen Berner Sennen Welpen! In Nordrhein-Westfalen (NRW) müssen Hundehalter den Sachkundenachweis für bestimmte Hunderassen gemäß dem Landeshundegesetz erbringen. Für den Berner Sennenhund ist normalerweise kein Sachkundenachweis erforderlich, es sei denn, die Gemeinde, in der Sie wohnen, hat spezielle Regelungen erlassen, die dies verlangen.
Um sicherzustellen, dass Sie die genauen Anforderungen in Ihrer Gemeinde kennen, sollten Sie sich direkt an das örtliche Ordnungsamt oder die zuständige Behörde wenden. Sie können Ihnen Informationen darüber geben, ob ein Sachkundenachweis für Ihren Hund erforderlich ist und ab wann Sie damit beginnen sollten.
Unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen ist es immer eine gute Idee, sich gut auf die Ankunft Ihres Welpen vorzubereiten. Das schließt die frühzeitige Anmeldung beim örtlichen Hunderegister und die Planung von Hundeschulungen und Sozialisierung ein. Je besser Sie vorbereitet sind, desto reibungsloser wird die Integration Ihres Welpen in Ihr Zuhause verlaufen. Viel Freude mit Ihrem neuen Familienmitglied!
Vollkommen falsch .... verzichte in Zukunft bitte auf solche aussagen, resp. Informiere dich besser...!! .Alle Hundebesitzer in NRW deren Hunde ausgewachsen über 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg wiegen, gelten als "Grosshunde" müssen den 20/40 Sachkundenachweis machen. Dieser muss dem OA vorgelegt werden. "Grosshunde" müssen in NRW auch geschipt und Haftpflichtversichert sein. Alles muss vorgelegt werden, entweder bei Anmeldung oder innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne nach Anmeldung. Wird dies nicht getan ist es eine Ordnungswiedrigkeit welches mit Bußgeld geahndet wird ( bei mehrmaligen nicht nachkommen der Pflicht kann sogar der Hund deswegen beschlagnahmt werden)