Hier würde ich gerne hinzufügen, dass wenn ein Jäger den Hund beim Jagen im Wald erwischt und der Halter nicht zusehen ist, er durchaus dazu berechtigt ist ihn zu erschießen. Zumindest in NRW und vermutlich auch in anderen Bundesländern. Er muss zwar später beweisen können, dass der Hund gejagt hat, aber bis dahin ist der Hund bereits tot. Gerade aktuell wurde ein Urteil in Unterfranken gefällt, bei dem genau das passiert ist. Nur dass in diesem Fall das Gericht entschied, dass der Jäger in diesem Fall gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat.
Davor sorge ich mich mehr als vor Giftködern und Co.
Najaaa… stimmt schon so grundsätzlich.
Fakt ist aber, dass, wenn ich mich richtig erinnere, vor 1 oder 2 Jahren in der Jagdstatistik nur 10 wildernde Hunde auftauchten… 10 Jahre zuvor waren’s mehrere 100!
Meine persönliche Theorie (neben der Tatsache, dass wahrscheinlich nicht alle gemeldet wurden… wobei die Hundebesitzer da bestimmt aufpassen, wo ihr Hund abgeblieben ist): ein Jäger hat nach Abschuss eines wildernden Hundes einfach viel zu viel Tamtam: Halter mit Klage, Gericht, Beweisführung etc. etc…
Zumindest meinte mal ein Förster zu uns (wir hatten zum Glück grad vorher die Leine drangemacht: Hier in Berlin & Brandenburg ist ganzjährig überall Leinenpflicht 😫): Der Hund muss an die Leine, damit seine Sauen ihn nicht erwischen. Die würden inzwischen mit kläffenden Hunden kurzen Prozess machen. Und auf den Ärger danach hat er keinen Bock!
Fand ich sehr nachvollziehbar!
Also: der Hund wird eher nicht sofort erschossen.
Aber bei der Prüfung zum Hundeführerschein hatten wir nen Berner Sennen, der jetzt lebenslang Maulkorbpflicht hat, weil er lt. Jäger ein Reh gerissen hat!
Sollte man also wirklich verhindern, entweder durch entsprechendes Training oder eben Leine.