Also die Meldung beim Ordnungsamt hat die Folgen, die Birgit beschrieben hat. Wenn die Beurteilung schlecht ausfällt: Je Bundesland ist das allerdings nicht bloß Maulkorb und Leine, sondern zB in NRW die Räumlichkeiten müssen ausbruchsicher gemacht werden, es fällt höhere Hundesteuer an, es muss ein Sachkundenachweis abgelegt werden (für gefährliche Hunde), der Hund darf nur noch allein und nur von Menschen, die den Sachkundenachweis haben, geführt werden und und und
Darüber hinaus zwingt die Meldung die Halter zu nichts. Man muss den Wesenstest nicht bestehen (dann gibt es halt keine Befreiung der Maulkorb- und Leinenpflicht und die dazugehörigen weiteren Auflagen), man kann die Pflichtstunden beim Trainer völlig resistent absitzen. Die Meldung ersetzt nicht die Motivation, etwas zu ändern.
Kann man jetzt sagen 'Sind die Halter selber Schuld', aber ich würd die Verletzungen dokumentieren lassen (nachträglich melden geht auch), aber wenn ich sehe, der Hund bleibt künftig an der Leine, die Halter sichern das Tier besser, würd ich die Maschinerie nicht lostreten. Kann mir auch gut vorstellen, dass die Halter selbst schlicht überfordert waren und deshalb nicht schlau reagiert haben. Im Idealfall hat der Vorfall der Familie die Augen geöffnet und sie tun nun was.
Es ist aber dein gutes Recht, es zu melden! Und wenn die Halter da nix ändern, würd ich es auf jeden Fall auch tun.
Wenn die Halter sich nicht gezwungen fühlen was dagegen zutun, helfen aber die Auflagen. Das man nicht direkt alles Melden sollte sehe ich zwar auch so, aber bei Kindern wäre ich nochmal vorsichtiger. Man kann ja davor das Gespräch suchen und danach gucken wie man entscheidet.