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Anissa
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 142
zuletzt 24. Mai

Kind von fremden Hund gebissen

Uns ist gestern etwas sehr blödes passiert und ich muss leider sagen dass ich die Situation nicht mitbekommen habe aber ich würde gern wissen wie ihr reagieren würdet. Wir waren gestern auf dem Sportplatz und eines meiner Kinder hat dort mit einer Freundin gespielt. Von dieser Freundin kam eine befreundete Familie mit Hund,Schäfermix,dazu und dieser hat unseren Hund direkt bedroht(Knurren etc) also bin ich aus der Situation raus gegangen und die Familie auf die andere Seite des Fußballfeldes. Unser Sohn wollte gerne mit und ich hab mir ehrlich gesagt nix dabei gedacht, da die Familie auch ein Kind hat. Irgendwann kam mein Sohn alleine (!) wieder an und sagte mir der Hunde hätte ihn in den Bauch gebissen. Die Kinder haben sich gegenseitig im Spiel die Hände etwas wilder geschüttelt und das hat wohl schon ausgereicht dass der Hund sein Kind beschützen wollte. Viele raten uns eine Anzeige zu schalten, was wir aber eigentlich nicht machen möchten. Unser Sohn hat ein blauen Fleck und er hat auch leicht geblutet aber das Shirt ist heil geblieben also denk ich dass der Hund ihn zum Glück nicht richtig zu packen bekommen hat. Nachdem ich mein Sohn versorgt hatte, kam die Familie um sich zu erkundigen(nach ca 15min!)Ich hab natürlich zu der Frau gesagt dass das überhaupt nicht geht und dass sie da dringend dran arbeiten müssen. Ich möchte selbstverständlich nicht dass es wieder passiert zumal ich im Nachhinein erfahren habe dass der Hund wohl fremde Personen von den Kindern wegknurrt also auch beim abholen von der Schule. Wie reagiert man da am besten? Vertrauen dass die Hundehalter das jetzt ernst nehmen?
 
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Ivonne
17. Mai 15:22
Liebe Ivonne ich habe gar nie von einer Anzeige geredet sondern von einer Meldung beim Ordnungsamt, damit "geprüft wird". Ein Hund kann ohne des beweises einer Gefährlichkeit nicht weg genommen werden. Zudem muss der Hund dann im Tierheim untergebracht werden die Unterbringung muss vom Amt bezahlt werden. Tierheime bis Oberkante mit Problemfälle voll Ämter haben leere Kassen Was soll denn bei einer solchen Meldung passieren außer Auflagen und das wachrütteln der Besitzer. Sollte festgestellt werden dass der Hund gefährlich ist, dann ist es besser ihn aus der Familie raus zu holen, bevor schlimmeres passier. Jeder schlimme Beißvorfall ist das Ergebnis vieler Warnungen vom Hund aus. Ich verabschiede mich hiermit. Zeit ist zu kostbar um sie mit endlosen Diskussionen zu vergeuden Macht's gut ✌️
Wie kann man Dinge behaupten, die gar nicht wahr sind.. 🙈 Ich versteh es einfach nicht.
 
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Dogorama-Mitglied
17. Mai 15:35
Wie kann man Dinge behaupten, die gar nicht wahr sind.. 🙈 Ich versteh es einfach nicht.
Ist das vielleicht Bundesland abhängig? Hier in Hessen würde so etwas nicht reichen das der Hund weg müsste. Lediglich gibt es einen erhobenen Zeigefinger und ein paar Auflagen. Natürlich unter der Voraussetzung es ist die erste Meldung über besagten Hund und die Besitzer zeigen sich einsichtig und halten sich daran! Und da bin ich mir sehr sicher, da eine Nachbarin beim Ordnungsamt arbeitet und wir das Thema schon vor ca. 4 Jahren hatten.
 
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Silke
17. Mai 15:57
Nee, ich weiß. Bezog das nur auf die Hypothesen😎😉 Als ich Kind war, bin ich auch mal geschnappt worden. Von der gräsigen Cockerhündin der Nachbarn. Bin zu schnell zu nah an ihr vorbei. Blauer Fleck, sonst nix. Ich hab das meinen Eltern nicht mal erzählt. Den Vortrag von wegen nicht richtig verhalten, wollte ich mir sparen 😂😂😂
Ich bin auch mit 7 Jahren das erste mal gebissen worden. Der Hund hat mich sogar vom Fahrrad geholt. Der Hund hatte meine Hose zerrissen und ich hatte blaue Flecken. Zusätzlich noch Schürfwunden vom Sturz. Meine Eltern haben mir dann erklärt wie ich mich verhalten soll wenn der Hund noch mal auf mich los will. Ich konnte den Hund in Zukunft erfolgreich blocken und ansonsten hat da vor 30 Jahren kein Hahn nach gekräht.
 
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R
17. Mai 16:13
Ein Hund kann nicht weg genommen werden! Es gibt lediglich Auflagen mehr nicht. Erst nach einem schweren Beisvorfall wird weg genommen. Bitte redet doch nicht so viel Schwachsinn 🥴
Bei uneinsichtigkeit und mehreren Fällen von Gefährdung (Hund ist ja mehrfach in der Nähe von Kindeseinrichtungen) kann dies doch der Fall sein, da es eine absolute Nullkompromiss- Politik gibt, was Hundebisse und Kinder angeht. Wo kommen denn sonst die Rasselisten und Haltungsverbote her ?!... Also ja alte Leute und Kinder sind absolutes no Go und stehen nicht umsonst unter Schutz. Oh Aktualisierung der neuen Beiträge kam erst später 😂 erstmal lesen
 
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R
17. Mai 16:16
Ich bin auch mit 7 Jahren das erste mal gebissen worden. Der Hund hat mich sogar vom Fahrrad geholt. Der Hund hatte meine Hose zerrissen und ich hatte blaue Flecken. Zusätzlich noch Schürfwunden vom Sturz. Meine Eltern haben mir dann erklärt wie ich mich verhalten soll wenn der Hund noch mal auf mich los will. Ich konnte den Hund in Zukunft erfolgreich blocken und ansonsten hat da vor 30 Jahren kein Hahn nach gekräht.
Das Pitbull fetzt Kind tot -thema war da auch nicht im Blick. Vom Schäferhund würde ich als Kind auch vom Fahrrad geholt. Der Besitzer war nett, der Hund sofort bei sich. Und alles wie es sollte. Also kein Thema. Ich weiß aber, wenn ein Hund wirklich gefährlich gewesen wäre und ohne Kontrolle rumlaufen könnte, dann wäre der auch zivilcouragiert sofort abkassiert worden. Allerdings war damals auch meist in dörflicher Gegend ein nachkriegsopa mit der Flinte im Anschlag am Ordnung durchsetzen wollen 🙈😌😒😬✌🏼
 
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Dogorama-Mitglied
17. Mai 16:20
Ich bin auch mit 7 Jahren das erste mal gebissen worden. Der Hund hat mich sogar vom Fahrrad geholt. Der Hund hatte meine Hose zerrissen und ich hatte blaue Flecken. Zusätzlich noch Schürfwunden vom Sturz. Meine Eltern haben mir dann erklärt wie ich mich verhalten soll wenn der Hund noch mal auf mich los will. Ich konnte den Hund in Zukunft erfolgreich blocken und ansonsten hat da vor 30 Jahren kein Hahn nach gekräht.
Früher halt🤷‍♀️ Da haben die Eltern einem erklärt, dass man was falsch gemacht hat und gut war. Heute wird aus allem ein Riesenaufriss gemacht(allgemein, nicht auf den aktuellen Fall bezogen) man rennt zum O-Amt, zum Anwalt und was-weiß-ich-wohin. Und grüßt sich natürlich nicht mehr 🤣
 
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Ivonne
17. Mai 16:49
Ist das vielleicht Bundesland abhängig? Hier in Hessen würde so etwas nicht reichen das der Hund weg müsste. Lediglich gibt es einen erhobenen Zeigefinger und ein paar Auflagen. Natürlich unter der Voraussetzung es ist die erste Meldung über besagten Hund und die Besitzer zeigen sich einsichtig und halten sich daran! Und da bin ich mir sehr sicher, da eine Nachbarin beim Ordnungsamt arbeitet und wir das Thema schon vor ca. 4 Jahren hatten.
Ich glaube, es ist davon abhängig, wie der nette Herr vom Amt gelaunt ist. Ich kenne einen Fall. Deshalb weiß ichs ja..sorry..da hat die liebe Birgit mal Unrecht. Wir sind halt alle nur Menschen.
 
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Dogorama-Mitglied
17. Mai 16:53
Ich glaube, es ist davon abhängig, wie der nette Herr vom Amt gelaunt ist. Ich kenne einen Fall. Deshalb weiß ichs ja..sorry..da hat die liebe Birgit mal Unrecht. Wir sind halt alle nur Menschen.
Deswegen habe ich nicht gefragt! Mich hat es allgemein Interessiert👍
 
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Alex
17. Mai 16:55
Also liebe Leute… natürlich müssen Kinder lernen wie sie mit Hunden umgehen/sich in der Anwesenheit von Hunden verhalten. Tun aber nun mal viele nicht. Grade nicht Hunde Besitzer wissen es vielleicht selbst nicht- wie sollen sie es dem Kind dann bei bringen. In dem Wissen, und dem Wissen das wir in einer nicht perfekten Welt leben, muss ich meinen Hund trainieren und beibringen wie er sich zu verhalten hat und/oder wege finden ihn zu managen wenn ihm das schwer fällt. Schließlich habe ich mich für den Hund entschieden, nicht die anderen - sie Verantwortung trage in erster Linie ich, wenn ich dieser nicht gerecht werde und mein Hund somit eine Gefahr dar stellt darf das auch mal beim O-Amt gemeldet werden…
 
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Sandra
17. Mai 16:56
Das ist so nicht ganz richtig. Hundehaltung unterliegt der Gefährdungshaftung, dem Hundehalter obliegt die Pflicht, dafür zu sorgen, dass von seinem Hund keine Gefahr ausgeht, egal, wie der Vorfall zustande gekommen ist. Auch wenn das Argument der Aufsichtsverletzung hier nicht ganz von der Hand zu weisen ist, ist der Halter in der hauptsächlichen Pflicht, dafür zu sorgen, dass nichts passieren kann.
Das stimmt nur, wenn der Hund wirklich gebissen hat - hat er ? Somit greift die Aufsichtspflichtverletzung.