Das klingt mir komplett sinnvoll und als Erklärung plausibel. So sehe ich das irgendwie auch.
Vielleicht müssen wir dann doch erstmal den Begriff des schlechten Gewissens (was es angeblich nicht gibt) genauer klären.
Hund tut was, von dem er weiß, dass es verboten ist und früher schon für schlechte Stimmung gesorgt hat (zb auch Mecker, wenn er in Flagranti dabei erwischt wurde)
Macht es trotzdem weiterhin und ist direkt prophylaktisch schon mal beschwichtigend. Das ist für mich nicht sehr weit weg von schlechtem Gewissen. Va wird es ja gerne damit begründet, dass der Hund es nicht koppeln kann. Scheint ja aber doch möglich zu sein, wenn er direkt im Vorfeld schon weiß:
Auf das eine folgt das andere.
Ich finde, Hunde sind da eher wie Kinder, die absichtlich Blödsinn machen, erwischt werden und sagen, "es tut mir leid, das wollte ich nicht", weil sie wissen, dass der Ärger dann nicht so groß wird. Das bedeutet aber nicht, dass sie es wirklich so meinen. Bei der nächsten Gelegenheit machen sie den gleichen Blödsinn nochmal, weil es ihnen einfach Spaß macht, z. B. andere Kinder zu ärgern. Der Spaß am Ärgern anderer Kinder ist dann in dem Fall genauso selbstbelohnend wie das Futterklauen mancher Hunde.