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Celine
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heute 22:25

Der Fall "Sam" - Angriff oder missglückter Rettungsversuch?

Der aktuelle Fall um den Hund "Sam" wirft bei mir viele Fragen auf. Je mehr ich lese, desto unsicherer werde ich bezüglich des tatsächlichen Tathergangs. In den Medien (die nicht einmal die korrekte Rasse benennen können) ist die Rede davon, dass der Halter an einem Biss ins Gesicht verstarb. Dem steht die Theorie gegenüber, der Hund habe lediglich versucht, sein Herrchen (nach einem medizinischen Notfall) zu "wecken". Wie lässt sich die Schwere der Verletzungen mit einem bloßen Weckversuch vereinbaren? Ab wann schlägt Fürsorge in (unbeabsichtigte) schwere Verletzung um? Auf dem Bild erkennt man schon etwas rosa am weißen Brustzeichen, was für Kontakt mit Blut steht. Die Dobihündin, die bei mir zum Schluss war, lag 2 Tage neben dem toten Besitzer in der Wohnung. Der Besitzer hatte aber keine Spuren von seinem Hund. Das heißt natürlich nicht, dass es bei allen Hunden so sein muss, das ist mir schon klar. Wären aber solche Fälle nicht häufiger/ bekannter? Und vor allem, wenn es zu einem Kampf kam, warum hat niemand was gesehen oder gehört? Der Fall Chico damals, der nachweislich misshandelt wurde und die 2 Menschen getötet hat, hat meiner Meinung nach nicht so viel Aufmerksamkeit bekommen. Was ist hier anders? Ich bin mir bei dem Thema so unsicher, dass ich mir gar kein Urteil erlauben kann oder will. Dennoch freue ich mich über eure Ansichten und vielleicht auch die ein oder andere fachliche Einschätzung oder auch persönliche Erfahrung😊 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/hund-toetet-halter-rechtsmedizin-bestaetigt-bisse-als-ursache,lohne-122.html
 
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Sina
24. Feb. 21:09
Letztes Jahr ist der Hund schon mal über den Zaun gesprungen und hat einen kleinen Rüden gebissen. Etwas größer als meine Hündin. Der hat nur überlebt, da er weglaufen konnte.....
Aber wurden die Vorfälle denn auch alle gemeldet?
Falls ja, ist das unglaubliches Behördenversagen.
Wenn das mein Hund gewesen wäre, der gestorben wäre, würde ich denen dermaßen auf die Barrikaden gehen.
So traurig.
 
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Nathalie
24. Feb. 21:15
Aber wurden die Vorfälle denn auch alle gemeldet? Falls ja, ist das unglaubliches Behördenversagen. Wenn das mein Hund gewesen wäre, der gestorben wäre, würde ich denen dermaßen auf die Barrikaden gehen. So traurig.
Die in der Zeitung stehen ja aber bei dem vom letzen Jahr weiß ich es nicht.....
Ich finde es schon schlimm ,dass die Anwohner aus der Strasse Angst hatten .
Und jetzt mal ehrlich ein Zaun von 1,50 m ist für so einen Hund eine lach -nummer
 
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Katrin
24. Feb. 21:16
Letztes Jahr ist der Hund schon mal über den Zaun gesprungen und hat einen kleinen Rüden gebissen. Etwas größer als meine Hündin. Der hat nur überlebt, da er weglaufen konnte.....
Übel. Ich gehöre ja eh zu denjenigen die Hunde am Zaun nicht gut findet. Das stresst je nach Wohnlage nicht nur die Vierbeiner sondern auch die Zweibeiner. Aus diesem Grund hat meine auch nix im Vorgarten zu suchen oder hinten am Zaun rumzupöbeln.

1,50 Zaunhöhe finde ich aber bei der Hundegröße auch nicht ausreichend.

Das ganze hätte nicht passieren müssen wenn der Halter die Auflagen wie ,,ausbruchsicherer Garten" richtig umgesetzt hätte und die Behörden genauer gepfrüft hätten. Der Fall (so bitter er auch ist) zeigt das beim Wesenstest, den Auflagen etc echt Verbesserungen dringend nötig sind.
 
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Nathalie
24. Feb. 21:23
Übel. Ich gehöre ja eh zu denjenigen die Hunde am Zaun nicht gut findet. Das stresst je nach Wohnlage nicht nur die Vierbeiner sondern auch die Zweibeiner. Aus diesem Grund hat meine auch nix im Vorgarten zu suchen oder hinten am Zaun rumzupöbeln. 1,50 Zaunhöhe finde ich aber bei der Hundegröße auch nicht ausreichend. Das ganze hätte nicht passieren müssen wenn der Halter die Auflagen wie ,,ausbruchsicherer Garten" richtig umgesetzt hätte und die Behörden genauer gepfrüft hätten. Der Fall (so bitter er auch ist) zeigt das beim Wesenstest, den Auflagen etc echt Verbesserungen dringend nötig sind.
Ja so handhaben wir es auch ....
Wir haben den Vorgarten auch durch einen Zaun abgetrennt.....

Es ist absolutes Versagen..... und wenn die Schuld wird hin und her geschoben...

Ich hoffe dass sich hier bezüglich Hundehaltung was tut ,das öfter überprüft wird....
 
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Heike
24. Feb. 21:50
Aber hat man das nicht immer wieder, dass Fälle gemeldet werden und nicht wirklich durchgegriffen wird?
Meldet man Beißvorfälle bei der Polizei, bekommt man einen Fragebogen den man ausfüllen muss, anschließend folgt 2-3 Monate später eine Nachricht, dass das Verfahren eingestellt wurde, auch wenn es zu Verletzungen beim Menschen gekommen ist, also fahrlässige Körperverletzung stattgefunden hat. Der Hinweis dazu: das Ordnungsamt ist zuständig.
Vom Ordnungsamt, wo der Vorfall ebenfalls gemeldet wurde, da auch der eigene Hund schwer verletzt wurde, schreibt nur, der Halter wurde verwarnt und es wird bis zur Begutachtung eine Leinen- und Maulkorbpflicht auferlegt, erkundigt man sich später nach dem Ergebnis der Begutachtung bekommt man als Antwort: „ aus datenschutzrechtlichen Gründen darf dazu keine Auskunft gegeben werden“.
Der Hund läuft weiterhin frei auf dem nicht eingezäunten Grundstück herum. Nur ein beauftragter Anwalt könnte Akteneinsicht nehmen, wenn man eine Privatklage einreicht, die man im schlechtesten Fall aber auch privat selbst zahlen muss. Selbst so erlebt und sicher kein Einzelfall 🤷🏼‍♀️
Was alles passieren muss, damit der Halter eines aggressiven Hundes zur Rechenschaft gezogen wird ist da oft die Frage.
 
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Christa
25. Feb. 06:34
Aber hat man das nicht immer wieder, dass Fälle gemeldet werden und nicht wirklich durchgegriffen wird? Meldet man Beißvorfälle bei der Polizei, bekommt man einen Fragebogen den man ausfüllen muss, anschließend folgt 2-3 Monate später eine Nachricht, dass das Verfahren eingestellt wurde, auch wenn es zu Verletzungen beim Menschen gekommen ist, also fahrlässige Körperverletzung stattgefunden hat. Der Hinweis dazu: das Ordnungsamt ist zuständig. Vom Ordnungsamt, wo der Vorfall ebenfalls gemeldet wurde, da auch der eigene Hund schwer verletzt wurde, schreibt nur, der Halter wurde verwarnt und es wird bis zur Begutachtung eine Leinen- und Maulkorbpflicht auferlegt, erkundigt man sich später nach dem Ergebnis der Begutachtung bekommt man als Antwort: „ aus datenschutzrechtlichen Gründen darf dazu keine Auskunft gegeben werden“. Der Hund läuft weiterhin frei auf dem nicht eingezäunten Grundstück herum. Nur ein beauftragter Anwalt könnte Akteneinsicht nehmen, wenn man eine Privatklage einreicht, die man im schlechtesten Fall aber auch privat selbst zahlen muss. Selbst so erlebt und sicher kein Einzelfall 🤷🏼‍♀️ Was alles passieren muss, damit der Halter eines aggressiven Hundes zur Rechenschaft gezogen wird ist da oft die Frage.
Bei meiner Freundin das gleiche passiert die Nachbarshunde frei und das Grundstück nicht eingezäunt haben ihren Mann 5x gebissen und auch Spaziergänger mit Hunden attackiert trotz Anzeige beim Bürgermeister und der Polizei ist nichts passiert und die Auflagen wie Grund einzäunen und Maulkorb wurden nicht eingehalten und auch nicht kontrolliert. Erst die Drohung die Medien einzuschalten und das Versagen der Behörde zu melden hat dann auch gewirkt. Jetzt gibt es einen Zaun und die Hunde dürfen nicht alleine raus! Hat sich aber auch über ca. 2Jahre gedauert 🥵
 
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Celine
25. Feb. 06:45
Aber hat man das nicht immer wieder, dass Fälle gemeldet werden und nicht wirklich durchgegriffen wird? Meldet man Beißvorfälle bei der Polizei, bekommt man einen Fragebogen den man ausfüllen muss, anschließend folgt 2-3 Monate später eine Nachricht, dass das Verfahren eingestellt wurde, auch wenn es zu Verletzungen beim Menschen gekommen ist, also fahrlässige Körperverletzung stattgefunden hat. Der Hinweis dazu: das Ordnungsamt ist zuständig. Vom Ordnungsamt, wo der Vorfall ebenfalls gemeldet wurde, da auch der eigene Hund schwer verletzt wurde, schreibt nur, der Halter wurde verwarnt und es wird bis zur Begutachtung eine Leinen- und Maulkorbpflicht auferlegt, erkundigt man sich später nach dem Ergebnis der Begutachtung bekommt man als Antwort: „ aus datenschutzrechtlichen Gründen darf dazu keine Auskunft gegeben werden“. Der Hund läuft weiterhin frei auf dem nicht eingezäunten Grundstück herum. Nur ein beauftragter Anwalt könnte Akteneinsicht nehmen, wenn man eine Privatklage einreicht, die man im schlechtesten Fall aber auch privat selbst zahlen muss. Selbst so erlebt und sicher kein Einzelfall 🤷🏼‍♀️ Was alles passieren muss, damit der Halter eines aggressiven Hundes zur Rechenschaft gezogen wird ist da oft die Frage.
Ja wir haben tatsächlich auch Fälle von behördenversagen am eigenen Leib zu spüren bekommen.
 
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Margit
25. Feb. 07:54
Bei meiner Freundin das gleiche passiert die Nachbarshunde frei und das Grundstück nicht eingezäunt haben ihren Mann 5x gebissen und auch Spaziergänger mit Hunden attackiert trotz Anzeige beim Bürgermeister und der Polizei ist nichts passiert und die Auflagen wie Grund einzäunen und Maulkorb wurden nicht eingehalten und auch nicht kontrolliert. Erst die Drohung die Medien einzuschalten und das Versagen der Behörde zu melden hat dann auch gewirkt. Jetzt gibt es einen Zaun und die Hunde dürfen nicht alleine raus! Hat sich aber auch über ca. 2Jahre gedauert 🥵
Das ist nicht zu verstehen!!!
 
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Celine
25. Feb. 08:23
Das darf so nicht sein. Sorry aber das muss schneller gehen.
Wenn ich überlege, mein damaliger Ex hatte auch keinen Wesenstest für seine Listenhündin, dem er nicht nachkam. Da passierte auch gar nichts, obwohl er Post bekam. Und der Hund war zu dem Zeitpunkt 6 Jahre alt. 😅
 
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S
heute 20:23
Was ist jetzt eigentlich mit "Sam"?